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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht 23 aktuelle Urteile eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

23 Urteile - (186 in Alle Sachgebiete)

Online seit 14. November

IBRRS 2025, 2945
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein „Etikettenschwindel" bei Festsetzung eines urbanen Gebiets!

BVerwG, Beschluss vom 14.02.2025 - 4 BN 24.24

1. Aus der unterschiedlichen Zweckbestimmung des allgemeines Wohngebiets einerseits und des urbanen Gebiets andererseits folgt, dass die Festsetzung eines urbanen Gebiets nicht erforderlich ist, wenn die nach den Planungsvorstellungen der Gemeinde angestrebte Mischung aus Wohn-, gewerblicher und sonstiger Nutzung nach Art und Umfang nicht über das in einem allgemeinen Wohngebiet Zulässige hinausgeht, der Sache nach also ein Gebiet mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebiets geplant wird.

2. Die Gemeinde verstößt mit der Festsetzung eines urbanen Gebiets gegen das Verbot des "Etikettenschwindels", wenn die Schutzwürdigkeit der Wohnnutzung mit Blick auf Lärmimmissionen gemindert werden soll, sie die diesem Gebietstyp eigene Nutzungsstruktur tatsächlich aber nicht anstrebt.

3. Macht die Gemeinde von der Gliederungsbefugnis nach § 1 Abs. 4 BauNVO Gebrauch, kann sie innerhalb desselben Baugebietes eine Verteilung der nach dem Baugebietstypus zulässigen Nutzungsweisen festsetzen. Dass dabei nicht jeder Teilbereich des so gegliederten Baugebietes - wird er für sich allein betrachtet - alle Anforderungen der allgemeinen Zweckbestimmung erfüllt, widerspricht dem nicht, solange das Baugebiet bei einer Gesamtbetrachtung noch seinen planerischen Gebietscharakter bewahrt. Dies gilt auch für das urbane Gebiet.

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Online seit 13. November

IBRRS 2025, 2922
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hoher Dauerschallpegel 24/7 ist gesundheitsgefährdend!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2025 - 10 B 1003/25

1. Der Senat hält daran fest, dass die Grenze der Gesundheitsgefahr für Wohngebiete (jedenfalls) regelmäßig bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von etwa 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts beginnt.*)

2. Es kann im Normenkontrolleilverfahren offen bleiben, an welchem (technischen) Regelwerk - mit ggf. welchen Modifizierungen - die Berechnung und Bewertung von Lärmimmissionen öffentlicher Parkplätze auszurichten ist. Jedenfalls bestimmen die Maximalwerte der TA Lärm für kurzzeitige Geräuschspitzen insoweit nicht die grundrechtsrelevante Zumutbarkeitsschwelle.*)

3. Die Annahmen in der Bayerischen Parkplatzlärmstudie von 2007 betreffend die Schallleistungspegel für das Türenschließen bei Pkw sind nicht mehr aktuell.*)

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Online seit 12. November

IBRRS 2025, 2761
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zulässige Stellplätze sind nachbarrechtsverträglich!

VGH Bayern, Beschluss vom 14.10.2025 - 15 CS 25.1711

1. Die Anforderungen, die das Gebot der Rücksichtnahme im Einzelnen begründet, hängen wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

2. Je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung desjenigen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zu Gute kommt, desto mehr kann er an Rücksichtnahme verlangen. Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen.

3. Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist.

4. Die allgemeine Zulässigkeit der Stellplätze und Garagen gem. § 12 Abs. 2 BauNVO begründet im Regelfall eine Vermutung der Nachbarverträglichkeit der durch die Nutzung verursachten Lärmimmissionen.

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IBRRS 2025, 2916
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Es bleibt dabei: Für Nutzungsuntersagung genügt formelle Illegalität!

VG Karlsruhe, Urteil vom 15.08.2025 - 2 K 6252/24

1. Der Tatbestand des § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO-BW ist bereits dann erfüllt, wenn eine genehmigungspflichtige Nutzung ohne die erforderliche Genehmigung ausgeübt wird (formelle Illegalität). Er erfordert keine Prüfung der materiellen Rechtslage (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.11.2020 - 3 S 2590/18 -, VBlBW 2021, 326). § 76 Abs. 1 Satz 2 LBO-BW der ab dem 28.06.2025 gültigen Fassung hat hieran nichts geändert.*)

2. Zur Frage, ob § 76 Abs. 1 Satz 2 LBO-BW Bestandsschutz für eine formell illegale, materiell aber zeitweise legale Nutzungsänderung gewährt (hier offengelassen).*)

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Online seit 11. November

IBRRS 2025, 2904
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauablauf ist nicht genehmigungsrelevant!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.10.2025 - 1 ME 37/25

1. Dass ein Vorhaben, das sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise oder der überbaubaren Grundstücksfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, zu seiner Legalisierung einer Bauleitplanung bedürfte, in der Nachbarn ihre Interessen einbringen könnten, begründet allein noch keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme.*)

2. Die Legalisierungswirkung der Baugenehmigung beschränkt sich grundsätzlich auf das zu errichtende Bauwerk als solches (Festhalten an Senatsbeschluss vom 10.10.2022, IBR 2022, 650). Die Genehmigungsbehörde mag befugt und in Extremfällen auch verpflichtet sein, bei Genehmigungserteilung bereits absehbar drohenden, dem Bauordnungsrecht unterfallenden Gefahren präventiv durch bauaufsichtliche Anordnungen zu begegnen, die dann als Auflagen mit der Baugenehmigung verbunden werden mögen. Ihr Fehlen macht die Baugenehmigung selbst aber nicht rechtswidrig.*)

3. Damit setzt auch die Schlusspunkttheorie für die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung nicht voraus, dass sonstige behördliche Zulassungsakte, die sich ausschließlich auf die Bauarbeiten beziehen, zum Erteilungszeitpunkt bereits vorliegen.*)

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Online seit 10. November

IBRRS 2025, 2834
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zehn neue Wohneinheiten: Verkehrslärmzunahme zumutbar!

VGH Bayern, Beschluss vom 10.07.2025 - 15 N 24.622

1. Das Interesse, von planbedingtem Verkehrslärm verschont zu bleiben, ist nur dann ein abwägungserheblicher Belang, wenn das entsprechende Grundstück über die Bagatellgrenze hinaus betroffen wird.

2. Ein Unterschreiten der abwägungsirrelevanten Bagatellgrenze ist vor allem in Fällen einer durch das Hinzukommen von nur wenigen Wohnhäusern verursachten Verkehrslärmbelastung angenommen (hier bejaht für maximal zehn hinzukommende Wohneinheiten).

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Online seit 7. November

IBRRS 2025, 2747
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist ein Wohnungsanzahlbegrenzung zulässig?

VG Köln, Urteil vom 24.09.2025 - 23 K 6618/22

1. Festsetzungen zur höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden sind nur dann rechtmäßig, wenn sie dem Erhalt oder der Sicherung eines bestimmten städtebaulichen Charakters dienen. Sicherheitsrechtliche Ziele rechtfertigen die Begrenzung der Anzahl der Wohnungen nicht.

2. Unzulässig ist eine solche Festsetzung stets in Mischgebieten oder für Gebäude mit gemischter Nutzung.

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Online seit 6. November

IBRRS 2025, 2762
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wie viel gastronomischen Lärm muss ein Nachbar im Außenbereich dulden?

VGH Bayern, Beschluss vom 10.10.2025 - 9 ZB 24.139

1. Bei der Frage, welches Maß an Schallimmissionen eine im Außenbereich ausgeübte Wohnnutzung hinnehmen muss, sind hinsichtlich des Schutzniveaus im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung alle einschlägigen Kriterien heranzuziehen, unter anderem eine etwaige Prägung der Umgebung durch gewerbliche Nutzungen sowie der Gesichtspunkt der zeitlichen Priorität.

2. Die "Auflage", wonach die in einem schalltechnischen Gutachtens aufgeführten Randbedingungen bei Bau und Betrieb des Vorhabens umzusetzen sind, ist (hier) als Inhaltsbestimmung zu qualifizieren.

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Online seit 5. November

IBRRS 2025, 2806
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausfertigungsvermerk ist vor Bekanntmachung zu unterzeichnen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.2025 - 7 D 160/23

1. Der Bekanntmachungsakt beginnt mit der Unterzeichnung der Bekanntmachung durch das zuständige Gemeindeorgan. Infolgedessen ist es notwendig, dass der Ausfertigungsvermerk vor der Bekanntmachung unterzeichnet wird (hier verneint).

2. Das zuständige Gemeindeorgan muss sich vor der Unterzeichnung der Bekanntmachung vergewissern, dass die Planurkunde den richtigen Inhalt hat. Auf den (späteren) Zeitpunkt, zu dem das Amtsblatt erscheint, oder in dem die öffentliche Bekanntmachung auf andere Weise vollzogen wird, kommt es hingegen nicht an.

3. Festsetzungen, die bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung vorsehen, sind rechtswidrig, soweit sie sich (auch) auf Bestandsgebäude beziehen.

4. Auch Festsetzungen, die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorsehen, müssen städtebauliche Ziele verfolgen. Daran fehlt es, wenn die Festsetzung ausschließlich bezweckt, das Verhalten der Bauherren im Plangebiet zur Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben des Artenschutzes zu steuern.

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Online seit 4. November

IBRRS 2025, 2809
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wohnungen allgemein bzw. vorwiegend im Kerngebiet zulässig?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.2025 - 7 A 1145/23

1. Die Festsetzung in einem Bebauungsplan, dass im Kerngebiet Wohnungen allgemein bzw. vorwiegend zulässig sind, findet im Gesetz keine Stütze.

2. Eine textliche Höhenfestsetzung, der sich nicht entnehmen lässt, wann die Geländeoberfläche und wann die Oberkante der Straßenverkehrsfläche als unterer Bezugspunkt maßgeblich sein soll, ist nicht hinreichend bestimmt.

3. Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb hält sich der Art nach innerhalb des Rahmens der näheren Umgebung, wenn dort zumindest ein anderer großflächiger Einzelhandelsbetrieb bereits vorhanden ist. Als Vorbild kommt auch ein genehmigter bereits großflächiger Markt auf dem Vorhabengrundstück in Betracht.

4. Schädliche Auswirkungen sind dann zu erwarten, wenn die Funktionsfähigkeit des betroffenen zentralen Versorgungsbereichs in beachtlichem Ausmaß beeinträchtigt und damit gestört wird. Eine solche Funktionsstörung liegt vor, wenn der Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann.

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Online seit 3. November

IBRRS 2025, 2748
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.10.2025 - 10 B 741/25

1. Nicht mehr hinzunehmen sind Immissionen jedenfalls dann, wenn sie mit gesunden Wohnverhältnissen nicht in Einklang zu bringen sind. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind im Regelfall gewahrt, wenn die Orientierungswerte der DIN 8005 Beiblatt 1 für Dorf- oder Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) nachts unterschritten werden.

2. Die Grenze der Gesundheitsgefahr, bei der eine Ermittlung der Lärmbeeinträchtigung nach Maßgabe eines Summenpegels geboten ist, beginnt (jedenfalls) regelmäßig für Wohngebiete bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von etwa 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts.

3. Eine planbedingte Überschreitung der Immissionswerte von etwa 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts kann jedoch im Einzelfall hinzunehmen sein, etwa dann, wenn in einem besonders lärmvorbelasteten Bereich die Erhöhungen der Immissionspegel unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle für das menschliche Ohr liegen, die bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel bei Pegelunterschieden von 1 bis 2 dB(A) anzusetzen ist.

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IBRRS 2025, 2764
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Intensivpflege bei genehmigter Wohnnutzung!

VG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2025 - 2 B 10/25

1. Die ausgeübte Nutzung als Intensivpflegewohngemeinschaft ist formell illegal, wenn sie nicht von der Variationsbreite der mit Baugenehmigung genehmigten Nutzung (hier: Wohnnutzung) umfasst ist.

2. Die "Widmung" zum Zwecke der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen ist das für die Einordnung als Sonderbau maßgebliche Kriterium.

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Online seit 31. Oktober

IBRRS 2025, 2783
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Öffentlich-rechtlicher Vergleich darf Bauplanungsrecht nicht ignorieren!

VGH Hessen, Beschluss vom 21.10.2025 - 5 A 2395/21

Ein öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag, in dem trotz vollständig ausermittelten Sachverhalts und zutreffender Rechtserkenntnis eine im Außenbereich belegene Baufläche als dem Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zugehörig behandelt wird, ist unwirksam*)

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Online seit 30. Oktober

IBRRS 2025, 2766
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ermittlung der Lärmbetroffenheit mit Hilfe eines abstrakten Modells?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2025 - 5 S 1824/23

1. Bei der gerichtlichen Überprüfung, ob eine Gemeinde ihren durch § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, ist von den Grundsätzen für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen mit Beurteilungsspielraum auszugehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Gemeinde offensichtlich rechtsmissbräuchlich gehandelt hat.*)

2. Zur Ermittlung der Lärmbetroffenheit eines an mehrere Gewerbegebiete heranrückenden Wohngebiets mit Hilfe eines abstrakten Modells unter Heranziehung der DIN 18005 und der DIN 45691.*)

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Online seit 29. Oktober

IBRRS 2025, 2769
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auflage einer Änderungsgenehmigung kann isoliert angefochten werden!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.05.2025 - 12 KS 59/24

Zum Rechtsschutz gegen die rechtswidrige Änderung einer vormals bestandskräftigen, ebenfalls zumindest teilrechtswidrigen artenschutzrechtlichen Auflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (hier: Schutzmaßnahmen zu Gunsten des Baumfalkens)*)

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Online seit 28. Oktober

IBRRS 2025, 2767
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer nicht selbst frei von Sünde ist ...

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.2025 - 5 S 1487/24

1. Ein klagender Grundstückseigentümer ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nur dann gehindert, eine zu seinen Lasten gehende Verletzung des Grenzstands auf dem benachbarten Baugrundstück zu rügen, wenn er selbst den Grenzabstand an der gemeinsamen Grundstücksgrenze nicht eingehalten hat.*)

2. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass das Grundstück des klagenden Grundstückseigentümers an einer anderen, nicht gemeinsamen Grundstücksgrenze über einen Grenzbau verfügt. Denn ein abstandsflächenrechtlich relevantes nachbarliches Austauschverhältnis besteht nur hinsichtlich der jeweils gemeinsamen Grundstücksgrenze.*)

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IBRRS 2025, 2716
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zeitgemäßer Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung?

VG Berlin, Urteil vom 02.04.2025 - 19 K 17/22

1. Für die Annahme, dass ein Ausstattungszustand demjenigen einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB entspricht, ist nicht erforderlich, dass dieser einen bestimmten prozentualen Verbreitungsgrad erlangt. Vielmehr ist im Rahmen einer bundesweiten Betrachtung aller Wohnungen wertend auf einen "mittleren Ausstattungszustand" abzustellen. Nicht mehr dem Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB zuzurechnen sind Änderungen einer baulichen Anlage, die sich als ungewöhnlich kostenaufwändige Maßnahmen darstellen.*)

2. Die jeweils geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen umschreiben den zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB nicht abschließend.*)

3. Der Genehmigungsanspruch des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen erstmals der zeitgemäße Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung hergestellt wird.*)

4. Der Anbau eines Balkons mit einer Größe von 4 qm dient der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB.*)

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Online seit 27. Oktober

IBRRS 2025, 2730
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kinderlärm ist nicht grenzenlos zu tolerieren!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.06.2025 - 1 C 10220/24

Sieht ein Bebauungsplan den Betrieb einer Kindertagesstätte auf dem Nachbargrundstück vor, kann von der Einrichtung ausgehender Lärm trotz der Regelung des § 22 Abs. 1a BImSchG im Einzelfall abwägungserheblich sein. Die Vorschrift definiert eine Zumutbarkeitsschwelle und lässt nicht die Schlussfolgerung zu, dass Kinderlärm von vornherein als geringfügig einzustufen ist.*)

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Online seit 24. Oktober

IBRRS 2025, 2701
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Interkommunales Abstimmungsgebots durch Verkehrszunahme verletzt?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2025 - 1 C 11017/23

1. Eine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes kommt unter dem Aspekt der Verkehrszunahme in Betracht, wenn eine Planung für die Nachbargemeinde städtebaulich zu bewältigende Nachteile hervorruft (Anschluss an: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2016 - 1 MN 82/16, IBRRS 2017, 0927).*)

2. Soweit ein verkehrstechnisches Gutachten eine Verkehrssituation unzureichend untersucht hat, ist das Normenkontrollgericht hinsichtlich der Frage, ob ein daraus resultierendes Ermittlungsdefizit auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist, nicht verpflichtet aufzuklären, ob eine fehlerfreie Untersuchung städtebaulich zu bewältigende Nachteile für die Nachbargemeinde ergeben hätte.*)

3. Eine Höhenfestsetzung in einem Bebauungsplan, deren unterer Bezugspunkt i.S.d. § 18 BauNVO die Geländeoberfläche ist, genügt auch bei ebenem Gelände nicht den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot, wenn für den Plangeber bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses erkennbar ist, dass im Rahmen der Ausbauplanung eine Geländemodulation erfolgen muss.*)

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Online seit 23. Oktober

IBRRS 2025, 2700
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an eine Emissionskontingentierung?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 06.10.2025 - 1 KN 90/23

Eine Gewerbegebietsfläche, die mit einem Emissionskontingent von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts belegt ist, stellt keine faktisch unbeschränkte Fläche dar, deren Lärmentwicklungsmöglichkeiten für das im Gewerbegebiet nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO typische produzierende und verarbeitende Gewerbe und das Handwerk ausreichend sind.*)

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Online seit 22. Oktober

IBRRS 2025, 2684
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Passiver Schallschutz ist rechtzeitig zu beantragen!

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.08.2025 - 6 A 1/24

1. Wird der Antrag auf passiven Schallschutz erst nach Errichtung eines Neubaus gestellt, ist der Anspruch auf Erstattung derjenigen Mehrkosten beschränkt, die entstanden wären, wenn die nach dem Schutzniveau des PFB BER erforderlichen Schallschutzmaßnahmen bereits bei Planung und Errichtung des Wohnhauses durchgeführt worden wären. Für einen weitergehenden Anspruch bietet der PFB BER keine Grundlage. Die Mehrkosten, die entstehen, um die anspruchsberechtigten Wohnräume nachträglich so umzubauen, dass sie das Schutzniveau des PFB BER erreichen, können daher nicht verlangt werden.*)

2. Die Verpflichtung des Flughafenträgers, Grundstückseigentümer und Bauherren zu einem möglichst frühen Zeitpunkt bei der Planung und Errichtung zu unterstützen, um Mehrkosten zu vermeiden (vgl. Senatsurteil vom 06.05.2021 - 6 A 9/20, NVwZ-RR 2021, 795 ff.), setzt eine rechtzeitige Antragstellung voraus.*)

3. Ein Grundstückseigentümer oder Bauherr, der durch eine verspätete Antragstellung die Möglichkeit des Flughafenträgers, sich an der Errichtung und Planung zur Vermeidung von Mehrkosten zu beteiligen, vereitelt, hat die etwaig entstehenden Mehrkosten daher selbst zu tragen.)

4. Im Falle der Beantragung und Errichtung eines Wohnhauses obliegt es den Bauherren und Grundstückseigentümern, sich über die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks zu informieren. Das schließt grundsätzlich auch die Recherche etwaiger fluglärmbedingter Schallschutzansprüche ein.*)

5. Zur Frage eines nach den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplans erforderlichen Schalldämmmaßes.*)

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Online seit 21. Oktober

IBRRS 2025, 2667
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Feuerwehrhaus kann Wohngebiet prägen!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.09.2025 - 2 L 27/25

Ein Feuerwehrhaus kann ein Gebäude sein, das in einem Wohngebiet bei der Bestimmung des Gebietscharakters als prägendes Gebäude zu berücksichtigen ist.*)

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Online seit 20. Oktober

IBRRS 2025, 2666
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Vorhabenprivilegierung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.09.2025 - 10 A 23/24

Bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung bzw. eines baurechtlichen Vorbescheids ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen. Dies gilt auch für die Frage, ob das Vorhaben deshalb nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert ist, weil es im Innenbereich ausgeführt werden kann.*)

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