Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4695 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2324AG Köln, Urteil vom 20.06.2006 - 223 C 8/06
1. Kann der Mieter den Vermieter nicht zur Beseitigung eines Mangels auffordern, weil ihm dessen Adresse nicht bekannt ist, so kann er nach einer Selbstbeseitigung nur dann Ersatz der Aufwendungen verlangen, wenn er zuvor zumindest versucht hat, durch entsprechende Nachforschungen die benötigten Daten herauszubekommen.
2. Zu den notwendigen Nachforschungen gehört auch, nötigenfalls die Zahlung der Miete (teilweise) einzustellen, um den Vermieter zu einer Kontaktaufnahme zu bewegen.
3. Aufwendungen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs oder zur bloßen Mängelbeseitigung gehören nicht zu den zulässigen Notmaßnahmen des Mieters, ebenfalls nicht bauliche Veränderungen.
VolltextIBRRS 2007, 2145
LG Landshut, Urteil vom 17.05.2006 - 12 S 393/06
1. Eine bloße "ca."-Angabe steht der Annahme einer Wohnflächenvereinbarung nicht zwingend entgegen.
2. Wenn die Wohnfläche einer Wohnung und der daraus abgeleitete qm-Preis ein für den Wohnungsmarkt erhebliche Entscheidungskriterium ist, so spricht dies dafür, die auslegungsbedürftige Vereinbarung der Parteien im Mietvertrag vom objektiven Empfängerhorizont her dahingehend auszulegen, dass mit der qm-Angabe die Wohnfläche, und nicht die Geschossfläche gemeint war.
VolltextIBRRS 2007, 2083
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - VIII ZR 145/06
Haben die Beteiligten nach dem 31. August 2001 den Beitritt eines weiteren Mieters zu einem im Übrigen unverändert fortbestehenden Wohnraummietvertrag vereinbart, wirkt eine vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes 2001 wirksam formularvertraglich vereinbarte Regelung der Kündigungsfristen auch gegenüber dem Beitretenden, wenn die Kündigung vor dem 1. Juni 2005 zugegangen ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2065
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.1990 - 4 RE-Miet 1/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2063
OLG Schleswig, Beschluss vom 21.12.1998 - 2 W 100/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2058
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.1998 - 5 W 161/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2054
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.03.1991 - 5 RE-Miet 1/90
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2053
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.1992 - 5 RE-Miet 1/92
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2037
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.11.1989 - 3 W 35/89 RE
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2031
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1990 - 3 W 79/90
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2028
OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.02.1998 - 5 U 67/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2019
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.1996 - 3 W-RE 81/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1993
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.1997 - 13 U 31/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1715
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.1994 - 13 U 180/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1517
BGH, Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 123/06
Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können.*)
VolltextIBRRS 2007, 1163
BGH, Urteil vom 30.07.1997 - VIII ZR 244/96
Der Schuldbeitritt eines Verbrauchers zu einem Finanzierungsleasingvertrag bedarf entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG der Schriftform (Bestätigung von BGH, Urteile vom 12. November 1996 - XI ZR 202/95 = WM 1997, 158 und vom 25. Februar 1997 - XI ZR 49/96 = ZIP 1997, 642).*)
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach dem Gesetz der Schriftform bedarf, wird nicht wirksam, wenn sie dem Erklärungsempfänger lediglich per Telefax zugeht.*)
VolltextIBRRS 2007, 1140
BGH, Urteil vom 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Beläßt der Mieter einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf.*)
VolltextIBRRS 2007, 1075
BGH, Urteil vom 23.09.1987 - VIII ZR 265/86
1. Ist der Vermieter von Gewerberaum berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 554 a BGB fristlos zu kündigen, weil der Mieter ihm durch ständige unpünktliche Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrage die Fortsetzung unzumutbar gemacht hat, und kündigt er aus diesem Grunde alsbald, so verliert die Kündigung ihre Wirksamkeit durch nachträgliche Tilgung der Zahlungsrückstände nicht.*)
2. Zur Frage der Verwirkung eines Anspruchs auf Räumung und Herausgabe des Mietobjekts.*)
VolltextIBRRS 2007, 1039
BGH, Urteil vom 20.10.1982 - VIII ZR 235/81
Bis 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewordener Altbauwohnraum in Berlin, der in der Zeit nach dem 31. Dezember 1968 bis zum 4. August 1972 in Geschäftsraum umgewandelt wurde, ist hierdurch von der Mietpreisbindung für Wohnraum frei geworden.*)
VolltextIBRRS 2007, 1031
BGH, Urteil vom 20.04.1989 - IX ZR 212/88
Hat der Vermieter den Abschluß eines Mietvertrages über Wohnraum davon abhängig gemacht, daß der Mieter neben einer Barkaution zusätzlich eine Bürgschaft für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellt, so kann der Mieter verlangen, daß der Bürge über den Betrag von drei Monatsmieten hinaus nicht in Anspruch genommen wird; der Bürge kann dieses Recht des Hauptschuldners einredeweise geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2007, 5072
BGH, Urteil vom 16.04.1986 - VIII ZR 60/85
a) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem Mischmietverhältnis anzunehmen ist, daß der Gewerberaumanteil überwiegt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 15. November 1978 - VIII ZR 14/78 = WM 1979, 148).*)
b) Zum Begriff der Spannungsklausel*)
VolltextIBRRS 2007, 0971
BGH, Urteil vom 15.04.1987 - VIII ZR 126/86
a) Die Beurteilung, ob der Mieter im Sinn von § 554 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB mit einem nicht unerheblichen Teil des Mietzinses in Verzug ist, richtet sich nicht nach dem für den einzelnen Termin rückständigen Mietzins, sondern nach dem gesamten Mietzinsrückstand. Dieser ist jedenfalls dann nicht mehr unerheblich, wenn er den Mietzins für einen Monat übersteigt.*)
b) Zur Frage, ob das Kündigungsrecht aus § 554 Abs. 1 BGB vertraglich eingeschränkt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 0962
BGH, Urteil vom 14.07.1982 - VIII ZR 196/81
Das dem Mieter eingeräumte Optionsrecht erlischt grundsätzlich spätestens mit Ablauf der um die Optionszeit verlängerten ursprünglichen Vertragsdauer.*)
VolltextIBRRS 2007, 0913
BGH, Urteil vom 11.05.1988 - VIII ZR 96/87
a) Der Mieter, der nach Beendigung des Mietvertrages von ihm zu beseitigende Einrichtungen in den Mieträumen zurückläßt, enthält das Mietobjekt dem Vermieter vor, wenn wegen des Belassens der Einrichtungen nur eine teilweise Räumung anzunehmen und eine solche nach dem Mietvertrag nicht statthaft ist.*)
b) § 254 BGB ist auf den Entschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht anwendbar.*)
c) Die Entschädigungsforderung nach § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB ist wie ein Mietzinsanspruch der Umsatzsteuer unterworfen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0908
BGH, Beschluss vom 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83
Es ist nicht erforderlich, einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) Unterlagen in einem Umfang beizufügen, die dem Mieter - auch wenn es sich um einen Zweit- oder Folgemieter handelt - die Möglichkeit verschaffen, die Entwicklung der Kostenmiete bis auf die von der Bewilligungsstelle genehmigte Durchschnittsmiete zurückzuverfolgen.*)
Zur Wirksamkeit einer solchen Mieterhöhung genügt neben der Berechnung und Erläuterung derselben (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG) vielmehr die Beifügung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, eines Auszugs daraus oder - falls der Mieter bereits im Besitz der letzten Wirtschaftlichkeitsberechnung oder eines Auszugs daraus ist - einer Zusatzberechnung zu dieser oder, wenn das zulässige Entgelt von der Bewilligungsstelle aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung genehmigt ist, einer Abschrift dieser Genehmigung (§ 10 Abs. 1 Satz 3 und 4 WoBindG).*)
VolltextIBRRS 2007, 0890
BGH, Urteil vom 10.01.1983 - VIII ZR 304/81
Zur Frage des Annahmeverzugs bei der Rückgabe von Mieträumen nach Beendigung des Mietverhältnisses.*)
VolltextIBRRS 2007, 0863
BGH, Beschluss vom 08.07.1982 - VIII ARZ 3/82
1. Hat der Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung aufgrund eines im Jahre 1972 geschlossenen Mietvertrages eine Barkaution gestellt, so ist der Vermieter auch dann verpflichtet, den Kautionsbetrag vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen, wenn der Vertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über die Verzinsung enthält.*)
2. Das um Erlaß eines Rechtsentscheids angerufene Gericht ist befugt, typische und häufig wiederkehrende Bestimmungen eines Mietvertrages auszulegen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0799
BGH, Beschluss vom 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87
2. Das Landgericht als Berufungsgericht hat eine Rechtsfrage aus dem Wohnraummietrecht dem Oberlandesgericht zur Entscheidung durch Rechtsentscheid ohne Rücksicht darauf vorzulegen, ob eine Beweisaufnahme ergeben könnte, daß es auf die Vorlagefrage nicht mehr ankommt.*)
1. Der Vermieter von Wohnraum ist nicht schon deshalb gehindert, mit gemäß § 558 BGB verjährten Schadensersatzforderungen wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufzurechnen, weil er die vom Mieter gestellte Kaution nicht innerhalb von sechs Monaten seit Beendigung des Mietvertrages abgerechnet hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 0678
OLG Köln, Urteil vom 10.10.2006 - 22 U 74/06
1. Liegt ein einheitlicher Vertrag vor, durch den teilweise Räume zur bloßen Nutzung (hier: Wohnung), teilweise zur Fruchtziehung (hier: Nutzung als Pension) überlassen werden, so ist für die rechtliche Einordnung des Gesamtvertrages maßgeblich, was der Hauptgegenstand des Vertrages bzw. der wesentliche Vertragszweck ist; dies ist nach dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragsparteien im Einzelfall zu ermitteln.
2. Dementsprechend kann ein als "Pachtvertrag" bezeichneter Vertrag auch ein Pachtvertrag sein, selbst wenn der auf die Wohnräume entfallende Teil des Bruttonutzungsentgelt überwiegt.
VolltextIBRRS 2007, 0674
KG, Beschluss vom 19.10.2006 - 12 U 178/05
1. Eine "Vorenthaltung" im Sinne des § 546a Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Pflicht zur Rückgabe der Mietsache nach § 546 BGB verletzt ist; dabei ist grundsätzlich der Zustand der zurückgegebenen Mietsache unerheblich.*)
2. Keine bloße Schlechterfüllung der Rückgabeverpflichtung, sondern eine nur teilweise Rückgabe ist gegeben, soweit der Mieter seiner Rückbaupflicht in erheblichem Umfang nicht nachgekommen ist, so dass nach den Umständen des Einzelfalles nur eine teilweise Räumung anzunehmen ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 0669
OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2007 - 2 U 9/07
Eine unverzügliche Aufrechnungserklärung des Mieters kann nur dann zur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges führen, wenn die Gegenforderung so bestimmt bezeichnet ist, dass sie der Vermieter prüfen kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 0660
AG Dresden, Urteil vom 23.06.2006 - 140 C 4830/05
Der Mieter kann wegen mangelhafter Hausmeisterleistungen allenfalls die Miete mindern, er ist jedoch nicht berechtigt, den auf ihn entfallenden Anteil in der Betriebskostenabrechnung zu kürzen.
VolltextIBRRS 2007, 0659
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 23.06.2005 - 314B C 105/05
1. Die Instandhaltungspflicht eines Vermieters ist nicht nur auf die reine Gebrauchsfähigkeit der Wohnung beschränkt. Bei Reparaturen muss auch auf den optischen Eindruck geachtet werden.
2. Dementsprechend muss der Mieter auch den Austausch zweier beschädigter Fliesen durch zwei andere Fliesen nicht akzeptieren, die unterschiedliche Farben haben und sich auch von den übrigen unbeschädigten Fliesen farblich unterscheiden.
VolltextIBRRS 2007, 0644
BGH, Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 1/06
Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind; dem Mieter muss ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 0639
KG, Beschluss vom 25.09.2006 - 12 U 118/05
1. Es ist nach allgemeinen Regeln der Beweislast Sache des Mieters, zum Vorliegen eines Mangels vorzutragen und Beweis hierfür anzutreten. Beruft sich der Mieter auf Feuchtigkeit in den Mieträumen, obliegt es ihm unabhängig von den Beweisproblemen im Zusammenhang mit der Ursächlichkeit für die Feuchtigkeit, darzulegen und zu beweisen, dass Feuchtigkeit in den Mieträumen aufgetreten ist und die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt.
2. Es obliegt einem Vermieter bei dem Vorwurf von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden, darzulegen und zu beweisen, dass das Gebäude frei von Isoliermängeln ist, bautechnisch also einwandfrei errichtet wurde.
3. Zu den Anforderungen an den Sachvortrag für eine Mietminderung wegen Feuchtigkeitseinbrüchen bzw. Schimmelpilzbefall.
4. Zur Problematik der Mietminderung wegen unzureichender Heizleistung.
5. Entscheidend für die zuerkannte Mietminderung ist die abstrakte Herabsetzung der Tauglichkeit für den vertragsgemäßen Gebrauch, also die generelle Eignung der Mängel hierfür. Auf die tatsächliche Gebrauchsbeeinträchtigung kommt es nicht an.
VolltextIBRRS 2007, 0612
AG Gifhorn, Beschluss vom 06.10.2006 - 13 C 852/06 (I)
1. Zur Problematik des Haltens einer Würgeschlange in der Wohnung.
2. Zur Problematik der bestrittenen Nutzung der Wohnung zu kommerziellen Sexualdienstleistungen.
VolltextIBRRS 2007, 0609
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - VIII ZR 122/05
Erfüllt eine Mietwohnung nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für preisgebundenen Wohnraum, so ist die vertragliche Vereinbarung der Wohnungspreisbindung mit der Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete nach § 557 Abs. 4, § 558 Abs. 6 BGB unwirksam. Eine Vereinbarung der Kostenmiete ist nur dann wirksam, wenn die Einhaltung der Kostenmiete danach lediglich eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Mieterhöhung gemäß § 558 BGB sein soll.*)
VolltextIBRRS 2007, 0603
BVerfG, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04
1. Können die Interessen des Mieters durch Anschluss an einen Kabelanschluss, der Zugang zu Programmen der Heimatsprache ermöglicht, nicht angemessen befriedigt werden, kann auch eine Pflicht des Vermieters zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne gegeben sein.
2. Ist zwar der Empfang von Programmen in der gewünschten Sprache durch Anschluss an eine Kabelanlage in der Wohnung möglich, will der Mieter aber weitere fremdsprachige Programme mit Hilfe einer Parabolantenne empfangen, dann ist zu prüfen, ob das Recht des Vermieters auf eine optisch angemessene Gestaltung des in seinem Eigentum befindlichen Hauses oder das Informationsinteresse des Mieters zurückzutreten hat.
3. Haben schon mehrere Mieter Parabolantennen angebracht, verstößt es nicht gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn die Zivilgerichte bei der Frage, ob der Vermieter die Zustimmung zur Anbringung einer Parabolantenne verweigern darf, berücksichtigen, inwieweit er den anderen Mietern die Anbringung einer Parabolantenne an der Fassade des Hauses untersagt und dies auch durchsetzen kann.
VolltextIBRRS 2007, 0514
KG, Urteil vom 14.12.2006 - 8 U 83/06
Zum Widerruf des Vermieters hinsichtlich einer Gartennutzung durch den Mieter.*)
VolltextIBRRS 2007, 0491
LG Berlin, Urteil vom 14.02.2006 - 64 S 416/05
Der Vermieter darf auch nach Abtretung der Mietforderung an einen Dritten wegen Zahlungsverzugs kündigen.
VolltextIBRRS 2007, 0473
BGH, Beschluss vom 28.11.2006 - VIII ZB 9/06
1. Für Klagen auf Mieterhöhung gilt § 9 ZPO.
2. Die Berufungsbeschwer für Klagen auf Mieterhöhung bemisst sich im Wohnraummietverhältnis auf unbestimmte Zeit am dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Mieterhöhungsbetrags.
VolltextIBRRS 2007, 0420
KG, Urteil vom 21.12.2006 - 8 U 56/06
Zur Einhaltung der Schriftform bei nicht mehr vorhandenen Anlagen zum Mietvertrag.*)
VolltextIBRRS 2007, 0416
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2005 - 24 U 257/03
1. Mit Umschreibung des Grundbuchs stehen dem neuen Eigentümer Nutzungsentschädigungsansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis nur zu, wenn der Voreigentümer selbst Vermieter war.*)
2. Der nicht weichende Mieter haftet aber nach Eigentumsübergang dem Neueigentümer nach Bereicherungsrecht, im Falle der Kenntnis von der fehlenden Nutzungsberechtigung auch verschärft aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.*)
3. Zur Schätzung einer Nutzungsentschädigung, wenn Verwendungsersatzansprüche und ein Wegnahmerecht des Mieters vertraglich ausgeschlossen sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 0396
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.10.2006 - 2/17 S 60/06
1. Es ist Aufgabe des Vermieters, beim Einbau neuer Isolierverglasung auch die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen.
2. Mieter sind nicht ohne weiteres verpflichtet, ihr Lüftungs- und Heizverhalten den geänderten Bedingungen anzupassen.
VolltextIBRRS 2007, 0383
LG Bremen, Urteil vom 18.10.2006 - 1 S 181/06
Stellen Mieter kurz nach Abschluss des Mietvertrages in ihrer Wohnung Feuchtigkeit und damit einhergehende Schimmelbildung fest, so dürfen sie wegen der möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung fristlos kündigen
VolltextIBRRS 2007, 0382
LG Coburg, Urteil vom 19.09.2001 - 33 S 94/01
Wenn ein Mieter bewusst einen längerfristigen Vertrag eingeht, dann muss er sich auch bei einer Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse daran halten. Denn ein Mieter kann nicht auf der einen Seite die Vorteile des längerfristigen Mietvertrages in Anspruch nehmen, ohne sich andererseits im Ernstfall an die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu halten.
VolltextIBRRS 2007, 0381
AG Coburg, Urteil vom 14.05.2001 - 15 C 165/01
Wenn ein Mieter bewusst einen längerfristigen Vertrag eingeht, dann muss er sich auch bei einer Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse daran halten. Denn ein Mieter kann nicht auf der einen Seite die Vorteile des längerfristigen Mietvertrages in Anspruch nehmen, ohne sich andererseits im Ernstfall an die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu halten.
VolltextIBRRS 2007, 0379
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 11.07.2006 - 316 C 120/06
1. Die Vereinbarung einer Vertragsausfertigungsgebühr in einem Mietvertrag ist nichtig, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt und somit gegen den § 307 Abs. 1 BGB verstößt.
2. Es handelt sich dabei um den verbotenen Versuch, Aufwendungen für die Wahrnehmung eigener Interessen auf den Mieter abzuwälzen.
VolltextIBRRS 2007, 0336
OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2006 - 3 W 18/06
Für die Schlüssigkeit einer Mietzahlungsklage über mehrere Monate ist es erforderlich - aber auch ausreichend, dass die streitgegenständlichen Mietperioden und darauf entfallende eingeklagte Mieten angegeben werden. Eventuell kann es auch erforderlich sein, die Mieten in Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung aufzugliedern.
VolltextIBRRS 2007, 0329
OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2006 - 22 U 164/05
Die Kündigungs gilt auch dann als dem Mieter zugegangen, wenn sie der Schwägerin des Mieters übergeben wird, die in demselben Mehrfamilienhaus wohnt.
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