Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1039 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 0261
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie muss der Gerichtsvollzieher die Gegenleistung anbieten?

BGH, Beschluss vom 16.12.2020 - VII ZB 46/18

Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, muss der Gerichtsvollzieher nach § 756 ZPO die Gegenleistung so anbieten, wie dies im Vollstreckungstitel beschrieben ist. In welcher Weise der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Weise anzubieten hat, hat er in eigener Verantwortung von Amts wegen anhand des Vollstreckungstitels zu prüfen. Andere, außerhalb des Titels liegende Umstände sind vom Gerichtsvollzieher nicht zu berücksichtigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0132
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mängelbeseitigung nicht angenommen: Keine Erfüllung eingetreten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2019 - 21 U 133/18

1. Das Schuldverhältnis erlischt regelmäßig bereits dann, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird, wobei Erfüllung regelmäßig als objektiver Tatbestandserfolg der Leistung unabhängig vom Willen des Gläubigers eintritt.

2. Dies gilt nicht, wenn nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses eine Annahme erforderlich ist. In diesem Fall tritt bei Verweigerung der Annahme keine Erfüllung ein, unabhängig davon, ob die Weigerung berechtigt war oder nicht. Eine Annahmeverweigerung kann - soweit unberechtigt - lediglich zum Annahmeverzug führen.

3. Der Schuldner ist gehindert ist, im Falle einer Ermächtigung zur Selbstvornahme seine Verpflichtung weiterhin freiwillig zu erfüllen, wenn aufgrund des Schuldnerverhaltens das Vertrauen des Gläubigers in die ordnungsgemäße und zuverlässige Leistung nachhaltig erschüttert ist.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2020

IBRRS 2020, 3767
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wert des Erzwingungsinteresses?

OLG Rostock, Beschluss vom 03.11.2020 - 3 W 63/20

Die Vollstreckung sowohl nach § 887 ZPO als auch nach § 888 ZPO bezweckt es die Handlung des Vollstreckungsschuldners, zu welcher er verurteilt worden ist, zu erzwingen. Dieses Erzwingungsinteresse richtet sich in der Regel nach der Hauptsache und ist unter den Besonderheiten des Einzelfalls zu bestimmen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3134
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein unbedingter Vollstreckungsschutz bei angeblicher Suizidgefahr

LG Limburg, Beschluss vom 23.07.2020 - 7 T 116/20

Eine behauptete Suizidgefahr verschafft dem Mieter nicht ohne Weiteres Vollstreckungsschutz. Insbesondere ist zu berücksichtigen, ob der Mieter bereits in psychologischer Behandlung ist oder bereits Erfahrung mit dem Verlust einer Wohnung gemacht hat und sich daher auf die Situation einstellen kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3485
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Dritte leben im Räumungsobjekt: Käufer muss sich Kenntnis des Verkäufers anrechnen lassen

AG Augsburg, Urteil vom 18.08.2020 - 25 C 2209/20

1. Gemäß § 940a Abs. 2 ZPO darf die Räumung von Wohnraum durch einstweilige Verfügung gegen einen Dritten angeordnet werden, der im Besitz der Mietsache ist, wenn gegen den Mieter ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt und der Vermieter vom Besitzerwerb des Dritten erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung Kenntnis erlangt hat.

2. Bei einem Verkauf des Mietobjekts ist dem Käufer die Kenntnis des Verkäufers von Dritten i.S.d. § 940a ZPO zuzurechnen. Würde man eine Wissenszurechnung hier nicht vornehmen, würde das widersprüchliche Ergebnis resultieren, dass der Rechtsnachfolger besser gestellt wäre als der Rechtsvorgänger, der den Titel erwirkt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3166
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändungsschutz der Soforthilfe während der Corona-Pandemie

LG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 T 357/20

Die Soforthilfen des Bundes sind grundsätzlich unpfändbar. Werden Soforthilfen zur Milderung der finanziellen Notlagen eines betroffenen Unternehmens bzw. eines Selbstständigen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als Einmalzahlung auf einem Pfändungsschutzkonto ausgezahlt, sind diese Zahlungen freizugeben. Notwendig hierfür ist jedoch der Nachweis des jeweiligen Betroffenen, dass Liquiditätsengpässe aus dem Zeitraum seit dem 01.03.2020 bestehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3269
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Terminsverlegung für Zwangsversteigerungsverfahren wegen Covid-19

AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 04.05.2020 - 1 K 45/19

1. Solange nicht ein Impfstoff gegen eine Erkrankung am Corona-Virus entwickelt ist, besteht jederzeit ein Ansteckungsrisiko für die gesamte Bevölkerung.

2. Aus diesem Grund ist es nicht gerechtfertigt, ein gerichtliches Zwangsversteigerungsverfahren bis in eine Zeit nach Ende der Corona-Pandemie auszusetzen.

3. Ist ein Beteiligter der Ansicht, dass das Infektionsrisiko bei einer Teilnahme an einem Besichtigungstermin im Rahmen der Wertfestsetzung zu groß sei, liegt dies in seiner Sphäre und er hat gegebenenfalls selbst Vorkehrungen zu treffen, zB durch Erteilung von entsprechenden Vollmachten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3268
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Pfändung der Corona-Soforthilfe unzulässig!

BFH, Beschluss vom 09.07.2020 - VII S 23/20

1. Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.*)

2. Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil unmittelbar beim BFH ein Antrag auf AdV gestellt werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3285
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Zwangsvollstreckung wegen corona-bedingt nicht gezahlter Mieten

OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.10.2020 - 13 U 3078/20

Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem erstinstanzlich erfolgreichen Räumungsurteil für Gewerberäume in der Berufungsinstanz, wenn das Räumungsurteil auf die Nichtzahlung von Miete für Mai und Juni 2020 gestützt wurde.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3265
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Zwangsvollstreckung

AG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2020 - 43 C 263/18

Eine zumutbare Umzugsmöglichkeit ist aufgrund der allgemeinen Gefährdungslage durch das Coronavirus, insbesondere wegen des weitreichenden Kontaktverbots für Nordrhein-Westfalen zurzeit nicht gegeben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3264
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verwirkung des Anspruchs auf Vergütung

AG Neuwied, Beschluss vom 25.05.2020 - 13 L 6/14

Legt der Zwangsvollstrecker seinen Jahresbericht auch nach mehrmaliger Aufforderung unter Zwangsgeldandrohung und -vollstreckung durch das Gericht erheblich verspätet vor, ist dieser fehlerhaft und hat der Zwangsverwalter weitere Aufgaben im Rahmen der Zwangsverwaltung vernachlässigt, hat er keinen Anspruch auf Vergütung; einen von ihm einbehaltenen Vergütungsvorschuss hat er zurückzuzahlen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3254
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsbescheid ohne Übersetzung zugestellt: Annahmeverweigerung möglich!

LG Magdeburg, Beschluss vom 15.09.2020 - 10 T 295/20

1. Nach der europäischen Zustellungsverordnung darf der Empfänger die Annahme des gerichtlich zuzustellenden Schriftstücks bei der Zustellung verweigern oder das Schriftstück der Empfangsstelle binnen einer Woche zurücksenden, wenn das Schriftstück nicht in der Amtssprache des Empfangsmitgliedsstaats oder einer Sprache abgefasst ist, die der Empfänger versteht.

2. Zur Wahrung dieser einwöchigen Frist ist die rechtzeitige Absendung des Schriftstücks und nicht dessen Ankunft beim Empfänger maßgeblich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2080
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Erfüllung oder Unmöglichkeit des Herausgabeanspruchs durch Zwangsvollstreckung aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils

BGH, Urteil vom 10.07.2020 - V ZR 226/19

Der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines Herausgabe- und Räumungsanspruchs aus einem lediglich vorläufig vollstreckbaren Urteil kommt keine Erfüllungswirkung zu. Dem Schuldner ist die Erfüllung auch nicht gem. § 275 Abs. 1 BGB unmöglich geworden. Die Leistung aufgrund der Vollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils steht unter dem Vorbehalt des Rechtskrafteintritts. Dem Schuldner ist eine Leistungsbewirkung bis zum Eintritt der Rechtskraft somit noch durch Aufgabe des Vorbehalts durch Rechtsmittelverzicht oder Rechtsmittelrücknahme möglich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3108
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Nachweisverzicht in einer Vollstreckungsklausel?

LG Osnabrück, Beschluss vom 21.01.2020 - 1 T 16/20

Ein in der notariellen Urkunde erklärter Verzicht auf den Nachweis des Entstehens und der Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung ist zulässig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3105
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundschuld wird nur mit Zustimmung des Eigentümers gelöscht!

KG, Beschluss vom 23.04.2020 - 1 W 47/20

Ist der Gläubiger einer Grundschuld zur Bewilligung der Löschung des Rechts verurteilt worden, macht die in demselben Urteil ausgesprochene Verurteilung des Eigentümers, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück zu dulden, dessen Zustimmung zur Löschung nicht entbehrlich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2916
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsräumung trotz Corona?

AG Fulda, Beschluss vom 18.06.2020 - 51 M 1342/20

1. Allein die Anzahl der bei der Räumung beteiligten Personen führt nicht dazu, dass diese nicht durchgeführt werden kann.

2. Vom Gerichtsvollzieher muss versucht werden, die Räumung unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 m durchzuführen, was nicht grundsätzlich und immer unmöglich ist.

3. Sofern die Einhaltung im Einzelfall nicht möglich ist, muss der Gerichtsvollzieher dann geeignete Schutzmaßnahmen prüfen und gegebenenfalls anordnen, mit denen dem Risiko einer Infektion begegnet werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2907
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Rechtsgedanken des § 940a Abs. 2 ZPO auf Gewerberaummietverhältnis anwendbar?

KG, Beschluss vom 14.11.2019 - 12 W 52/19

Zur Anwendung des Rechtsgedankens von § 940a Abs. 2 ZPO im Rahmen der Abwägung von § 940 ZPO bei einem Gewerberaummietverhältnis, wenn der Vermieter von einem Untermieter als Dritten im Wege der Einstweiligen Verfügung die Räumung begehrt (Abgrenzung zu KG, Beschluss vom 09.05.2019 - 8 W 28/19).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2799
ProzessualesProzessuales
Gegenstandswert der Vollstreckung = halbes Zwangsgeld

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.09.2020 - 10 OA 173/20

Im Rahmen der Gegenstandswertfestsetzung ist bei der Bemessung des Interesses des Vollstreckungsgläubigers an der Vollstreckung gem. § 172 VwGO grundsätzlich von dem hälftigen Wert des anzudrohenden Zwangsgeldes auszugehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2771
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung verweigert: Rechtsmittel des Rechtsnachfolgers?

BGH, Beschluss vom 26.08.2020 - VII ZB 39/19

1. Für den Rechtsnachfolger eines Gläubigers ist bei Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nach § 727 ZPO durch den zuständigen Rechtspfleger eines Amts- oder Landgerichts im ersten Rechtszug die sofortige Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 567 ff. ZPO der statthafte Rechtsbehelf. Nichts Anderes gilt, wenn dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung i.S.v. § 727 ZPO erteilt wird, er aber geltend macht, diese entspreche nicht dem Gesetz und beeinträchtige daher sein Recht auf fehlerfreie Erteilung einer Vollstreckungsklausel.*)

2. Ist dem Rechtsnachfolger eines Gläubigers eine Vollstreckungsklausel erteilt worden, wonach die Rechtsnachfolge durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen ist, so ist der Rechtsnachfolger, der geltend macht, die Rechtsnachfolge sei bei dem Gericht offenkundig, beschwert.*)

3. Hat sich der Rechtspfleger von der Rechtsnachfolge durch anlässlich des Antrags vorgenommene Einsichtnahme in eine in der Generalakte des Amtsgerichts abgelegte, vom Antragsteller dort zuvor eingereichte notariell beglaubigte Abschrift einer Abtretungsvertragsurkunde überzeugt, war die Rechtsnachfolge nicht bei dem Gericht offenkundig.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2683
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Partei wird zur Begutachtung durch Sachverständigen gezwungen: Was sind Kosten der Zwangsvollstreckung?

BGH, Beschluss vom 09.07.2020 - I ZB 79/19

1. Eine einstweilige Verfügung, mit der dem Schuldner eines Besichtigungsanspruchs im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens aufgegeben wird, die Inaugenscheinnahme durch einen Sachverständigen und Eingriffe in die Substanz der untersuchten Sache zu dulden und zudem dem Sachverständigen sowie anderen Personen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren, stellt ihrem Schwerpunkt nach eine Duldungsverfügung dar, die nach § 890 ZPO zu vollstrecken ist.*)

2. Die Kosten der Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers zum Begutachtungstermin sind regelmäßig notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO) einer solchen Duldungsverfügung.*)

3. Kosten, die durch die Teilnahme von anwaltlichen Vertretern des Gläubigers am Begutachtungstermin entstehen, sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung einer solchen Duldungsverfügung. Sie sind als Kosten des Beweisverfahrens im Wege eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs oder im Rahmen der Kostenerstattung des nachfolgenden Hauptsacheprozesses geltend zu machen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2351
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungsauftrag auf Grund von Corona erledigt?

AG Spandau, Beschluss vom 20.04.2020 - 31G M 157/20

ohne amtliche Leitsätze

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2340
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Umfang der Einstandspflicht des Zwangsverwalters für Verletzung verwalterspezifischer Pflichten

OLG Rostock, Urteil vom 02.04.2020 - 3 U 1/19

1. Als Beteiligter am Verfahren der Zwangsverwaltung ist auch derjenige anzusehen, dem gegenüber dem Verwalter aus dem Zwangsversteigerungsgesetz herrührende Pflichten obliegen; daher hat der Verwalter für die Verletzung verwalterspezifischer Pflichten auch denjenigen gegenüber einzustehen, die formell am Verfahren nicht beteiligt sind.

2. Mit der Beschlagnahme verliert der Schuldner nur die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks, nicht auch die Rechte an seinem Gewerbebetrieb. Zum Eingriff in den Gewerbebetrieb des Schuldners hat der Zwangsverwalter keinerlei Befugnis.

3. Nur soweit zum Zwecke der Erhaltung oder ordnungsgemäßen Nutzung eine dem Schuldner demnach untersagte tatsächliche oder rechtliche Verfügung über das Grundstück erforderlich ist, wird sie als Folge der Beschlagnahme durch den Verwalter ausgeübt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2372
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung gegen Erstschuldner aussichtslos: Zweitschuldner haftet!

OLG Naumburg, Beschluss vom 24.01.2020 - 12 W 2/20

1. Nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid schuldet derjenige die Gerichtskosten, der den Vollstreckungsbescheid beantragt hat.

2. Gibt es jedoch bereits einen Schuldner, dem gerichtlich Gebühren auferlegt wurden (sog. Erstschuldner) haftet ein weiterer Schuldner (sog. Zweitschuldner) nur, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Erstschuldners erfolglos geblieben ist oder aussichtslos erscheint.

3. Dabei genügt es für die Zweitschuldnerhaftung, wenn mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu vermuten ist, dass mit keiner schnellen und sicheren (Teil-)Verwirklichung des Anspruchs der Justizkasse gegen den Erstschuldner zu rechnen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2341
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wohnsitz bekannt: Keine öffentliche Bekanntmachung!

FG München, Urteil vom 30.01.2020 - 10 K 1105/17

Die Vollstreckung von Ersuchen eines EU-Mitgliedstaates verstößt gegen den "ordre public", wenn die Vollstreckungsersuchen die Betreibung von Forderungen betreffen, gegen deren Festsetzung die Betroffenen nicht effektiv Rechtsschutz suchen konnten, weil die Forderungen nach dem nationalen Recht des ersuchenden Staates öffentlich bekannt gegeben werden durften (obwohl der deutsche Wohnsitz der Betroffenen bekannt war).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2348
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2020 - 3 Wx 14/20

1. Hat das Grundbuchamt bei der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück, das zum Gesamtgut der Ehegatten in Gütergemeinschaft (hier: Errungenschaftsgemeinschaft polnischen Rechts) gehört, die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek als Vollstreckungsorgan vorzunehmen, so muss der Gläubiger die Voraussetzungen des § 741 ZPO durch formwirksame öffentliche Urkunden (§ 29 GBO) nachweisen (hier: mit Unterschrift und Stempel versehene Auskunft aus dem Gewerberegister sowie die beglaubigte Abschrift des Protokolls des Gerichtsvollziehers über das im Zusammenhang mit der Verhaftung des Schuldners erstellte Vermögensverzeichnis).*)

2. Wird der vom Grundbuchamt wegen Formmangels zu Recht als unzureichend beanstandete Nachweis erst im Beschwerdeverfahren nach Eingang der Akten beim Oberlandesgericht formgerecht erbracht, so führt dies (gleichwohl) zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2378
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutzantrages in Verfahren zur Zwangsversteigerung von Grundstücken

VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2020 - 58/19.VB-2

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2377
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutzantrag aufgrund Ratenzahlungsmöglichkeit

VerfGH Sachsen, Beschluss vom 24.04.2020 - Vf . 24-IV-20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2376
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Kassation einer durchgeführten Räumung aufgrund § 765a ZPO

LG Heilbronn, Beschluss vom 08.06.2020 - 1 T 170/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2375
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Corona und Räumung

LG Verden, Beschluss vom 08.05.2020 - 6 T 33/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2294
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zugang zur privaten Wohnung durch Zwangsvollstreckung

AG München, Beschluss vom 20.04.2020 - 483 C 4847/20 EVWEG

Ohne Amtliche Leitsätze

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2349
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Herausgabe der Wohnung bei Zugehörigkeit der Covid-19-Risikogruppe

AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.04.2020 - 82 M 4390/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2346
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Vollstreckungsschutz trotz nicht vorhandenem Ersatzwohnraum

AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.03.2020 - 82 M 4390/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2320
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Zuschlagserteilung bei Vorliegen eines Verfahrenshindernisses

LG Mönchengladbach, Urteil vom 29.05.2020 - 5 T 261/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2272
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändungsschutzvorschriften nicht beachtet: Pfändung (un-)wirksam?

BGH, Beschluss vom 02.07.2020 - VII ZA 3/19

1. Die Überweisung einer gepfändeten Forderung zur Einziehung setzt als Hoheitsakt die öffentlich-rechtliche Beschlagnahme des Pfandgegenstands (Verstrickung) voraus. Deshalb gehört eine wirksame Pfändung zum Tatbestand der Überweisung. Wirksam ist eine Pfändung, wenn sie nicht nichtig ist, d. h. unter einem besonders schweren und bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet.*)

2. Allein in der Nichtbeachtung von Pfändungsschutzvorschriften liegt kein besonders schwerer und offenkundiger Fehler der Pfändung einer Forderung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - VII ZB 16/08, NJW-RR 2009, 211 = IBRRS 2008, 3107 = IMRRS 2008, 1791).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2193
NotareNotare
Notartermin ist auch in Corona-Zeiten zumutbar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.07.2020 - 10 W 21/20

1. Der blo­ße Ver­weis auf eine er­höh­te Ge­fähr­dungs­la­ge in­fol­ge der Co­ro­na-Pan­de­mie genügt nicht, um einen Notartermin sanktionslos als un­zu­mut­bar ab­zusa­gen.

2. Nicht jeder Notartermin erfordert ein persönliches Erscheinen. Oftmals kann ein Termin auch schriftlich, fernmündlich oder unter Mitwirkung eines Vertreters wahrgenommen werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2164
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändung der Corona-Soforthilfe wegen Altschulden?

LG Köln, Urteil vom 29.07.2020 - 39 T 57/20

1. Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich nicht um sonstige Einkünfte i.S.v. § 850i ZPO, die von § 850k Abs. 4 ZPO erfasst wären.

2. Der Anspruch des Schuldners auf Gewährung der Corona-Soforthilfe ist ein nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbarer Anspruch, da er als zweckgebunden anzusehen ist. Denn er dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Begünstigten und der Überbrückung von dessen aktuellen Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie.

3. Altgläubiger aus der Zeit vor der Corona-Pandemie können auf die Corona-Soforthilfe nicht im Wege der Forderungspfändung zugreifen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1978
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wiederaufnahme gegen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss?

BGH, Beschluss vom 05.03.2020 - V ZB 20/19

Gegen einen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO statthaft, wenn es sich bei dem Wiederaufnahmegrund um einen Zuschlagsversagungsgrund i.S.v. § 100 ZVG handelt (hier: Nichtigkeitsgrund gem. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1903
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ein gegen einen von mehreren Mitmietern erwirkter Räumungstitel genügt!

BGH, Beschluss vom 30.04.2020 - I ZB 61/19

1. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 567 ff. ZPO ist der vollbesetzte Spruchkörper außer in Fällen, in denen die Zuständigkeit des Einzelrichters zweifelhaft ist, nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - X ARZ 175/03, BGHZ 156, 147, 152 = IBRRS 2003, 2878 = IMRRS 2003, 1247).*)

2. Bei einer Räumungsvollstreckung müssen die Gläubiger eine Rechtsnachfolgeklausel gemäß § 750 Abs. 2, § 727 ZPO nur dann erwirken, wenn sich aus den Gesamtumständen klar und eindeutig ergibt, dass die Rechtsnachfolger des Schuldners tatsächlichen (Mit-)Besitz an den Räumen haben.*)

3. Die Bestimmung des § 563a Abs. 1 BGB setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Todes eines Mieters ein gemeinsames Mietverhältnis im Sinne des § 563 BGB bestanden hat.*)

4. "Besitz" im Sinne des § 885 ZPO meint den Besitz in Form des "Gewahrsams" gemäß § 886 ZPO, der seinerseits dem unmittelbaren Besitz nach § 854 Abs. 1 BGB entspricht.*)

5. Der nicht tatsächlich ausgeübte, das heißt fiktive Erbenbesitz nach § 857 BGB begründet jedenfalls soweit und solange Gewahrsam eines Dritten besteht keinen Gewahrsam im Sinne einer tatsächlichen, nach außen erkennbaren Sachherrschaft.*)

6. Für die Räumung gemäß § 885 ZPO genügt ein gegen einen von mehreren Mitmietern erwirkter Räumungstitel.*)

7. Das Wegschaffen von Gegenständen nach § 885 Abs. 2 und 3 ZPO, die früher im (Mit-)Eigentum des Erblassers gestanden haben, stellt keine Vollstreckung in den Nachlass dar.*)




IBRRS 2020, 1840
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Räumungsfrist ausreichend?

LG Berlin, Beschluss vom 23.06.2020 - 67 T 57/20

Macht der Mieter zur Begründung seines Antrags auf Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 ZPO geltend, die ursprünglich gewährte Räumungsfrist habe zur Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht ausgereicht, hat das Gericht - erforderlichenfalls im Wege einer Beweiserhebung - tatsächliche Feststellungen dazu zu treffen, ob die vom Mieter bislang entfalteten Bemühungen zur erfolgreichen Beschaffung von Ersatzwohnraum hinreichend intensiv gewesen sind. Eine Versagung des Verlängerungsantrags wegen nicht hinreichender Bemühungen des Mieters ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht tatsächlich feststellt, dass dem Mieter bei hinreichend intensiver Suche die Anmietung von Ersatzwohnraum bis zum Ablauf der ursprünglich gewährten Räumungsfrist gelungen wäre.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1761
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
WEG darf Zwangsversteigerung trotz Vollstreckungsverbots betreiben

BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - V ZB 56/19

1. Das in § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO angeordnete Vollstreckungsverbot gilt für alle in § 111f StPO geregelten, in Vollziehung eines Vermögensarrests entstehenden Sicherungsrechte der Staatsanwaltschaft; insbesondere greift es auch dann ein, wenn der Vermögensarrest in ein Grundstück bewirkt worden ist. *)

2. Das Vollstreckungsverbot des § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO unterbindet nur die Zwangsvollstreckung aus Rechten, die gegenüber dem in Vollziehung des Vermögensarrests entstandenen Sicherungsrecht der Staatsanwaltschaft nachrangig sind. *)

3. Vollstreckungsmaßnahmen anderer Gläubiger bleiben auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft in Vollziehung eines Vermögensarrests die Eintragung einer Sicherungshypothek bewirkt hat, insoweit zulässig, als sie auf Rechten beruhen, die nach dem Rangklassensystem des § 10 ZVG Vorrang genießen; infolgedessen kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin die Zwangsversteigerung wegen Ansprüchen der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreiben. *)




IBRRS 2020, 1732
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gesundheitliche Beschwerden wegen drohender Räumung: Gutachten im Räumungsprozess erforderlich?

BGH, Beschluss vom 26.05.2020 - VIII ZR 64/19

Beruft sich der Mieter im Räumungsprozess darauf, die Beendigung des Mietverhältnisses stelle für ihn eine unzumutbare Härte dar (§ 574 Abs. 1 Satz 1 BGB) und trägt er zu seinen diesbezüglich geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen substanziiert sowie unter Vorlage aussagekräftiger fachärztlicher Atteste vor, verstößt die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens zum Gesundheitszustand des Mieters sowie zu der Art, dem Umfang und den konkreten Auswirkungen seiner - behaupteten - Erkrankungen auf die Lebensführung im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung regelmäßig gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; im Anschluss an Senatsurteile vom 22.05.2019 - VIII ZR 180/18, Rz. 31, 44, IMRRS 2019, 0719 = BGHZ 222, 133, und VIII ZR 167/17, Rz. 38, Rz. 38, IMRRS 2019, 0707 = NJW-RR 2019, 972).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1707
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verpflichtung zur Wiederherstellung einer Böschung: Ursprungszustand muss konkretisiert werden!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.09.2019 - 9 W 24/19

1. Die in einem Vergleich von einem Bauunternehmer übernommene Verpflichtung, auf einem Grundstück "die ursprüngliche Böschung hinter der betonierten Stützmauer wiederherzustellen", ist nicht vollstreckungsfähig, wenn der ursprüngliche Zustand der Böschung im Text des Vergleichs nicht konkretisiert wird.*)

2. An der fehlenden Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs ändert sich auch dadurch nichts, dass die unzulängliche Formulierung auf einem Vorschlag des Gerichts beruht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1632
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungskosten eines unzulässigen Teilurteils hat Schuldner nicht zu tragen

LG Fulda, Urteil vom 08.05.2020 - 36 C 134/18

1. Ein Erfüllungseinwand, der im Rahmen einer (hypothetischen) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO präkludiert wäre, kann einer titulierten und im Prozess zur Aufrechnung gestellten Forderung nicht entgegengehalten werden.*)

2. Eine erstmals im Prozess erklärte Aufrechnung kann (auch teilweise) zurückgenommen werden mit der Folge, dass auch die materiell-rechtlichen Wirkungen der Aufrechnung entfallen.*)

3. Sind dem Gläubiger im Rahmen der Vollstreckung eines nach Entstehung der Kosten aufgehobenen (unzulässigen) Teilurteils Vollstreckungskosten entstanden, so sind dies auch dann nicht vom Schuldner zu tragen, wenn der zu Grunde liegende Antrag des Gläubigers im Rahmen des weiteren Verfahrensganges Erfolg hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1617
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Entscheidung über Vollstreckungskosten ist Kostenentscheidung

BGH, Beschluss vom 05.03.2020 - I ZB 50/19

1. Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO mitzuvollstrecken, stellt eine Entscheidung über Kosten im Sinne des § 567 Abs. 2 ZPO dar.*)

2. Die Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO gestellten Antrags auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO sind keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 Satz 1, § 91 ZPO.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1323
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO bei Suizidgefahr

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2020 - VfGBbg 68/19

Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kann angeordnet werden, wenn dem Betroffenen die Gefahr eines Suizids droht. Hält jedoch ein Sachverständigengutachten die Gefahr für unbegründet und lehnt das zuständige Gericht daraufhin die Einstellung der Zwangsvollstreckung ab, so muss der Beschwerdeführer einer Verfassungsbeschwerde in nachvollziehbarer Weise darlegen, in welchen Grundrechten dieser verletzt ist und sich argumentativ mit der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1314
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ehewohnung soll einem Ehegatten überlassen werden: Darf geräumt werden?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2020 - 2 WF 13/20

Vereinbaren die Eheleute im Rahmen einer Ehewohnungssache, dass die Ehewohnung einem Ehegatten zur alleinigen Nutzung überlassen wird, kann hieraus die Räumungsvollstreckung nicht betrieben werden, solange die Vereinbarung nicht auch die Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Ehewohnung enthält.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1383
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung: Beklagter muss sich verteidigen können!

BGH, Beschluss vom 30.04.2020 - IX ZB 12/19

Ein Beklagter, dem das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in einer Weise zugestellt worden ist, dass er sich verteidigen konnte, und der sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat, hat nur dann eine Möglichkeit, im Urteilsstaat einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung einzulegen, wenn ihm hierfür eine angemessene Frist zur Verfügung stand. Eine Frist von drei Tagen genügt jedenfalls dann nicht, wenn der Beklagte keine Kenntnis von dem Verfahren und der ergangenen Entscheidung hat, diese Frist ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntniserlangung zu laufen beginnt und der Beklagte zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Urteilsstaat hat und den Rechtsbehelf daher aus dem Ausland einlegen müsste.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1148
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Muss der Schuldner Auskunft über Vermieter und Energieversorger geben?

LG München II, Beschluss vom 05.03.2020 - 6 T 617/20

1. Bei einer Vermögensauskunft hat der Schuldner (neben seinen Personalien) Angaben über sein Vermögen zu machen.

2. Bei der Angabe von Vermieter und Energieversorger handelt es sich jedoch nicht um Vermögen oder Vermögensgegenstände. Lediglich eventuelle Forderungen gegen Vermieter und Energieversorger stellen Vermögensgegenstände dar, zu deren vollständiger Mitteilung dann die Anschrift des Zahlungspflichtigen gehören würde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0526
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Vollstreckungsschutzantrag

BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - V ZR 201/19

1. Hat der zur Räumung eines Hauses verurteilte Schuldner in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO nicht gestellt, ist eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO durch das Revisionsgericht in der Regel ausgeschlossen (Bestätigung BGH BeckRS 2018, 33337; IBRRS 2019, 0025).

2. Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1122
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Inhalt und Umfang des Verbots unklar: Unterlassungsverfügung nicht vollziehbar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.04.2020 - 6 W 34/20

Die wirksame Vollziehung einer Unterlassungsverfügung, die bereits mit einer Ordnungsmittelandrohung versehen ist, erfordert, dass der Schuldner Umfang und Inhalt des Verbotes zweifelsfrei ermitteln kann. Eine ohne Begründung versehene Beschlussverfügung, die auf Anlagen Bezug nimmt, wird daher nur dann wirksam vollzogen, wenn dem Schuldner neben dem Beschluss selbst auch die Anlagen zugestellt werden, die Aufschluss über Inhalt und Reichweite des Verbots geben.*)

Dokument öffnen Volltext