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Derzeit 134.084 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen 160 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 88 Urteile neu eingestellt.

Über 42.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
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Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Hervorzuhebende Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen

12 Urteile - (88 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit gestern

IBRRS 2025, 1393
Beitrag in Kürze
SchiedswesenSchiedswesen
Schriftsatzumfang darf auf zehn Seiten begrenzt werden!

OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2024 - 19 Sch 11/24

1. Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen.

2. Das Gericht ist allerdings nicht gehalten, auf jeden Vortrag eines unterlegenen Beteiligten im Einzelnen einzugehen. Von der Versagung des rechtlichen Gehörs ist erst auszugehen, wenn das Gericht auf einen wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingeht.

3. Die Verfahrensregeln (hier: Beschränkung des Schriftsatzumfangs auf zehn Seiten) werden vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt, soweit eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt und das (hier vereinbarte) 10. Buch der Zivilprozessordnung keine Regelung enthält.

4. Die dreimonatige Frist, innerhalb derer der Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs bei Gericht eingereicht werden muss, wird auch dadurch gewahrt, dass der entsprechende Schriftsatz innerhalb der Frist beim unzuständigen Gericht eingeht und das unzuständige Gericht das Verfahren an das zuständige Gericht verweist oder abgibt.

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Online seit 27. Mai

IBRRS 2025, 1215
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Fiktives Geschehen ist keine zulässige Beweisfrage!

OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2024 - 11 W 9/24

Fiktive Sachverhalte können nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein.*)

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Online seit 26. Mai

IBRRS 2025, 1343
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wer sich auf die Unrichtigkeit eines eEB beruft, sollte eine weiße Weste haben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2025 - 3 U 58/24

1. Das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis erbringt gegenüber dem Gericht den vollen Beweis nicht nur für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt, sondern auch für den angegebenen Zeitpunkt der Entgegennahme und damit der Zustellung.

2. Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses setzt voraus, dass die Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede ernsthaft in Betracht kommende Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die in ihm enthaltenen Angaben richtig sein können.

3. Das Gericht kann den Rechtsanwalt um die Vorlage des betreffenden beA-Nachrichtenjournals bitten. Kommt der Rechtsanwalt dieser Bitte ohne hinreichend rechtfertigende Gründe nicht nach, kann das Gericht aus der Weigerung des Anwalts nachteilige Schlüsse ziehen.

4. Zweifel am wahrheitsgemäßen Inhalt eines Empfangsbekenntnisses können sich aus dem bisherigen (hier: sorgfaltswidrigen) Umgang des Rechtsanwalts mit Empfangsbekenntnissen ergeben.

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Online seit 22. Mai

IBRRS 2025, 1321
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Bestimmheit einer Dienstbarkeit: Der "Teufel" muss genau beschrieben werden

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2025 - 15 W 200/25

Die Verpflichtung, es zu unterlassen, das dienende Grundstück "kirchenunwürdig" zu nutzen, genügt als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auch dann nicht dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot, wenn der Begriff "kirchenunwürdige Nutzung" im Folgenden dahingehend präzisiert wird, dass darunter alle Nutzungen zu verstehen sind, die eine kirchenfeindliche Betätigung darstellen und gegen die katholische Kirche, ihre Glaubensbetätigung und ihr Wirken in der Gesellschaft gerichtet sind oder bestimmt bzw. geeignet sind, das Ansehen der Kirche sowie ihre Glaubens- und Sittenlehre zu bekämpfen oder öffentlich herabzusetzen.*)

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Online seit 20. Mai

IBRRS 2025, 1327
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Antrag - keine Wiedereinsetzung!

BGH, Beschluss vom 08.05.2025 - V ZB 44/24

Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen kommt nicht in Betracht, wenn die Partei ausdrücklich und unmissverständlich erklärt, die Wiedereinsetzung werde nicht beantragt, und daran nach einem Hinweis des Gerichts festhält.*)

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Online seit 19. Mai

IBRRS 2025, 1316
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Streithelfer kann sich keine günstige Kostenentscheidung erschleichen!

KG, Beschluss vom 12.05.2025 - 21 U 186/24

1. In der Rechtsmittelinstanz setzt eine Kostengrundentscheidung zugunsten des Nebenintervenienten voraus, dass dieser sich zu einem Zeitpunkt am Verfahren beteiligt, in dem eine Unterstützung der Hauptpartei sachlich noch in Betracht kommt.*)

2. Beteiligt sich der Streithelfer am Rechtsmittelverfahren erst, wenn der Senat bereits darauf hingewiesen hat, dass er die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen beabsichtigt, kann seine vorgebliche Unterstützung der Hauptpartei als rechtsmissbräuchlich gewertet werden.*)

3. Das Vorgehen des Streithelfers ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn der eingereichte Schriftsatz objektiv nichtssagend ist, weil er sich in einer formelhaften Bestätigung des gerichtlichen Hinweises erschöpft, und ersichtlich allein dem Zweck dient, einen Kostentitel zu erlangen. Bei dieser Sachlage ist eine Kostengrundentscheidung zu Gunsten des Streithelfers nicht veranlasst.*)

4. Die Entscheidung über die Ergänzung eines Beschlusses gemäß § 522 Abs. 2 ZPO unterliegt keinen höheren Anforderungen als die verfahrensabschließende Entscheidung. Es bedarf deshalb bei der Anordnung des schriftlichen Verfahrens gemäß § 321 ZPO i.V.m. § 128 ZPO keiner Entscheidung durch Urteil und keiner Anberaumung eines Verkündungstermins, wenn auch in der Hauptsache durch einen nicht zu verkündenden Beschluss gemäß §§ 522 Abs. 2, 329 ZPO entschieden worden ist.*)

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Online seit 15. Mai

IBRRS 2025, 1243
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Kostenregelung im Vergleich verdrängt das Baumbach'sche Ungetüm!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2025 - 30 W 27/25

1. Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich eine Kostenregelung, in der die Baumbach'sche Kostenformel keine Berücksichtigung findet, so sind die außergerichtlichen Kosten eines Beklagten nur anhand der getroffenen Regelung im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig.*)

2. Nur wenn sich aus dem Vergleich selbst ergibt, dass die Parteien diese außergerichtlichen Kosten eigentlich unter Anwendung der Baumbach'schen Kostenformel verteilen wollten, besteht eine Lücke in der Kostengrundentscheidung, die durch Auslegung geschlossen werden kann.*)

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Online seit 12. Mai

IBRRS 2025, 1209
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung der Videoverhandlung als Befangenheitsgrund?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.03.2025 - 3 W 10/25

Die Besorgnis der Befangenheit ist nicht gerechtfertigt, wenn der abgelehnte Richter die Zurückweisung des Antrags auf Durchführung einer Videoverhandlung gem. § 128a ZPO mit der Komplexität des Falls und der Höhe des Streitwerts begründet, weil es sich hierbei um sachliche Erwägungen handelt, die bei der Geeignetheit des Falles eine Rolle spielen.*)

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Online seit 9. Mai

IBRRS 2025, 1244
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wer urteilt, muss auch der Verhandlung beigewohnt haben!

BGH, Beschluss vom 16.04.2025 - VII ZR 126/23

In Fällen, in denen das mit der Berufung angefochtene Urteil durch einen Richter gefällt worden ist, der entgegen § 309 ZPO der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung nicht beigewohnt hat, ist eine mündliche Verhandlung im Sinne von § 522 Abs. 2 Nr. 4 ZPO geboten.*)

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Online seit 8. Mai

IBRRS 2025, 1224
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Übermäßiger „Vergleichsdruck“ macht Richter befangen!

BVerfG, Beschluss vom 03.03.2025 - 1 BvR 750/23

1. Unangemessener Druck auf Parteien eines Zivilverfahrens, einen Vergleich zu schließen, kann die Besorgnis der Befangenheit begründen.

2. Ein Ablehnungsgesuch kann auch auf früher bekannte und noch nicht geltend gemachte Tatsachen gestützt werden, wenn aus der Gesamtbetrachtung mehrerer Umstände in der Summe die Besorgnis der Befangenheit hergeleitet wird.

3. Auch unzulängliche oder unsachliche Stellungnahmen des Richters zu den zum Ablehnungsgesuch führenden Vorgängen in der dienstlichen Äußerung können die Besorgnis der Befangenheit begründen.

4. Wählt der Richter in seiner dienstlichen Stellungnahme mehrfach ironische Formulierungen, die zur Sachaufklärung nichts beitragen, aber geeignet sind, das Vorbringen des Beschwerdeführers lächerlich zu machen, lässt dies auf eine mögliche Voreingenommenheit des Richters schließen.

5. Eine dienstliche Äußerung, die im Nachhinein die Motive des Richters offenlegt, kann früheres Fehlverhalten nicht ungeschehen machen. Sie kann auch den Eindruck der Voreingenommenheit nicht ohne Weiteres beseitigen.

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Online seit 7. Mai

IBRRS 2025, 1206
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer einstweiligen Verfügung gegen Auftragserteilung?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.03.2025 - 2-13 T 7/25

Der Streitwert einer einstweiligen Verfügung, mit der ein Beschluss ausgesetzt wird, der eine Auftragserteilung zum Gegenstand hat, ist mit mindestens 50% des Werts der Hauptsache festzusetzen, da im Regelfall mit der Aussetzung das Angebot hinfällig wird.*)

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Online seit 6. Mai

IBRRS 2025, 1205
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren ad infinitum?

LG Hagen, Beschluss vom 12.09.2024 - 6 OH 3/17

Selbst in einem seit fast 10 Jahren laufenden selbständigen Beweisverfahren kann der gerichtliche Sachverständige, der unklare und widersprüchliche Angaben liefert, entpflichtet werden.

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