Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2006, 3683OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2005 - 30 U 106/05
1. Mit der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht wird der Mieter zwar selbst deliktsrechtlich für den Schutz derjenigen Personen verantwortlich, mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss. Der Vermieter bleibt aber zur Überwachung und Kontrolle des Mieters verpflichtet, so dass er bei Nichterfüllung dieser (Rest)Pflicht gegebenenfalls mit dem Mieter gesamtschuldnerisch haftet.
2. Die mit der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht begründete deliktische Einstandspflicht des Mieters besteht anerkanntermaßen nicht nur gegenüber Dritten (Passanten, Besuchern und anderen Mietern), sondern auch gegenüber dem Vermieter. Das Gleiche gilt für die Haftungsregelung im Innenverhältnis. Wenn der Mieter die von ihm übernommene Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann er sich gegenüber dem Vermieter nicht darauf berufen, dass dieser ihn nicht hinreichend überwacht und kontrolliert habe.
3. Ein privathaftpflichtversicherter Gewerberaummieter, der wegen Verletzung der ihm übertragenen Verkehrssicherungspflicht einem Dritten schadenersatzpflichtig ist, hat auch dann keinen Regressanspruch gegen den Vermieter, wenn er vereinbarungsgemäß die anteilige Prämie für die Gebäudehaftpflichtversicherung zahlt.
VolltextIBRRS 2006, 3682
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2006 - 24 U 132/05
1. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Mieter liegt insbesondere dann vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird.
2. Ferner liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung des Mieters auch dann vor, wenn der gemietete und zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Raum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (§§ 569 Abs. 1, 578 Abs. 2 Satz 2 BGB).
3. Auch die wiederholt aufgetretene Gefährdung der Energie- und Wasserversorgung einer Arztpraxis stellt einen wichtigen Grund für eine Kündigung des Mieters dar.
4. Die außerordentliche Kündigung wegen der Verletzung einer Verpflichtung aus dem Mietvertrag setzt allerdings grundsätzlich die erfolglose Fristsetzung zur Abhilfe oder eine erfolglose Abmahnung voraus.
VolltextIBRRS 2006, 3672
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2006 - 1 U 195/05
1. § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB enthält eine dem § 251 Abs. 2 BGB vorgehende Sonderregelung für die Frage, wann der Gläubiger bei einer Pflichtverletzung die in der Erbringung einer mangelhaften Leistung besteht, Schadenersatz statt der Leistung (Kosten für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes unter Rückgabe der erbrachten Leistung, sogenannter "großer Schadensersatz") verlangen kann oder sich mit dem Ausgleich des Minderwerts der erbrachten Leistung (sogenannter "kleiner Schadensersatz") begnügen muss. Letzteres ist der Fall, wenn die Pflichtverletzung nur unerheblich war.
2. Muss der Mieter bei seinem Auszug einen Teppichboden verlegen, der dem beim Einzug vorhandenen Teppichboden qualitativ gleichwertig ist, und hat der neue Teppichboden einen Minderwert von 50%, so kann von einer unerheblichen Pflichtverletzung nicht mehr gesprochen werden.
VolltextIBRRS 2006, 3670
AG Trier, Urteil vom 27.01.2006 - 7 C 402/05
Eine jahrzehntelange bloße Nutzung der zum Mietwohnhaus gehörenden Hof- und Gartenfläche führt nicht dazu, dass der Mieter ein wohnungsmietvertragliches Gebrauchsrecht hat, das auch einen Grundstückserwerber als neuen Vermieter bindet.
VolltextIBRRS 2006, 3668
AG Ludwigsburg, Urteil vom 25.11.2005 - 10 C 3469/05
Wenn zwischen Mieter und Vermieter die vertraglichen Beziehungen beendet wurden und der Anspruch des Mieters auf Zufuhr von Energie sich ausschließlich auf den Mietvertrag stützt und nicht auf direkt abgeschlossene Verträge mit Versorgungsunternehmen, stellt das Absperren der Energiezufuhr keine Besitzstörung i.S.d. §§ 858, 862 BGB dar.
VolltextIBRRS 2006, 3665
LG Hamburg, Urteil vom 04.03.2005 - 311 S 128/04
1. Wenn der Mieter Maßnahmen zur Herstellung des üblichen Standards auf eigene Kosten vornimmt, muss der Vermieter diesen zustimmen bzw. genehmigen, falls sie fachgerecht erfolgten.
2. Ein Rückbauanspruch bei Mietende kann nur dann in Betracht kommen, wenn hierfür ein nachvollziehbares Interesse besteht.
VolltextIBRRS 2006, 3630
OLG Köln, Beschluss vom 26.04.2004 - 1 U 67/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3629
BGH, Urteil vom 28.04.2004 - VIII ZR 230/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3579
OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2005 - 10 U 1111/03
Der Gebäudeversicherer, der bei einem fahrlässig einen Schaden verursachenden Mieter keinen Rückgriff nehmen kann, weil dieser im Rahmen der Nebenkosten anteilig die Prämie für die Gebäudeversicherung mitträgt, hat keinen direkten Anspruch auf Ausgleich der aus der Gebäudeversicherung gezahlten Beträge gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters. Eine Anspruchsgrundlage hierfür besteht nicht und ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 59 VVG. Sie kann auch nicht im Wege der richterlichen Rechsfortbildung entwickelt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3577
LG Bonn, Urteil vom 02.03.2006 - 6 S 279/05
1. Vorgerichtliche Kündigung eines Mietverhältnisses und anschließende Räumungsklage betreffen bezüglich der anwaltlichen Tätigkeit denselben Gegenstand.*)
2. Eine nach Nr. 2400 VV RVG entstandene Geschäftsgebühr unterliegt gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG der (hälftigen) Anrechnung.*)
VolltextIBRRS 2006, 3567
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - VIII ZR 215/05
Zur schlüssigen Darlegung des Anspruchs des Vermieters auf Zustimmung zur Erhöhung einer Bruttokaltmiete, den der Vermieter mit einem Mietspiegel begründet, der Nettomieten aufweist, bedarf es der Angabe der auf die Wohnung tatsächlich entfallenden Betriebskosten; die Angabe eines statistischen Durchschnittswerts für Betriebskosten genügt nicht (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 41/05, NJW-RR 2006, 227).*)
VolltextIBRRS 2006, 3564
BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - VIII ZR 187/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3551
KG, Beschluss vom 10.07.2006 - 12 U 217/05
1. Die ZPO sieht für das Berufungsverfahren - anders als in § 547 ZPO für die Revision - keine absoluten Berufungsgründe vor. Selbst wenn das angefochtene Urteil in vollständiger Fassung prozessordnungswidrig erst später als 5 Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird (wesentlicher Verfahrensmangel), kann der Rechtsstreit nicht allein deshalb an das Erstgericht zurückgewiesen werden, weil die Entscheidung nicht darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 361).*)
2. Die Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters zur Einziehung von Mieten aufgrund einer Ermächtigung des Vermieters (gewillkürte Prozesstandschaft) erfordert ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse des Verwalters. Dieses liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Verwalters beeinflusst. Dies ist nicht schon deshalb der Fall, weil der Vermieter den Verwalter bevollmächtigt hat, ihn gegenüber den Mietern zu vertreten oder er dem Verwalter zu ordnungsgemäßer Verwaltung und Rechenschaft verpflichtet ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3545
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2005 - 10 U 86/05
1. Eine Aufrechnung scheitert an einem in zulässiger Weise vereinbarten und von Amts wegen zu beachtenden vertraglichen Aufrechnungsverbot. Die Aufrechnung gegenüber dem Mietzins ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig.
2. Eine Vereinbarung über den Umfang der vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten kann auch konkludent durch jahrelange Zahlung getroffen werden. Für die nachträgliche Vereinbarung von Nebenkostenvorauszahlungen gilt nichts anderes.
3. Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.
4. Eine unrichtige Beratung durch den Mieterschutzverband müssen die Mieter sich ebenso gemäß § 278 BGB zurechnen lassen wie eine etwaige fehlerhafte anwaltliche Beratung.
VolltextIBRRS 2006, 3512
OLG Schleswig, Beschluss vom 09.08.2004 - 4 W 47/04
1. Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1887, 1902 ff.) kommt die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde gegen eine zweitinstanzliche Entscheidung des Landgerichts zum OLG nicht mehr in Betracht. In einem solchen Fall soll die angefochtene Entscheidung im Wege der Gegenvorstellung und Selbstkorrektur durch das Gericht geändert werden, das die Verletzung begangen hat.*)
2. Die isolierte Kündigung der Betreuungsvereinbarung bei Fortsetzung des Mietverhältnisses im Rahmen des Modells "Betreutes Wohnen" ist jedenfalls in denjenigen Fällen unzulässig, in denen die Wohnanlage mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist. Andernfalls erhielte nämlich der Mieter die Nutzung einer preiswerten Wohnung, ohne das entsprechende Entgelt für die Betreuungsleistungen entrichten zu müssen (vgl. auch BGH vom 16.09.2003, NJW-RR 2004, S. 160).*)
VolltextIBRRS 2006, 3510
KG, Urteil vom 12.08.2004 - 8 U 41/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3496
KG, Urteil vom 20.09.2004 - 8 U 65/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3483
LG Berlin, Urteil vom 04.04.2006 - 63 S 334/05
1. Bei seit mehr als zwei Jahre andauernden Instandsetzungsarbeiten, deren Ende nicht abzusehen ist und welche der Mieterin die Benutzung der gemieteten Wohnung unmöglich machen, ist von einer Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB auszugehen.
2. Fehlt oder entfällt die Geschäftsgrundlage, so führt dies im Regelfall zur Notwendigkeit der Anpassung des Vertrags an die veränderten Umstände. Ist eine Anpassung im Einzelfall nicht möglich oder unzumutbar, so kann ausnahmsweise eine Auflösung des Vertrages verlangt werden. Diese Auflösung wird durch entsprechende Gestaltungserklärung - beim Mietvertrag in der Regel durch eine für die Zukunft wirkende Kündigungserklärung – herbeigeführt.
VolltextIBRRS 2006, 3482
LG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2005 - 9 S 157/05
Mieter einer Altbauwohnung können nicht die Miete kürzen, wenn es durch die Fenster zieht. Auch besteht kein Anspruch auf eine Modernisierung der Fenster.
VolltextIBRRS 2006, 3448
KG, Urteil vom 30.09.2004 - 8 U 54/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3442
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2006 - 3 W 7/06
1. Eine Räumungsklage ist nicht zulässig, wenn der angekündigte Antrag die herauszugebenden Flächen entgegen § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO schon nicht lokalisierbar und erst recht nicht vollstreckungsfähig bezeichnet.
2. Wegen derjenigen Kündigungsgründe, die erst nach dem Zugang der Kündigung entstehen, muss erneut gekündigt werden.
3. Zu der Frage, wie eine Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung gegenüber einem säumigen Mieter auszulegen ist.
VolltextIBRRS 2006, 3382
KG, Urteil vom 27.01.2003 - 8 U 216/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3381
KG, Urteil vom 27.01.2003 - 8 U 4958/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3359
OLG Rostock, Urteil vom 01.11.2004 - 3 U 166/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3311
OLG Köln, Urteil vom 10.03.2003 - 16 U 72/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3302
KG, Urteil vom 24.03.2003 - 12 U 23/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3287
BGH, Urteil vom 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
Der Vermieter, der die Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB für die Abrechnung von Betriebskosten zunächst unverschuldet nicht einhalten kann, hat die verspätete Geltendmachung einer Nachforderung dennoch zu vertreten, wenn er sich damit auch dann noch unnötig viel Zeit lässt, nachdem ihm die notwendigen Unterlagen für die Abrechnung vorliegen. Im Regelfall ist er gehalten, die Nachforderung innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses zu erheben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3282
OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003 - 19 U 159/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3270
VerfGH Berlin, Beschluss vom 25.04.2006 - VerfGH 5/03
1. Eine Erklärung zur Erhöhung der Betriebskosten ist nur dann formell ordnungsgemäß, wenn darin (jedenfalls bei Gebäuden mit mehreren Einheiten) bestimmte Mindestangaben enthalten sind. Dazu zählen - wie in einer Betriebskostenabrechnung - neben der Zusammenstellung der Gesamtkosten auch die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel.
2. Hat der Vermieter mehrere Häuser oder auch gemischt genutzte Gebäudekomplexe zu einer Wirtschafts- oder Verwaltungseinheit zusammengefasst, so genügt es nicht, dass die aufgeführten Gesamtkosten auf die einzelnen Häuser oder Gebäudeteile verteilt werden, ohne dass als zusätzlicher für den Mieter nachvollziehbarer Berechnungsschritt angegeben wird, woraus sich diese anteiligen Werte ergeben.
VolltextIBRRS 2006, 3268
BGH, Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 124/05
1. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum.*)
2. Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen.*)
IBRRS 2006, 3260
KG, Urteil vom 14.04.2003 - 8 U 398/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3242
KG, Urteil vom 05.05.2003 - 8 U 108/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3226
KG, Urteil vom 19.05.2003 - 8 U 58/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3223
KG, Urteil vom 22.05.2003 - 8 U 271/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3222
KG, Urteil vom 22.05.2003 - 8 U 346/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3150
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2000 - 10 U 179/99
Zur Frage der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aufgrund der Nichterteilung von Nebenkostenabrechnungen durch den Vermieter.*)
VolltextIBRRS 2006, 3146
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3099
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2001 - 4 RE-Miet 1/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3094
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2001 - 10 U 64/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3073
BayObLG, Beschluss vom 29.06.2001 - RE-Miet 1/01
Auch die Übertragung von Wohnungseigentum zur Erfüllung eines Vermächtnisses kann als eine Veräußerung im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB zu werten sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 3008
KG, Urteil vom 08.12.2003 - 8 U 163/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2998
BayObLG, Beschluss vom 23.12.2003 - 2Z BR 236/03
Eine verbrauchsabhängige Abrechnung über die Heizungs- und Warmwasserkosten, in die die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage und des Wasserverbrauchs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage nicht einbezogen, sondern wegen fehlender Messgeräte insgesamt nach Wohnfläche umgelegt werden, widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.*)
VolltextIBRRS 2006, 2997
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2003 - 22 U 146/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2994
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.12.2003 - 7 U 165/03
Auch in der Hausratsversicherung besteht ein konkludenter Regressverzicht des Versicherers, der zugleich Gebäudeversicherer ist, für die Fälle, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden am Gebäude und am Hausrat des im selben Haus wohnenden Vermieters durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat (Fortführung von BGHZ 145, 393).*)
2. Dieser Regressverzicht wirkt auch zugunsten der mit dem Mieter in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehefrau.*)
VolltextIBRRS 2006, 2962
OLG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2001 - 4 U 1235/01
Zum Umfang eines dinglichen Wohnrechts*)
Ein dingliches Wohnrecht an einer Eigentumswohnung umfasst auch die Nutzung des zur Wohnung gehörigen Tiefgaragen-Stellplatzes, sofern nichts anderes vereinbart ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2956
KG, Beschluss vom 19.07.2001 - 8 RE-Miet 2/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2918
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2001 - 24 U 77/01
Ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters während des fortdauernden Mietverhältnisses verjährt, ohne dass der Vermieter sich aus der Mietkaution befriedigt hat, so kann er gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters nach Mietende nicht mehr aufrechnen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2896
OLG Naumburg, Urteil vom 23.11.2001 - 9 U 171/01
Der Vermieter kann die Zahlung restlicher Betriebskosten jedenfalls dann vom Mieter nicht verlangen, wenn die tatsächlich abgerechneten Betriebskosten die als angemessen angesehenen Vorauszahlungen wesentlich überschreiten. Wesentlich ist die Überschreitung jedenfalls dann, wenn die Nachforderung die Vorauszahlung um das 7,5 bis 8-fache übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2890
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2001 - 1 U 153/00
Das zur Prozessführung erforderliche wirtschaftliche oder rechtliche Interesse für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ergibt sich nicht aus einem Hausverwaltungsvertrag.*)
VolltextIBRRS 2006, 2889
OLG Bamberg, Urteil vom 10.12.2001 - 4 U 125/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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