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Derzeit 130.517 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG 59 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 192 Urteile neu eingestellt.

Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Aktuelle Urteile zum Immobilienrecht

Zeige Urteile 51 bis 59 von insgesamt 59 - (192 in Alle Sachgebiete)




Online seit 12. April

IBRRS 2024, 0822
ProzessualesProzessuales
Verwalter, übernehmen Sie - aber nur, wenn Sie wollen!

LG Landau, Urteil vom 11.08.2023 - 5 S 39/22

1. Selbst wenn die einem Eigentümer erteilte "Vollmacht" zur Geltendmachung von Auskunftsansprüchen ab der Bestellung eines neuen Verwalters erlöschen sollte und ein Rechtsstreit vom neuen Verwalter übernommen werden müsste, kann der neue Verwalter rückwirkend (selbst in der Berufungsinstanz) die Prozessführung durch den Eigentümer genehmigen.

2. Die rückwirkende Genehmigung der Prozessführung als Ganzes durch den gesetzlichen Vertreter bedarf keiner Zustimmung des Gegners.

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Online seit 11. April

IBRRS 2024, 0821
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Steckengebliebener Bau einer Wohnungseigentumsanlage: Anspruch auf Fertigstellung?

LG Koblenz, Urteil vom 20.11.2023 - 2 S 29/22 WEG

1. Die Vergabe von Aufträgen an Bauunternehmen und Architekten, um Abbruch- und Abdichtungsarbeiten durchführen sowie Ausführungspläne erstellen zu lassen, ist keine Maßnahme von untergeordneter Bedeutung und führt zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Gemeinschaft. Daher muss die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Auswahl eines speziellen Angebots selbst entscheiden.

2. Ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Ersterrichtung des Gemeinschaftseigentums. Die Grenze bildet die Unzumutbarkeit i.S.v. § 242 BGB.

3. Da eine Beschlussersetzung das Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümer beschneidet, darf sie stets nur soweit gehen wie dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist.

4. Dementsprechend ist bei einem bereits beim Abriss des Altgebäudes steckengebliebenen Bauvorhaben der zunächst anstehende Beschluss daher die Einholung eines Gutachtens zu den voraussichtlichen Kosten für die Errichtung des Gemeinschaftseigentums, damit die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Folge sachgerecht darüber entscheiden kann, ob es bei der Pflicht zur Errichtung der Wohnungseigentumsanlage (Gemeinschaftseigentum) verbleibt oder eine Ausnahme wegen Unzumutbarkeit gegeben ist.

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IBRRS 2024, 0994
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Gewährleistungsausschluss wegen möglicher Asbestbelastung?

LG Lübeck, Urteil vom 18.01.2024 - 14 S 41/23

1. Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, können einen Mangel der Kaufsache begründen.

2. Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss umfasst auch solche Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren.

3. Die Entfernung vermeintlich belasteter Bauteile eines Gebäudes auf Wunsch des Käufers ist für sich noch kein Anerkenntnis einer Gewährleistungspflicht auf Seiten des Verkäufers.

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Online seit 10. April

IBRRS 2024, 1197
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Baumangel führt auch bei Kinderlärm zu Mietmangel!

AG Wedding, Urteil vom 03.03.2023 - 16 C 301/21

1. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung über das Ausmaß des zu gewährleistenden Schallschutzes, so ist die Einhaltung der maßgeblichen technischen Normen geschuldet, wobei jedoch grundsätzlich nur der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen ist.

2. Auch wenn der Mieter sozialüblichen Kinderlärm grundsätzlich hinnehmen muss, gilt dies jedenfalls nicht für dasjenige Mehr an Lärm, das bei Einhalten der Bauvorschriften nicht wahrnehmbar wäre.

3. Ansonsten ist Kinderlärm wie Rennen und Schreien, jedenfalls sofern der Lärm nicht regelmäßig über lange Zeit anhält, während der üblichen Tageszeiten hinzunehmen.

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IBRRS 2024, 1003
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann ein Verwalter ohne vorherige persönliche Vorstellung bestellt werden?

AG Pforzheim, Urteil vom 27.02.2024 - 12 C 1654/23

Es kann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, wenn ein Verwalter bestellt wird, der sich den Wohnungseigentümern zuvor nicht persönlich vorgestellt hat.

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IBRRS 2024, 0895
SteuerrechtSteuerrecht
Zurechnung von Vermietungsbemühungen des neuen Eigentümers?

VG Schleswig, Urteil vom 17.01.2024 - 4 A 278/21

Bei einem unterjährigen Verkauf eines Objekts, können die Vermietungsbemühungen der neuen Eigentümerin der Klägerin (Steuerpflichtige) zugerechnet werden, so dass diese die Minderung des Rohertrags gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG (a.F.) nicht zu vertreten hat.*)

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IBRRS 2024, 0997
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellung der Minderungsberechtigung: Ist ein unbezifferter Antrag zulässig?

AG Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2023 - 3 C 294/23

1. Wird durch einen Mieter die gerichtliche Feststellung seiner Minderungsberechtigung wegen eines Mietmangels begehrt, ist ein unbezifferter Antrag zulässig.

2. Eine Klage auf Feststellung des Rechts zur Mietminderung ist hinreichend begründet, wenn die Mängel substanziiert dargelegt werden.

3. Wirkt sich ein Mangel nur periodisch in einem vorhersehbaren Zeitraum erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist die Mietminderungsquote der jeweiligen Jahreszeit entsprechend anzupassen.

4. Bei Ausfall der Heizung im Wohnzimmer ist während der Wintermonate eine Minderung um 30%, in den Sommermonaten um 5% gerechtfertigt.

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Online seit 9. April

IBRRS 2024, 1196
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft kann nur der Verband die Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung verlangen

BGH, Urteil vom 09.02.2024 - V ZR 6/23

1. Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft können jedenfalls auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums bezogene Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche (hier: Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung) nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht im Wege der actio pro socio von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden (Fortführung von Senat, Urteil vom 28.01.2022 - V ZR 86/21, IMR 2022, 204 = NJW-RR 2022, 733).*)

2. Die verwalterlose Zweiergemeinschaft wird bei der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen, die sich auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen der Wohnungseigentümer beziehen, von dem jeweils anderen Wohnungseigentümer vertreten; einer Vorbefassung der Eigentümerversammlung vor Klageerhebung bedarf es insoweit nicht (Fortführung von Senat, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 180/21, IBRRS 2022, 3031 = IMRRS 2022, 1311 = NJW 2022, 3577).*)




IBRRS 2024, 0869
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Fläche der Mietwohnung: Balkonfläche ist mit 25% zu berücksichtigen

LG Lübeck, Urteil vom 15.02.2024 - 14 S 31/23

1. In den Fällen, in denen das Mieterhöhungsverlangen noch mit einem älteren Mietspiegel begründet wurde, aber zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein neuerer Mietspiegel vorliegt, dessen Erhebungsstichtag vor dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens liegt, ist auf die Werte des neueren Mietspiegels zurückzugreifen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.

2. Die Fläche eines Balkons ist regelmäßig nur mit 25% zu berücksichtigen. Balkone, die aufgrund ihrer Lage und Ausstattung im Vergleich zu "normalen" Balkonen einen sehr hohen Wohnwert besitzen, zur Hälfte bei der Wohnfläche berücksichtigt werden.

3. Die Angabe einer zu kleinen Wohnungsgröße führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens.

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IBRRS 2024, 0823
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterlose Gemeinschaft ist nicht gut!

LG Rostock, Urteil vom 29.09.2023 - 1 S 132/22

1. Es widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, den Verwalter zu bestellen, ohne zugleich die vertraglich geschuldete Vergütung und die Dauer des Verwaltervertrags zu regeln. Bezüglich der Dauer des Verwaltervertrags gilt dies zumindest für Bestellungen vor Inkrafttreten des WEMoG.

2. Kann im Fall besonderer Dringlichkeit von der satzungsmäßigen Ladungsfrist abgesehen werden, ist dies zu bejahen, wenn eine Gemeinschaft mit 28 Wohneinheiten infolge Amtsniederlegung verwalterlos wird.

3. Sowohl mit einem auf Feststellung der Nichtigkeit als auch mit einem auf Ungültigkeitserklärung gerichteten Antrag wird jeweils das umfassende Rechtschutzziel zum Ausdruck gebracht, unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt eine verbindliche Klärung der Gültigkeit des zur Überprüfung gestellten Eigentümerbeschlusses herbeizuführen.

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IBRRS 2024, 0813
SteuerrechtSteuerrecht
Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei – geringfügiger – Hausreinigung für Dritte

BFH, Urteil vom 23.03.2023 - III R 49/20

1. Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt, unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören. Erhält der Mieter (Nutzer) ein Entgelt für die Reinigungsleistungen, sind diese jedoch regelmäßig nicht mehr der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes zuzuordnen.*)

2. Betreuung von Wohnungsbauten i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist sowohl die Baubetreuung als auch die Bewirtschaftungsbetreuung des bereits fertig gestellten Gebäudes im Sinne der Verwaltung der Immobilie und der praktischen Objektbetreuung vor Ort. Letztere setzt voraus, dass sich der Betreuer um das Gesamtobjekt kümmert und in Abwesenheit der Eigentümer und eines Vertreters der Verwaltung die Hauptverantwortung für das Objekt trägt und als Hauptansprechpartner dient.*)

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