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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Öffentliches Baurecht

7196 Entscheidungen insgesamt




Online seit Januar

IBRRS 2024, 0224
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eintrag in Baulastenverzeichnis hindert Erteilung einer Baugenehmigung

VG Mainz, Urteil vom 06.12.2023 - 3 K 47/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0223
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erstmalige Genehmigung von Freiflächen einer Diskothek

VG Ansbach, Urteil vom 22.11.2023 - 3 K 22.01523

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0221
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarklage gegen Kinderspielplatz

VGH Bayern, Beschluss vom 05.12.2023 - 9 CS 23.1241

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0219
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einfügen eines Wohnhauses in die nähere Umgebung

VG München, Urteil vom 04.12.2023 - M 8 K 23.2956

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0206
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ist § 10 Abs. 4 Satz 3 UVPG unionsrechtswidrig?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2024 - 2 B 994/23

1. Zur Unionsrechtswidrigkeit von § 10 Abs. 4 Satz 3 UVPG.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer Abänderung von Amts wegen gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO.*)

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IBRRS 2024, 0213
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
40 m entfernter Ersatzbau wird nicht „an gleicher Stelle“ errichtet!

VG Freiburg, Beschluss vom 12.12.2023 - 2 K 3207/23

1. Die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB beginnt in der Regel erst zu laufen, wenn dem Antrag alle Unterlagen beigefügt sind, die zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung erforderlich sind. Dazu gehören auch solche Stellungnahmen von Fachbehörden, die von der Bauaufsichtsbehörde nach Landesrecht einzuholen sind.*)

2. Zur Besorgnis der Befangenheit, wenn sich die Verfahrensführung des Amtsträgers so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung entsteht.*)

3. Maßgeblich dafür, ob ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ist stets das Vorhaben, so wie es sich nach Art und Funktion sowie seinen wirklichen Nutzungszwecken aus der Baubeschreibung ergibt.*)

4. Die Ausstattung einer Betriebsleiterwohnung nebst Altenteilerwohnung und Hofladen mit einem über 130 qm Wellnessbereich, der neben einem Whirlpool und einem etwa 13,3 m x 3,6 m großen Pool innerhalb des Gebäudes auch eine Sauna und einen Fitnessraum umfassen soll, ist weder verkehrsüblich noch hinreichend vom Verwendungszweck geprägt.*)

5. Übersteigen die Grundfläche und der umbaute Raum des Ersatzneubaus Grundfläche und umbauten Raum des abgerissenen Gebäudes jeweils um mehr als 100%, ist es ohne Weiteres ausgeschlossen, das Vorliegen einer nur geringfügigen Erweiterung i.S.d. § 35 Abs. 4 Satz 3 BauGB auch nur in Erwägung zu ziehen.*)

6. Ein Ersatzbau, der über 40 m entfernt vom abgerissenen Gebäude in Südhanglage errichtet werden soll, wird nicht mehr "an gleicher Stelle" errichtet.*)

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IBRRS 2024, 0211
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließungsbeitragsrecht

VGH Bayern, Urteil vom 14.12.2023 - 6 B 23.1555

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0210
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einbeziehungssatzung

VGH Bayern, Urteil vom 14.12.2023 - 15 N 23.1000

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0209
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde

VG Koblenz, Urteil vom 14.12.2023 - 4 K 461/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0207
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarstreit; heranrückende Wohnbebauung

VG München, Beschluss vom 20.12.2023 - M 1 SN 22.5762

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0205
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Anspruch auf Bewahrung einer schönen Aussicht!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.01.2024 - 2 A 526/23

1. Es gibt grundsätzlich keinen allgemeinen und über das Rücksichtnahmegebot hinausgehenden Schutzanspruch des Nachbarn, dass er die Zulassung eines im Außenbereich objektiv nicht genehmigungsfähigen Vorhabens abwehren kann.

2. Im sog. unbeplanten Innenbereich ist in einem Nachbarstreitverfahren unerheblich, ob sich das Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nach den in § 34 Abs. 1 BauGB aufgeführten Kriterien einfügt, da das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche regelmäßig nicht nachbarschützender Natur sind.

3. Ein Gebietsgewährleistungsanspruch besteht nur hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, bezieht sich aber z. B. nicht auf das Maß der baulichen Nutzung.

4. Es existiert kein Rechtsgrundsatz, wonach ein Grundstückeigentümer einen Anspruch auf Bewahrung einer schönen Aussicht hat.

5. Einsichtsmöglichkeiten von den Fenstern oder Balkonen eines Nachbarbauvorhabens auf das eigene Grundstück begründeten regelmäßig keinen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot. Einblicke in fremde Grundstücke sind in einem bebauten Gebiet üblich und müssen regelmäßig hingenommen werden.

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IBRRS 2024, 0158
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauordnungsrecht geht allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht vor!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2023 - 10 B 1044/23

1. Das Bauordnungsrecht als besonderes Gefahrenabwehrrecht geht als spezielleres Recht den subsidiär anwendbaren Bestimmungen des allgemeinen Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrechts vor. Dies gilt auch im Verhältnis von § 52 BauO-NW zur materiellen Polizeipflicht des allgemeinen Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrechts.*)

2. Für eine Verantwortlichkeit des Bauherrn nach § 52 BauO-NW müssen daher die Voraussetzungen von §§ 17 oder 18 OBG-NW nicht (zusätzlich) vorliegen.*)

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IBRRS 2024, 0152
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauwilliger trägt Beweislast für Legalität der durchgeführten Baumaßnahme!

OVG Thüringen, Urteil vom 25.04.2023 - 1 KO 85/20

1. Die Einhausung einer zu DDR-Zeiten formell illegal errichteten Terrasse bzw. das Verschließen der Öffnungen eines so entstandenen Wintergartens mit Fenstern führt zu einer Flächenerweiterung, die die Verfestigung einer Splittersiedlung bewirkt.*)

2. Der Grundstückseigentümer ist beweispflichtig für die Behauptung, eine formell illegale Baumaßnahme vor dem nach der Baumaßnahme vor dem nach der DDR-BevölkerungsbauwerkeVO maßgeblichen Stichtag 01.08.1985 erbracht zu haben.*)

3. Der Beweis muss zur vollen Überzeugung des Gerichts erbracht werden.*)

4. Restzweifel gehen zu Lasten des Eigentümers und verhindern einen Eingriffsschutz nach der DDR-BevölkerungsbauwerkeVO.*)

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IBRRS 2024, 0055
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Großtagespflege nicht öffentlich zugänglich: Barrierefreiheit nicht notwendig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2023 - 10 A 1499/22

1. An die Ablehnung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses sind hohe Anforderungen zu stellen. Es muss hierfür zweifelsfrei feststehen, dass der Ausnutzung der Baugenehmigung ein schlechthin nicht ausräumbares Hindernis entgegensteht.*)

2. Eine Großtagespflege zur Betreuung von bis zu neun Kindern, bei der insbesondere der Kreis der abholberechtigten Personen feststeht und grundsätzlich kein Zugang für Dritte besteht, ist nicht öffentlich zugänglich im Sinne von § 49 Abs. 2 BauO-NW und muss daher nicht barrierefrei sein.*)

3. Die in Nordrhein-Westfalen geltende Schlusspunkttheorie findet auf Erlaubnisse nach §§ 43, 45 SGB VIII keine Anwendung, da diese nicht bodenbezogen sind.*)

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IBRRS 2024, 0135
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebietserhaltungsanspruch auch in Sondergebieten!

VG Neustadt, Beschluss vom 18.08.2023 - 5 L 751/23

1. Die Nachtrags- bzw. Änderungsgenehmigung ist dann ein veränderter Umstand i.S.d. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO, wenn sie keinen selbstständig anfechtbaren Streitgegenstand, kein selbstständiges (neues) Vorhaben betrifft. Sie kann dann nur zusammen mit der ursprünglichen Baugenehmigung angegriffen werden, der sie, genauso wie dem genehmigten Vorhaben, eine abschließende Gestalt gibt.*)

2. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung ist regelmäßig von der Gültigkeit des der Baugenehmigung zu Grunde liegenden Bebauungsplans auszugehen, wenn dieser nicht offensichtlich unwirksam ist.*)

3. Der Gebietserhaltungsanspruch ist nicht auf die Baugebiete nach §§ 2 bis 9 BauNVO beschränkt. Er kann auch in Sondergebieten nach §§ 10 f. BauNVO zur Geltung kommen.*)

4. Zur Frage nach Geltung und Reichweite des Gebietserhaltungsanspruchs in einem Sondergebiet nach § 11 Abs. 1 und 2 BauNVO.*)

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IBRRS 2024, 0089
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hotelneubau zwischen Ferienhäusern: Besondere Rücksichtnahme erforderlich!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2023 - 1 KN 45/21

Plant eine Gemeinde unter Hinnahme eines städtebaulichen Strukturbruchs einen Hotelneubau in erheblicher Größe in eine Umgebung, in der ein bestehender Bebauungsplan eine sehr zurückgenommene Bebauung mit Ferienhäusern entlang von Wohnwegen und Grünflächen festsetzt, muss sie in gesteigerter Weise auf die Interessen der Plannachbarn Rücksicht nehmen.*)

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IBRRS 2024, 0025
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fachplanung kann Städtebau überwinden!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2023 - 7 MS 49/22

1. Die von einer Fachplanung betroffene Gemeinde ist auf die Rüge von Vorschriften beschränkt, die ihrem Schutz dienen. Gegen eine Planfeststellungsbeschluss kann sie ihr Rechtsmittel auf das in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Selbstverwaltungsrecht oder ihr zivilrechtliches Eigentum stützen. Sie ist hingegen nicht befugt, sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Sachwalterin der Allgemeinheit oder ihrer Bürger zu machen, um den Schutz des Eigentums oder der Gesundheit ihrer Bürger gerichtlich zu verfolgen (BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 8.15, NVwZ 2016, 1734).*)

2. Bestehende entgegenstehende Festsetzungen eines Bebauungsplans sind als öffentliche Belange des Städtebaus in die fachplanerische Abwägung einzubeziehen und entsprechend ihrem Gewicht zu berücksichtigen, sie können aber abwägend überwunden werden. Weder der Prioritätsgrundsatz noch das Gebot der Rücksichtnahme auf städtebauliche Belange in § 38 Satz 1 Hs. 2 BauGB bedeuten, dass eine abweichende Planung gänzlich ausgeschlossen wäre.*)

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IBRRS 2024, 0090
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bekanntmachung und Auslegung des B-Planentwurfs auch während der Schulferien!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.11.2023 - 1 KN 91/21

1. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, heute § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) verlangt, dass die planende Gemeinde die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar zur Verfügung stellt. Der Abruf der Unterlagen muss für den Bürger tatsächlich möglich sein. Zeitweise technische Störungen sind unschädlich, solange sie nicht zu einer unzumutbaren Erschwernis des Zugangs führen und die grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit bei der gebotenen Gesamtbetrachtung als gewährleistet anzusehen ist.*)

2. Beträgt die Dauer der öffentlichen Auslegung sechs Wochen, kann ein drei Tage andauerndes Zugangshindernis zu den im Internet bereitgestellten Unterlagen nach den Gesamtumständen des Einzelfalls unschädlich sein.*)

3. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB schließt weder die Bekanntmachung der Auslegung noch die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs während der Schulferienzeit aus.*)

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IBRRS 2024, 0038
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verfahrensfehler im Bauleitplanverfahren: Bebauungsplan unwirksam?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2023 - 1 C 11275/21

1. Für die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB kommt es maßgebend auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf den planungsrechtlichen Status der zu überplanenden Flächen an. Eine Innenentwicklung im Sinne dieser Vorschrift ist nur innerhalb des Siedlungsbereichs zulässig. Das gilt auch für die Änderung oder Anpassung von Bebauungsplänen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.06.2020 - 4 CN 5.18, IBRRS 2020, 2605).*)

2. Verfahrensfehler im Bauleitplanverfahren führen in der Regel zur Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans. Anders verhält es sich dann, wenn ein solcher Fehler abgrenzbar nur eine einzelne Festsetzung oder einen bestimmten Teil eines Bebauungsplans betrifft (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 N 3/87, NVwZ 1990, 157).*)

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IBRRS 2024, 0094
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorranggebiet Abbau oberflächennaher Rohstoffe

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2023 - 14 S 237/22

1. Zur Zielfestlegung eines Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe aus Gründen des gehobenen Vertrauensschutzbedürfnisses (eines den Abbau schon unter dem früheren Regionalplan anstrebenden Unternehmens) und der Plankonstanz.*)

2. In § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG 2008 ist auch angelegt, dass raumplanerisch - im Interesse der vorsorgenden Rohstoffsicherung - gerade auch die Interessen der die Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen betreibenden Unternehmen in den Blick zu nehmen sind.*)

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IBRRS 2024, 0092
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

VGH Bayern, Urteil vom 11.12.2023 - 15 N 23.668

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0039
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wohngebiet ist hinreichend konkrete Planungsvorstellung!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.03.2023 - 1 C 10398/21

Äußert sich eine Gemeinde beim Erlass einer Veränderungssperre dahingehend, dass sie ein Wohngebiet festsetzen wolle, können damit auch ohne Festlegung auf eine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung hinreichend konkrete Planungsvorstellungen vorhanden sein.*)

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IBRRS 2024, 0048
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abwehranspruch gegen heranrückende Wohnbebauung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2023 - 10 B 645/23

1. Ob ein Nachbar im Hinblick auf die von seinem Betrieb ausgehenden Immissionen eine hinzutretende Wohnnutzung hinzunehmen hat, ist keine Frage der Bestimmtheit der diesbezüglichen Baugenehmigung, sondern des Rücksichtnahmegebots.*)

2. Eine Rücksichtslosigkeit hinzutretender Bebauung gegenüber einem emittierenden Betrieb kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn ihr nur ein geringeres Maß an Immissionen zumutbar ist, als bisher von dem Betrieb ausgehen durften. Gelten dagegen für den Betrieb und die hinzutretende Bebauung dieselben Immissionsrichtwerte, etwa weil sie sich im selben Gebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung befinden, sind ihr die Immissionen grundsätzlich zumutbar.*)

3. Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach in dem Fall, in dem der Außenbetrieb einer gemischten Gaststätte bis auf wenige Meter an den Ruhebereich der Wohngrundstücke eines angrenzenden reinen oder allgemeinen Wohngebiets heranreicht, eine Einzelfallbetrachtung mit - gemessen an den Richtwerten der TA Lärm - strengerer Beurteilung geboten sein kann, ist in Misch- und Kerngebieten grundsätzlich nicht heranzuziehen.*)

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IBRRS 2024, 0053
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar kann sich nur auf nachbarschützende Vorschriften beziehen

VG Köln, Beschluss vom 30.11.2023 - 2 L 1547/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0052
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erdrückende Wirkung durch Aufschüttung und Abstand

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.12.2023 - 7 A 1144/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0051
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachträgliche Legalisierung von Wohneinheiten?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.12.2023 - 2 A 2666/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0050
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Illegale Wettvermittlungsstelle

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.12.2023 - 4 B 578/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0049
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schadensersatzforderungen Erschließungsvertrag

VG Aachen, Urteil vom 11.12.2023 - 7 K 426/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0047
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Traufhöhenfestsetzung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2023 - 7 A 1552/2

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0046
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Öffentlichkeitsbeteiligung hat kein Verfallsdatum!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2023 - 22 D 65/23

1. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwRG erfasst nicht den Fall, dass keine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde.*)

2. § 22 UVPG findet auf immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen keine Anwendung. Er wird durch die Regelungen der 9. BImSchV - in auch unionsrechtlich unbedenklicher Weise - verdrängt.*)

3. Allein die Verfahrensdauer ist kein Grund, eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen zu müssen. Ein Verfallsdatum kennt das geltende Recht nicht.*)

4. Für im Außenbereich gelegene Grundstücke betragen die Lärmrichtwerte aufgrund einer generalisierenden Betrachtung in Anlehnung an die für Dorf- und Mischgebiete nach Nr. 6.1 Buchst. d TA Lärm geltenden Richtwerte 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. Eine Heranziehung der Immissionsrichtwerte für solche Baugebietstypen (hier geltend gemacht Kleinsiedlungsgebiet), die von einer "ruhigen Wohnnutzung" geprägt werden, verbietet sich mangels einer vergleichbaren Ausgangssituation von vornherein. Selbst eine Lage im Landschaftsschutzgebiet oder am Rande eines FFH-Gebietes würde hieran nichts ändern.*)

5. Eine zur Gewährleistung der Sicherheit des Luftverkehrs zwingend erforderlich Signalkennzeichnung von Windenergieanlagen, die den technischen Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen folgt, kann regelmäßig - von extremen Ausnahmen abgesehen - nicht als rücksichtslos qualifiziert werden.*)

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IBRRS 2024, 0002
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Umnutzung einer Bus-Stellplatzanlage in einen „Lagerplatz für Baustoffe“ zulässig?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2023 - 10 N 61.20

Die Umnutzung einer ehemaligen Stellplatzanlage für Busse in einen "Lagerplatz für Baustoffe" ist in einer Gemengelage unzulässig, wenn die begehrte Nutzung hinsichtlich ihrer typischen Störintensität nicht mit der vorangegangenen Nutzung vergleichbar ist und das Störpotenzial in Ermangelung von entsprechenden Angaben im Bauantrag nicht ermittelt werden kann.

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Online seit 2023

IBRRS 2023, 3432
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gestaltungsanforderungen sind nicht drittschützend!

VGH Bayern, Beschluss vom 24.11.2023 - 15 CS 23.1816

1. Der Umfang des Rechtsschutzes eines Nachbarn bei Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans hängt davon ab, ob die Festsetzungen, von denen dem Bauherrn eine Befreiung erteilt wurde, dem Nachbarschutz dienen oder nicht.

2. Bei einer Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung ist der Nachbar schon dann in seinen Rechten verletzt, wenn die Befreiung rechtswidrig ist. Bei einer Befreiung von einer Festsetzung, die nicht (auch) den Zweck hat, die Rechte der Nachbarn zu schützen, sondern nur dem Interesse der Allgemeinheit an einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung dient, richtet sich der Nachbarschutz hingegen lediglich nach den Grundsätzen des im Tatbestandsmerkmal "unter Würdigung nachbarlicher Interessen" enthaltenen Rücksichtnahmegebots.

3. Nachbarrechte werden nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird.

4. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Wandhöhe sowie zu Gestaltungsanforderungen sind grundsätzlich nicht drittschützend sind.

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IBRRS 2023, 3548
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann dienen Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch dem Schutz des Nachbarn?

VGH Bayern, Beschluss vom 26.10.2023 - 9 CS 23.1172

1. Der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses. Planbetroffene werden durch die Maßfestsetzungen eines Bebauungsplans nicht in gleicher Weise zu einer "Schicksalsgemeinschaft" verbunden, wie das für die Festsetzung der Art der Nutzung angenommen wird.

2. Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt maßgeblich vom Willen der Gemeinde als Plangeberin ab, sie darf dies regelmäßig selbst und ohne Bindung an das Eigentumsrecht des Nachbarn entscheiden.

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IBRRS 2023, 3564
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Maß der baulichen Nutzung berührt keine Nachbarrechte!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.11.2023 - 7 B 1124/23

1. Fragen des Maßes der baulichen Nutzung i. S. des § 34 BauGB berühren keine Nachbarrechte. Das gleiche gilt für die Dachform.

2. In bebauten innerstädtischen Bereichen müssen Einsichtnahmemöglichkeiten grundsätzlich hingenommen werden.

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IBRRS 2023, 3430
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann wird ein illegales Bauvorhaben aktiv geduldet?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2023 - 7 A 1742/22

1. Eine sog. aktive Duldung ist erst dann anzunehmen, wenn die zuständige Baubehörde in Kenntnis der formellen und gegebenenfalls materiellen Illegalität eines Vorhabens zu erkennen gibt, dass sie sich auf Dauer mit dessen Existenz abzufinden gedenkt.

2. Angesichts des Ausnahmecharakters und der weit reichenden Folgen einer solchen sog. aktiven Duldung, bei der die Behörde an der Beseitigung rechtswidriger Zustände gehindert ist, muss den entsprechenden Erklärungen der Behörde mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, ob, in welchem Umfang und gegebenenfalls über welchen Zeitraum die Duldung des illegalen Zustands erfolgen soll.

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IBRRS 2023, 3573
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gewerblicher Lagerplatz im Außenbereich

VG Würzburg, Urteil vom 12.10.2023 - W 5 K 22.867

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3571
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachträgliche Baugenehmigung für bereits errichtete Gebäude

VGH Bayern, Beschluss vom 12.10.2023 - 1 ZB 23.688 , 1 ZB 23.690

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3569
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung für eine temporäre Veranstaltung

VG Köln, Urteil vom 31.10.2023 - 2 K 4468/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3565
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einfamilienhäuser; Abgrenzung Außenbereich/Innenbereich

VG München, Urteil vom 09.11.2023 - M 1 K 21.3065

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3563
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unzulässiger Normenkontrollantrag wegen fehlender Antragsbefugnis

VGH Bayern, Beschluss vom 28.11.2023 - 2 NE 23.1881

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3541
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Müssen Terrassen Abstandsflächen einhalten?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.10.2023 - 2 L 17/23

1. Eine Terrasse ist eine außerhalb geschlossener Räume liegende Fläche, die von einem Gebäude ebenerdig oder nur mit einer geringen Höhedifferenz unmittelbar zugänglich ist und ein freies Sitzen ermöglicht.*)

2. Terrassen haben wegen gebäudegleicher Wirkungen i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO-SA regelmäßig Abstandsflächen einzuhalten, wenn sie eine Höhe von mehr als 1 m aufweisen.*)

3. Die Baubehörden sind regelmäßig gehalten, den vollständigen Abriss einer insgesamt formell und materiell baurechtswidrigen baulichen Anlage anzuordnen, sofern diese weder bautechnisch noch nach den Vorstellungen des Bauherrn teilbar ist.*)

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IBRRS 2023, 3550
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften

VG München, Urteil vom 23.10.2023 - M 8 K 21.2783

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3549
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorliegen von Instandhaltungsmaßnahmen

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2023 - 10 N 49.23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3524
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beschränkung zentrenrelevanten Einzelhandels verstößt nicht gegen EU-Recht!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.10.2023 - 1 KN 168/20

1. Die Beschränkung zentrenrelevanten Einzelhandels auf zentrale Versorgungsbereiche verstößt nicht gegen die Dienstleistungsrichtlinie (Art. 15 Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG).*)

2. Soweit das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 der Landeshauptstadt Hannover vorsah, zentrenrelevanten Einzelhandel an zentrenfernen Sonderstandorten auf den Bestandsschutz einer bestehenden Baugenehmigung zu beschränken, begegnet die Umsetzung dieses Grundsatzes im Rahmen der Bauleitplanung grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken.*)

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IBRRS 2023, 3535
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung zum Neubau eines Hähnchenmaststalles

VG Münster, Urteil vom 09.11.2023 - 2 K 1800/20

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3533
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

VG München, Urteil vom 13.11.2023 - M 8 K 22.497

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3526
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beseitigungsverfügung enthält Verbot der Wiedererrichtung!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.11.2023 - 1 ME 111/23

1. Eine bauaufsichtliche Beseitigungsverfügung gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 NBauO enthält neben dem Gebot der Beseitigung der baulichen Anlage durch Abbruch oder Abbau konkludent das Verbot der Wiedererrichtung. Erledigung tritt erst dann ein, wenn die Wiedererrichtung hinreichend sicher ausgeschlossen ist.*)

2. § 70 NVwVG i.V.m. § 67 Abs. 2 Satz 2 NPOG hindert die Beitreibung eines zur Durchsetzung des Verbots der Wiedererrichtung festgesetzten Zwangsgeldes auch nach Abbau der baulichen Anlage jedenfalls dann nicht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die bauliche Anlage erneut errichtet wird (im Anschluss an OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.04.2009 - 11 ME 478/08 -, NdsVBl 2009, 345).*)

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IBRRS 2023, 3525
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebot der Rücksichtnahme

VG München, Beschluss vom 26.10.2023 - M 9 SN 23.4418

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3523
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schutzwürdiges Interesse eines Denkmaleigentümers

VGH Bayern, Beschluss vom 23.11.2023 - 9 CS 23.1538

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3522
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schädliche Umwelteinwirkungen durch Kiesabbau

VGH Bayern, Beschluss vom 07.12.2023 - 2 CS 23.1169

(Ohne amtliche Leitsätze)

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