Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile zum Immobilienrecht
Online seit 13. Januar
IBRRS 2025, 0714
Immobilien
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.11.2024 - 5 W 63/24
1. Eine Zwischenverfügung, mit der dem Antragsteller die Vorlage einer Löschungsbewilligung aufgegeben wird, darf jedenfalls dann nicht ergehen, wenn aus dem Vorbringen des Antragstellers offenbar wird, dass eine solche Bewilligung nicht existiert.*)
2. Ob eine Grundbucheintragung inhaltlich unzulässig ist, ist anhand der Grundbucheintragung und der zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung zu beurteilen, deren Verbleib ggf. im Rahmen des Amtsverfahrens nach § 148 GBO i.V.m. den entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen aufgeklärt werden muss. Eine Prüfung lediglich anhand einer vom Antragsteller vorgelegten Abschrift der Bezugsurkunde und der Erklärung, die darin in Bezug genommene Skizze sei nicht auffindbar, wäre nicht statthaft.*)
3. Verweist die Eintragungsbewilligung eines Geh- und Fahrrechts wegen des Ausübungsbereichs auf eine "beigefügte Skizze" und fehlt es mangels Beifügung an der wirksamen Bezugnahme, ist weiter zu prüfen, ob die wörtliche Beschreibung des Inhalts der Dienstbarkeit in der notariell beglaubigten Urkunde für sich genommen eine hinreichend eindeutige Bezeichnung der Ausübungsstelle ergibt.*)
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IBRRS 2025, 3305
Prozessuales
OLG Schleswig, Urteil vom 29.10.2025 - 12 U 23/25
1. Klagen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, sind grundsätzlich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten, nicht gegen einzelne Miteigentümer.
2. Auch Nachbarrechte wie das Notwegerecht nach § 917 BGB fallen unter § 9a Abs. 2 WEG.
3. Auch schon vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes hat der BGH entschieden, dass das Notwegerecht nur einheitlich geltend gemacht werden kann.
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Online seit 12. Januar
IBRRS 2025, 3284
Wohnraummiete
LG Leipzig, Beschluss vom 19.06.2025 - 2 S 264/24
1. Nicht jede auf einen Mietrückstand gestützte, hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung führt im Ergebnis "ohnehin" zur Beendigung des Mietverhältnisses.
2. Maßgeblich ist, ob im konkreten Fall der Pflichtverletzung soviel Gewicht beizumessen ist, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien hierdurch nachhaltig gestört worden ist und welche Bemühungen der Mieter zur Erfüllung/Schadensbeseitigung unternommen hat.
3. Die Höhe der ausstehenden Mietzahlungen, der vollständige Ausgleich der offenen Mietforderungen, die künftige Einrichtung des Dauerauftrags durch den Mieter und die wirtschaftlichen Konsequenzen für den Vermieter sind hierbei zu würdigen.
4. Macht der Vermieter im Räumungsprozess selbst den Vorschlag, bei Kostenübernahme durch den Mieter das Mietverhältnis fortzusetzen, wird deutlich, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien noch besteht.
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IBRRS 2026, 0033
Gewerberaummiete
AG Neukölln, Urteil vom 11.12.2025 - 2 C 305/25
1. Bei fehlendem Erklärungsbewusstsein steht dem Erklärenden ein Anfechtungsrecht gem. § 119 Absatz 1 BGB analog zu.
2. Berücksichtigt der Vermieter bei der Bestätigung der Kündigung des Mieters versehentlich einen Kündigungsausschluss nicht und gibt somit ein früheres Datum als Mietende an, kann er diese Erklärung anfechten.
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