Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IMR 04/2021 - Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn es am schönsten ist …
Traditionell bin ich im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien für das Editorial in der Aprilausgabe der IMR zuständig. Erneut fällt dies mit Ostern zusammen und Sie erwarten sicherlich schon, dass ich Ihnen frohe Ostertage wünsche. Dies mache ich hiermit auch gerne.
Bleiben Sie vor allem gesund. Schon die Aprilausgabe des vorigen Jahres war von der Pandemie geprägt und ein Jahr später ist es leider nicht besser.
Etwas ist jedoch bei meinem diesjährigen Editorial anders, es ist nämlich mein letztes Editorial.
Nach langer und reiflicher Überlegung habe ich mich nämlich im vorigen Jahr entschieden, in diesem Jahr auf der Mitgliederversammlung nicht wieder für die Tätigkeit im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien zu kandidieren.
Die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen. Schließlich wurde auf meine Initiative hin im Jahr 1997 die Arbeitsgemeinschaft gegründet. Seitdem gehöre ich dem Geschäftsführenden Ausschuss an, zunächst als Vorsitzender, zum Schluss als Schatzmeister.
Die Arbeit im Ausschuss hat mir stets viel Freude bereitet und ich fand den kollegialen Umgang mit allen Ausschussmitgliedern und die vielen Kontakte mit den Mitgliedern und Ihnen, den Lesern, als sehr bereichernd.
Aber wenn es am schönsten ist, soll man bekanntlich aufhören. Nach fast 25 Jahren ist die Arbeitsgemeinschaft längst „flügge“ geworden, so dass der „Gründungsvater“ seine „Tochter“ loslassen kann und auch loslassen sollte. Die Arbeitsgemeinschaft ist in besten Händen durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen und erfreut sich einer sehr guten finanziellen „Gesundheit“.
Nun soll mein „Staffelstab“ in andere, jüngere Hände. Immerhin werde ich in diesem Jahr auch schon 62 Jahre alt. Außerdem hat sich der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit in den letzten Jahren sehr stark auf den Bereich von Erbrecht und Testamentsvollstreckung verlagert, wie der eine oder andere von Ihnen auch weiß.
Ich wünsche Ihnen liebe Leser, alle Gute und viel beruflichen Erfolg. Bleiben Sie der Arbeitsgemeinschaft gewogen. Sicherlich trifft man sich demnächst bei der einen oder anderen Veranstaltung wieder.
Nun will ich Sie aber nicht länger von der weiteren Lektüre dieses Heftes abhalten und verbleibe mit den besten Grüßen
Ihr
Norbert Schönleber
Rechtsanwalt
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien