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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Hausverwaltung
1928 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.Es gibt für Ihre Suchanfrage 1925 Treffer in Alle Sachgebiete.
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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230 Beiträge gefunden |
IMR-Beitrag (Werkstatt) | AG München - WEG-Umlaufbeschluss: Mehrheit genügt nur, wenn auch dies zuvor beschlossen worden ist |
IMR-Beitrag (Werkstatt) | AG Hamburg-St. Georg - Rechtsschutzbedürfnis für den Anspruch auf Änderung des Versammlungsprotokolls |
IMR-Beitrag (Werkstatt) | LG Frankfurt/Main - Beauftragung eines Rechtsanwalts bedarf keines Rechtsgutachtens! |
IMR-Beitrag (Werkstatt) | AG Dortmund - Sowieso-Beschlüsse halten Anfechtungen aus formellen Gründen stand |
IMR-Beitrag (Werkstatt) | AG Königstein - Eilrechtsschutz vor Bindungswirkung eines Mehrheitsbeschlusses (Gebrauchsentzug) |
IMR-Beitrag (Werkstatt) | AG Spandau - Wann ist eine Pflichtverletzung erheblich? |
IMR 2024, 253 | AG München - Verzögerte Sanierung nach Wasserschaden |
IMR 2024, 166 | AG Kassel - Keine Entlastung des Verwalters bei unklaren Kosten |
IMR 2024, 123 | AG Fürth - Umbau eines Heizkörpers: Einholung von Vergleichsangeboten notwendig! |
IMR 2024, 70 | AG München - Auch der Mehrheitseigentümer darf bei der Verwalterbestellung mitstimmen! |
14 Aufsätze gefunden |
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1452 Volltexturteile gefunden |
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 17.05.2024 - 980a C 18/22 WEG
1. Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich - mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum - anerkanntermaßen um eine Versicherung auf fremde Rechnung; Versicherungsnehmer ist der rechtsfähige Verband, während Versicherte die einzelnen Wohnungseigentümer sind, und zwar sowohl für ihren ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum als auch für ihr Sondereigentum.
2. Daraus folgt, dass im Schadensfall nur die Gemeinschaft gegenüber dem Gebäudeversicherer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen kann, während der einzelne Wohnungseigentümer weder aktivlegitimiert noch klagebefugt ist.
3. Sofern der geschädigte Wohnungseigentümer also aus Rechtsgründen daran gehindert ist, seinen Schaden selbst beim Gebäudeversicherer zu liquidieren, kann und darf er - insbesondere im Lichte des zwischen ihm und der Gemeinschaft bestehenden Schuldverhältnisses, das auch Schutz- und Rücksichtnahmepflichten umfasst - erwarten, dass "sein" Verband die entsprechenden Interessen und Ansprüche ihres (mit-)versicherten Sondereigentümers pflichtgemäß gegenüber dem Versicherer verfolgt, auch durch eine sorgfältige Prozessführung.
4. Der Verband, der solche Ansprüche gegen den Versicherer bereits klageweise verfolgt, muss den bereits begonnenen Rechtsstreit pflichtgemäß - also unter Beachtung aller zivilprozessualen Grundsätze - fortführen und darf sich nicht darauf beschränken, stattdessen (ohne nachvollziehbare Gründe) nur den geschädigten Eigentümer in Anspruch zu nehmen.
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![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Köpenick, Urteil vom 29.04.2024 - 5 C 126/23
1. Eine Erhöhung über den Mittelwert ist zulässig, wenn den Wohnwert erhöhende Merkmale vorliegen, wobei für jede im Berliner Mietspiegel aufgeführte Merkmalgruppe mit überwiegend positiven Merkmalen 20 Prozent der Differenz zum Spannenwert hinzugerechnet, für jede mit überwiegend negativen Merkmalen 20 Prozent abgezogen werden.
2. Entscheidend ist der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens.
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![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2024 - 2 A 143/22
(Ohne amtliche Leitsätze)
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![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Mannheim, Urteil vom 03.04.2024 - 4 S 45/23
1. In die Nebenkostenabrechnung sind bei Gebäuden mit mehreren Einheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen.
2. Soweit die Abrechnung die Anforderungen des § 14 UStG in formeller Hinsicht nicht erfüllt, steht dem Mieter lediglich ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Aushändigung einer vollständigen Abrechnung zu.
3. Die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses können vereinbaren, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt.
4. Unabhängig von der umsatzsteuerlichen Vorbelastung der Nebenkosten entfällt auf die Nebenkosten mit der Nebenkostenabrechnung die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer. Der Mieter zahlt also auch auf nicht mit Vorsteuer belastete Beträge (bspw. die Grundsteuer) oder mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% belastete Beträge (bspw. Wasser) den vollen Umsatzsteuersatz.
5. Der Vermieter darf dem Mieter auch auf Nebenkosten, die bereits mit Vorsteuern belastet sind, zusätzlich den vollen Umsatzsteuersatz in Rechnung stellen mit der Folge, dass das Finanzamt auf derartige Nebenkosten (zunächst) zweimal die Umsatzsteuer erhält.
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![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 01.03.2024 - 980b C 27/23 WEG
ohne amtlichen Leitsatz
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![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.02.2024 - 2-13 S 53/23
Hat ein Wohnungseigentümer eine unzulässige bauliche Veränderung vorgenommen, ist es vor der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der gerichtlichen Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs im Regelfall nicht erforderlich, ein Gutachten eines Rechtsanwalts über die Erfolgsaussichten des Prozesses einzuholen.*)
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![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Berlin II, Beschluss vom 12.02.2024 - 67 S 291/23
Zur Unwirksamkeit einer im Mietvertrag getroffenen Staffelmietvereinbarung aufgrund eines im Fördervertrag enthaltenen Ausschlusses.*)
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![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Bamberg, Urteil vom 02.02.2024 - 41 S 1/23 WEG
(Ohne amtliche Leitsätze)
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![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
KG, Beschluss vom 01.02.2024 - 1 W 375/23
1. Die – nachträgliche – Aufnahme einer Öffnungsklausel in die Gemeinschaftsordnung der Gemeinschaft der Wohnungs- und Teileigentümer, mit der dem Eigentümer eines bestimmten Teileigentums dessen Umwandlung in Wohnungseigentum ermöglicht werden soll, bedarf zur Eintragung in die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher der Zustimmung aller Miteigentümer.*)
2. Ein mit demselben Ziel gefasster Mehrheitsbeschluss kann nur in die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher eingetragen werden, wenn hierfür wiederum bereits eine Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung besteht.*)
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![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 19.01.2024 - 980b C 15/23 WEG
ohne amtlichen Leitsatz
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94 Nachrichten gefunden |
(05.03.2014) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter Schadensersatz für die Erneuerung einer Schließanlage schuldet, wenn er einen zu seiner Wohnung gehörenden Schlüssel bei Auszug nicht zurückgibt.
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(07.02.2014) Die Energiepreise steigen und steigen und beim Öffnen der Heizkostenabrechnung erleben viele Hausbesitzer und Mieter eine böse Überraschung. Mit einigen Tipps zum richtigen Heizen und Lüften kann allerdings bares Geld gespart werden. "Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondern vermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden und Schimmel", sagt Ulrich Löhlein, Referent Immobilienverwaltung beim Immobilienverband IVD.
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(23.01.2014) Viele Eigentümer stehen bei der Vermietung ihres Hauses oder ihrer Wohnung vor der Frage, ob sie einen Dienstleister beauftragen oder es auf eigene Faust versuchen. Der Immobilienverband IVD rät einen erfahrenen Spezialisten zu engagieren. "Privaten Vermietern fehlt meist die nötige Erfahrung bei der Vermietung ihrer Wohnungen und sie laufen Gefahr, ...
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(13.12.2013) Ab dem 01.02.2014 gelten für Lastschriften und Überweisungen neue Regelungen: Die Standards der SEPA (Single Euro Payments Area) zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums treten in Kraft. "Insbesondere für die Immobilienwirtschaft ist dies ein wichtiges Thema, da viele Zahlungen über das Lastschriftverfahren abgewickelt werden", sagt Ulrich Löhlein, Referent Immobilienverwaltung beim Immobilienverband IVD. Beispiele sind das bargeldlose Einziehen von Mieten, die Bezahlung von Hausmeistertätigkeiten und Handwerkerleistungen, aber auch die Abrechnungen für Strom oder Müllgebühren.
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(09.07.2013) Die Hausverwaltung des Kieler Grundeigentümervereins GmbH hat viele - vermutlich alle - Haushalte der von ihr verwalteten Wohnungen angeschrieben mit der Bitte, wichtige Daten zur Wohnungsausstattung für die neue EDV beizusteuern. Die Hausverwaltung folgt damit dem Vorbild großer Wohnungsunternehmen. ...
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(18.04.2013) Die Verwaltung von Eigentumswohnungen wird in den meisten Fällen von den Wohnungseigentümern auf eine Hausverwaltung übertragen. Welche Pflichten und Rechte eine Hausverwaltung hat, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.
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06.12.2012) (Mit den sinkenden Temperaturen beginnt die Heizsaison. Um bei der nächsten Heizkostenabrechnung nicht aus allen Wolken zu fallen, gibt es einige Tipps zum Heizen und Lüften, die bares Geld sparen. "Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondern vermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden und Schimmel"
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(16.11.2012) Das von einer Hausverwaltung betreute Grundstück stellt kein Betriebsmittel dar, sondern ist das Objekt der Verwaltungstätigkeit. Die Arbeitsverhältnisse der mit der Grundstücksverwaltung betrauten Arbeitnehmer der Hausverwaltungsgesellschaft gehen deshalb nicht auf den Erwerber der verwalteten Immobilie über.
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(17.10.2012) Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat durch ein den Beteiligten jetzt zugestelltes Urteil vom 26. September 2012 die Klage gegen eine Ordnungsverfügung, mit der die Beseitigung eines Treppenliftes aufgegeben wurde, abgewiesen.
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(31.07.2012) Sie müssen auch bei ihrer Abwesenheit sicherstellen, dass Schäden an und in der Wohnung vermieden werden. Diese Verpflichtung umfasst unter anderem, dass der Mieter den Vermieter über seine urlaubsbedingte Abwesenheit informiert, ansonsten kann es im Schadensfall teuer werden.
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(13.03.2012) Würden in Deutschland die zehn beliebtesten Streitgegenstände gekürt - die Betriebskostenabrechnung wäre mit Sicherheit dabei. Der Grund: Betriebskosten werden rückwirkend über ein ganzes Jahr abgerechnet und die Mieter sehen oftmals nicht, wo Kosten anfallen oder sich verändern, müssen diese dann aber anteilig tragen.
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(29.07.2011) die schönsten Wochen des Jahres stehen vor der Tür. Damit es bei der Rückkehr aus dem Urlaub zu keinen bösen Überraschungen kommt, haben wir einige Tipps für reiselustige Mieter zusammengestellt:
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(09.06.2011) Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch, die Nebenkostenabrechnung durch Einsicht in die Belege zu überprüfen. Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt von der Wohnung, kann der Mieter verlangen, am Ort des Mietobjekts Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung zu nehmen.
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(11.04.2011) Kaum steigen die Temperaturen, lockt es die Hobbygärtner und Sonnenliebhaber ins Freie. Die Balkonsaison ist eröffnet. Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW erläutert, worauf Mieter achten sollten, damit das nachbarschaftliche Zusammenleben nicht beeinträchtigt wird ...
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(23.12.2010) Mit anhaltendem Schneefall können Gehwege zunehmend zu gefährlichen Rutschbahnen werden, wenn nicht rechtzeitig und gründlich geräumt worden ist. "Der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen ist eigentlich Sache der Kommunen, doch fast alle Städte und Gemeinden haben per Satzung festgelegt, dass sie die Pflicht an die Haus- und Grundstückeigentümer weitergeben."
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(22.12.2010) Pünktlich zum Jahreswechsel erhalten zahlreiche Mieter die Betriebskostenabrechnung für ihre Wohnung. Besonders wenn diese Nachzahlungsforderungen enthält, ist der Streit zwischen Mieter und Vermieter oftmals vorprogrammiert.
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(03.12.2010) Deutschlands Vermieter verschicken jährlich mehr als 16 Millionen Heizkostenabrechnungen an ihre Mieter. "Jede zweite Rechnung ist falsch", warnt Stefanie Jank von Heizspiegel.de. Häufigste Fehlerquellen: Der Brennstoff-verbrauch wird falsch berechnet, die Aufteilung ...
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(23.11.2010) Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondern vermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden. "Feuchtigkeit und Schimmel haben in der Regel keine Chance, wenn beim Lüften wichtige Grundregeln beachtet werden", ...
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(15.10.2010) Der Herbst kommt - die Tage werden kürzer. Ist dann auch noch die Straßenbeleuchtung schwach, kann der Hauseingang zur Stolperfalle werden. Daher ist besonders in dieser Jahreszeit die Außenbeleuchtung zu überprüfen.
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(17.09.2010) Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, ist in der Regel keine Kleinigkeit. Eigentümer ohne Immobilienerfahrung und kaufmännischen Hintergrund sollten daher auf die Dienste eines Maklers zurückgreifen. Er übernimmt nicht nur die Verkaufsabwicklung, sondern kümmert sich beispielsweise auch um die Preisfindung sowie um die Vermarktung des jeweiligen Objektes.
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(17.08.2010) Die Aufgaben und Leistungen von Hausverwaltern werden vielfach unterschätzt. Immobilienverwaltung ist jedoch eine äußerst vielschichtige Tätigkeit, die ein großes Spezialwissen erfordert. Selbst die Verwaltung von wenigen Mietwohnungen lässt sich längst nicht mehr nebenbei und auf dem Küchentisch erledigen.
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(13.08.2010) Wohnungseigentümer nehmen ihre Rechte in der Eigentümerversammlung wahr. Diese findet in der Regel einmal im Jahr statt und wird von dem Verwalter der Wohnungseigentumsanlage (WEG) einberufen: Wichtige Tagesordnungspunkte sind dabei die Verabschiedung des Wirtschaftsplans des kommenden Jahres sowie die Erörterung der Abrechnung für das vergangene Jahr.
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(22.07.2010) Meldet die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen irrtümlich einen Mieterwechsel und stellt dieses daraufhin den Strom ab, haben die Mieter gegenüber der Hausverwaltung einen Schadensersatzanspruch, wenn Lebensmittel auf Grund der fehlenden Kühlung verderben. Ein Anspruch gegenüber dem Stromversorger besteht dagegen nicht, ...
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(13.07.2010) Viele Mieter sind während der Sommermonate auf Reisen, weit weg von ihrer Wohnung. "Mieter haben allerdings eine Obhutspflicht", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbands. "Sie müssen dafür sorgen, dass voraussehbare Schäden in und an der Wohnung vermieden werden - auch dann, wenn sie nicht zu Hause sind." Dazu gehört auch, den Vermieter darüber zu informieren, wer außer dem Mieter über einen Schlüssel zur Wohnung verfügt, damit dieser sich in Notfällen Zutritt zur Wohnung verschaffen kann - beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch. Informieren Mieter den Vermieter nicht, müssen sie möglicherweise Schadenersatz leisten, wenn es während der Abwesenheit zu einem Schaden in der Wohnung kommt (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 164/70).
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(04.05.2010) Bei einem Vertrag zwischen Vermieter und Hausverwaltung handelt es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Mieters. Meldet die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen fehlerhaft einen Mieterwechsel und stellt dieses darauf hin den Strom ab, haben die Mieter gegenüber der Hausverwaltung einen Schadenersatzanspruch, wenn Lebensmittel auf Grund der fehlenden Kühlung verderben.
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(23.04.2010) "Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nah liegt" - unter diesem Motto eröffnen die Deutschen bei wärmeren Temperaturen die begehrte heimische Balkonsaison. Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen erläutert, worauf Mieter achten sollten, damit das nachbarschaftliche Zusammenleben nicht beeinträchtigt wird oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung des Vermieters ins Haus flattert.
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(08.04.2010) Gibt es Ärger mit einem Mieter, weil dieser die Miete nicht zahlt oder die Wohnung verwahrlosen lässt, ist es gar nicht so einfach, dem Mieter rechtswirksam zu kündigen. Spricht beispielsweise der Vermieter auf Anraten der Hausverwaltung eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug aus, so ist diese unwirksam, wenn der Mieter spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Mietrückstände zahlt.
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(07.05.2009) Gibt es Ärger mit einem Mieter, weil dieser die Miete nicht zahlt oder die Wohnung verwahrlosen lässt, ist es gar nicht so einfach, dem Mieter rechtswirksam zu kündigen. Spricht beispielsweise der Vermieter auf Anraten der Hausverwaltung eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug aus, so ist diese unwirksam, wenn der Mieter spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Mietrückstände zahlt.
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(14.01.2009) Die wirtschaftliche Bedeutung eines Mietvertrages über gewerblich genutzte Räume kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dies gilt für deutsche Unternehmen ebenso wie für ausländische Unternehmen, die ihre Tätigkeit in Deutschland entfalten.
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(20.06.2008) In der kalten Jahreszeit wird vergleichsweise wenig um Rechte und Pflichten im Garten gestritten, denn die Menschen halten sich fast nur in geschlossenen Räumen auf. Sobald allerdings im Frühjahr und Sommer wieder Sonnenliegen auf dem Rasen aufgestellt, Grillfeuer angefacht, Blumen gepflanzt und Hecken geschnitten werden, geraten sich Nachbarn umso eher in die Haare. In vielen Fällen sind die Beteiligten nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft zu einer Lösung der Probleme zu finden. Sie brauchen die Ziviljustiz, die für sie entscheidet. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige solcher Urteile zusammengefasst, in denen es unter anderem um ungepflegten Rasen, hüllenloses Sonnebaden und eine verschattete Terrasse geht.
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(24.01.2008) Wohnungseigentümer dürfen Abrechnungen anderer Eigentümer im gleichen Haus einsehen, wenn die Belege im Zusammenhang mit der Hausverwaltung stehen. Nur so können sie überprüfen, ob die Jahresabrechnung fehlerfrei und korrekt ist. „Diese Einsichtnahme verstößt auch nicht gegen den Datenschutz, da in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist", erklärt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.
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(05.11.2007) Im Rechtsverkehr sollte man vorsichtig sein, was man sagt. Schon mancher hat sich durch eine unbedachte schriftliche oder mündliche Äußerung in Schwierigkeiten gebracht. So war es nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern auch bei einer Familie in Berlin, die mehr oder weniger versehentlich diversen Schönheitsreparaturen zustimmte.
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(16.10.2007) Plant ein Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme, so muss er diese nach § 554 Abs. 3 BGB drei Monate vor Beginn der Maßnahme dem Mieter gegenüber schriftlich ankündigen. „Eine verspätete Mitteilung hat jedoch nicht automatisch den Ausschluss des Rechts auf eine Mieterhöhung zur Folge", informiert Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
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(20.09.2007) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung (§ 559 BGB) davon abhängt, dass der Vermieter dem Mieter die beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor deren Beginn mitgeteilt hat (§ 554 Abs. 3 Satz 1 BGB).
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(17.09.2007) Am 19. September 2007 verhandelt der BGH die Sache: VIII ZR 6/07: Die Parteien streiten um eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung (§ 559 BGB), insbesondere um die Frage, ob eine solche Mieterhöhung voraussetzt, dass der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme unter anderen deren Art, Umfang, und Beginn mitteilt (§ 554 Abs. 3 Satz 1 BGB).
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(15.05.2007) Unabhängig davon, ob der Mieter bereits in die Wohnung eingezogen ist oder nicht: Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. „Haben beide Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht noch einmal anders überlegen und vom Vertrag zurücktreten", sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Einzig wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart wurde, käme der Mieter schadlos aus dem Vertrag.
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(09.05.2008) Immer wieder gibt es zwischen Mietern und Vermietern Ärger wegen Betriebskostenabrechnungen. Bestimmte Posten fehlten, der Verteilerschlüssel sei falsch berechnet, regelwidrige Kosten seien mit einbezogen worden, lauten häufige Beschwerden von Mietern. „Während aber solche Fehler professionellen Hausverwaltern nur selten passieren, hat derjenige, der nur nebenberuflich Wohnungen vermietet, oft gar nicht die Zeit, die zahlreichen Vorschriften, richterlichen Urteile und steuerlichen Neuregelungen zu den Mietnebenkosten zu kennen und richtig anzuwenden – falsche Betriebskostenabrechnungen sind häufig die Folge“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD Bundesverbands. „Das Engagement eines professionellen Hausverwalters lohnt sich deshalb – sowohl aus Zeit- als auch aus Kostengründen.“
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(02.05.2007) Hat der Vermieter einem Mieter gestattet, einen Teil des Gartens mitzunutzen, so kann er diese Erlaubnis jederzeit widerrufen. Auf diese Entscheidung des Kammergerichts Berlin weist Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse hin.
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(19.03.2007) Ein Mieter kann von seinem Vermieter die Beseitigung eines Mangels auf Kosten des Vermieters verlangen. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Pflicht des Vermieters zur Überlassung und Erhaltung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand. „Der Mieter ist jedoch verpflichtet, dem Vermieter den Mangel anzuzeigen und ihn zur Mängelbeseitigung in angemessener Frist aufzufordern, bevor er selbst tätig wird", sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Anderenfalls könnte ein vorschneller Mieter selbst auf den Kosten sitzen bleiben.
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(12.06.2006) Der Sommerurlaub steht vor der Tür. Damit es während oder nach den schönsten Wochen des Jahres nicht noch zu Ärger und Streit kommt, hat der Deutsche Mieterbund (DMB) die wichtigsten Tipps rund um die Wohnung zusammengestellt:
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(06.06.2006) Bei einem Kälteeinbruch im Sommer oder wenn es über Tage hinweg empfindlich kalt bleibt, muss der Vermieter die Heizung einschalten. „Auch im Sommer müssen Mieter in ihren Wohnungen nicht frieren. Sie haben Anspruch auf eine warme Wohnung, das heißt auf 20 bis 22 Grad Celsius Mindesttemperatur“, sagte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin.
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(08.03.2006) Der Beklagte ist Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung der Klägerin in Berlin. Mit ihrer Klage hat die Klägerin unter anderem Zahlung rückständiger Mieten sowie Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen verlangt. Der Beklagte hat beanstandet, dass die Klägerin die im selben Gebäude befindlichen Gewerbeflächen und die darauf entfallenden Kosten in den Betriebskostenabrechnungen nicht vorweg abgezogen und ihm darüber hinaus trotz eines entsprechenden Verlangens keine Fotokopien zu den einzelnen Abrechnungsbelegen überlassen habe. Im Übrigen hat der Beklagte wegen der von ihm beanstandeten Abrechnungsweise die Aufrechnung erklärt und Widerklage erhoben. Das Berufungsgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben und die Widerklage insgesamt abgewiesen.
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(20.12.2005) Wer den Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage in Erwägung zieht, schreckt häufig vor dem vermeintlich hohen Verwaltungsaufwand zurück, den er nach dem Erwerb der Immobilie befürchtet. Dabei muss sich der Eigentümer selbst um die Verwaltung in der Regel nicht kümmern. „Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht ausdrücklich vor, dass Wohnungseigentümergemeinschaften einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum bestellen, der die kaufmännische und technische Verwaltung übernimmt“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands Deutschland (IVD).
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(25.11.2005) Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die wichtigsten Urteile zum Thema „Winterpflichten bei Eis und Schnee“ zusammengestellt:
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3 Materialien gefunden |
Schreiben staatlicher Organe und Behörden
Anwendungsschreiben zu § 15b EStGAnwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu § 15b EStG [AZ: IV B 2 - S 2241-b/07/0001]
(vom 17.07.2007)
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22 Normen gefunden |
Richtlinie 2004/17/EG (RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste)
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XVIIA ( 1 ) XVIIA ( 1 ) (Stand: 30.04.2004)
Verordnung 2195/2002 (Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV))
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III III (Stand: 20.12.2003)
VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) [außer Kraft getreten]
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I (Stand: 01.11.2006)
VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A) [außer Kraft getreten]
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(Stand: 01.11.2006)
VOL/A III (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt III)
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I I (Stand: 01.11.2006)
2 Leseranmerkungen gefunden |
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Pflicht des Mieters zur individuellen Beheizung und Lüftung Leseranmerkung von Stephan Scharlach zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel) |
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D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
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II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |
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3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum |
50 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden |
b) Meldeplan Datenpanne ( Rn. 1024)
b) Anforderungen an die Datensi?che?rung ( Rn. 987-988)
f) Musterbeispiel: Videokonferenzsystem Jitsi-Meet (Open-Source) ( Rn. 1005-1007)
5. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Art. 6 DS?GVO) ( Rn. 974)
cc) Muster Einwilligung ( Rn. 979)
b) Vorfälligkeits- und Verfallklausel zum Wirtschaftsplan ( Rn. 223-225)
f) Muster: Betriebskonzept Videoüberwachung ( Rn. 1017)
I. Umsetzung Datenschutz und Datensicherheit in der Hausverwaltung ( Rn. 933-935)
40 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
d) Untervollmacht (BGB § 535 Rn. 182-183)
2. Einschaltung von Hausverwaltungen ( Rn. 18)
c) Vertretungsmacht (BGB § 535 Rn. 179-181)
b) Offenheitsprinzip (BGB § 535 Rn. 176-178)
e) Zurückweisung des Vertreters (§ 174 BGB) (BGB § 535 Rn. 184-191)
b) Verschuldenszurechnung (§ 278 BGB) (BGB § 556 Rn. 546)
XIII. Hauswart (§ 2 S. 1 Nr. 14 BetrKV) (BGB § 556 Rn. 282-287)
f) Hinterlegung (BGB § 535 Rn. 904-905)
a) Abgrenzung zum Boten (BGB § 535 Rn. 174-175)