Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Hervorzuhebende Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen
In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 28. Juli
IBRRS 2025, 1939
BGH, Urteil vom 08.05.2025 - IX ZR 90/23
1. Die Vergütungsvereinbarung bestimmt, auf welche Tätigkeiten und welche Angelegenheiten die Prüfung der unangemessenen Höhe der Vergütung zu beziehen ist. Danach richtet sich, ob von einer einheitlichen Vergütungsvereinbarung erfasste anwaltliche Tätigkeiten, die jeweils den Gegenstand eines selbständigen Anwaltsdienstvertrags bilden können, für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung getrennt von anderen nach der Vergütungsvereinbarung erfassten Aufträgen zu betrachten sind. Wurde der Rechtsanwalt mit anwaltlichen Tätigkeiten betraut, die üblicherweise den Gegenstand eines selbständigen Anwaltsdienstvertrags bilden, ist grundsätzlich auf die hierfür ausgeübten Tätigkeiten, den darauf entfallenden Teil der Vergütung nach der Vergütungsvereinbarung sowie die hierfür fiktiv anfallenden gesetzlichen Gebühren abzustellen.*)
2. Die tatsächliche Vermutung, dass ein vereinbartes Honorar unangemessen hoch ist, welches die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Fünffache übersteigt, gilt auch bei Vereinbarung eines Zeithonorars für zivilrechtliche Streitigkeiten.*)
3. Bei der Herabsetzung einer unangemessen hohen Vergütung auf den angemessenen Betrag ist dem von den Parteien gewählten Vergütungsmodell Rechnung zu tragen. Ein von den Parteien vereinbartes Zeithonorar kann nicht durch Kappung des Honoraranspruchs auf einen Pauschalbetrag der Sache nach in ein Pauschalhonorar umgestaltet werden.*)

Online seit 21. Juli
IBRRS 2025, 1860
BVerwG, Beschluss vom 31.01.2025 - 7 B 19.24
1. Ein Befangenheitsgrund kann in einer nahen verwandtschaftlichen Beziehung des Richters zu einem Mitglied der als Prozessbevollmächtigte auftretenden Rechtsanwaltskanzlei liegen.
2. Erforderlich ist, dass die nahe Verwandtschaft den Richter dazu bewegen könnte, allein wegen des Arbeitsverhältnisses des nahen Verwandten der den Prozessbeteiligten vertretenden Rechtsanwaltskanzlei entweder (unbewusst) solidarisch oder - umgekehrt - besonders kritisch zu begegnen (hier verneint).

IBRRS 2025, 1843

OLG München, Beschluss vom 02.06.2025 - 32 W 702/25 WEG
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht auf künftige Leistung von Vorschüssen, sondern auf Feststellung der Pflicht zur Leistung der Vorschüsse klagt, ist bei der Bemessung des Streitwertes ein Abschlag von 20% von dem Gesamtbetrag der Vorschüsse zu machen.*)

Online seit 18. Juli
IBRRS 2025, 1784
OLG Köln, Urteil vom 11.05.2023 - 7 U 96/22
1. Der Auftragnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm erbrachten und abgerechneten Leistungen eine zusätzliche Vergütung rechtfertigen (hier: Mehraufwände wegen verlängerter Bauüberwachung).
2. Die schlüssige Darlegung setzt insbesondere eine hinreichende Abgrenzung zwischen der mit dem ursprünglichen Honorar abgegoltenen Hauptvertragsleistung und den Nachtragsleistungen, für die eine zusätzliche Vergütung beansprucht wird, voraus.
3. Ein wegen Überschreitung der 3-Monats-Verkündungsfrist verfahrensfehlerhaft ergangenes Urteil ist nur dann aufzuheben, wenn es auf diesem Fehler beruhen kann (hier verneint).

Online seit 14. Juli
IBRRS 2025, 1775
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2025 - 9 U 73/24
1. Die Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde nach den §§ 418, 415 ZPO den vollen Beweis für die darin beurkundeten Tatsachen der ordnungsgemäßen Ersatzzustellung.*)
2. Beginnt durch die Zustellung die Frist gemäß §§ 700 Abs. 1, 339 Abs. 1 ZPO, ist zur Führung des Gegenbeweises nach § 418 Abs. 2 ZPO der volle Beweis der Urkundenunrichtigkeit erforderlich. Eine Glaubhaftmachung genügt nicht.*)

Online seit 11. Juli
IBRRS 2025, 1785
BGH, Beschluss vom 24.06.2025 - VI ZB 91/23
Bei einfacher Signatur gem. § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO muss die Namenswiedergabe so entzifferbar sein, dass sie von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person als Verantwortlicher zugeordnet werden kann (Anschluss an BGH, IBR 2023, 106).*)

Online seit 10. Juli
IBRRS 2025, 1780
BGH, Urteil vom 12.06.2025 - VII ZR 14/24
Die Heilung inhaltlicher Mängel einer Streitverkündungsschrift nach § 73 Satz 1 ZPO durch "rügelose Einlassung" des auf Seiten des Streitverkünders beigetretenen Streitverkündungsempfängers gem. § 295 Abs. 1 ZPO mit Wirkung für die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB in der auf diesen Beitritt folgenden mündlichen Verhandlung scheidet aus.*)

IBRRS 2025, 1730

BGH, Beschluss vom 28.05.2025 - XII ZB 65/25
Das Gericht muss sich mit einem vorgelegten Privatgutachten kritisch auseinandersetzen und begründen, warum es dem Sachverständigengutachten den Vorzug gibt.

IBRRS 2025, 1677

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.06.2025 - 11 W 12/25
Die sofortige Beschwerde gegen einen die weitere Beweiserhebung ablehnenden Beschluss ist unzulässig. Das gilt auch im selbständigen Beweisverfahren.

Online seit 9. Juli
IBRRS 2025, 1751
BGH, Beschluss vom 26.06.2025 - III ZR 81/24
1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots ist ein Gehörsverstoß, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat oder der Tatrichter Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht für ausgeschlossen erachtet.
2. Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs ist schlüssig und damit als Prozessstoff erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen. Gleiches gilt für den zur Rechtsverteidigung gehaltenen Sachvortrag.
3. Wird ein sehr allgemeiner Vortrag aus erster Instanz konkretisiert und erstmals substanziiert, ist er neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird.

Online seit 2. Juli
IBRRS 2025, 1680
BGH, Urteil vom 18.06.2025 - VIII ZR 219/23
Tatsächliche Feststellungen des Berufungsgerichts sind entgegen § 559 Abs. 2 ZPO für das Revisionsgericht ausnahmsweise dann nicht bindend, wenn und soweit sie - was vom Revisionsgericht auch von Amts wegen zu berücksichtigen ist - Widersprüche und Unklarheiten aufweisen (im Anschluss an Senatsurteil vom 27.11.2019 - VIII ZR 285/18, IBRRS 2019, 4046 = IMRRS 2019, 1521.*)

IBRRS 2025, 1682

OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2024 - 17 U 30/24
1. Der Auftraggeber kann unter besonderen Umständen nach Kündigung seinen Herausgabeanspruch bezüglich des bereits hergestellten Teilwerks im Wege einer Leistungsverfügung durchsetzen.
2. Die Verhinderung der Herausgabe des Werks stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Auftraggebers dar.
3. Dem Sicherungsbedürfnis des Auftragnehmers wegen etwaiger Vergütungsansprüche ist Rechnung zu tragen, indem die Vollstreckung von einer Sicherheitsleistung in Höhe der glaubhaft gemachten Vergütung abhängig gemacht wird.
4. Ein insolvenzrechtliches Vollstreckungsverbot wirkt sich materiell-rechtlich nicht auf den Herausgabeanspruch aus, sondern steht nur der Zwangsvollstreckung entgegen.

Online seit 1. Juli
IBRRS 2025, 1084
OLG Brandenburg, Urteil vom 01.04.2025 - 3 U 82/23
1. Auf den anrechenbaren Baukostenzuschuss ist nicht nur § 547 BGB, sondern - jedenfalls nach der Aufhebung des § 57c ZVG mit Wirkung zum 01.02.2007 - auch § 566c Satz 1 BGB anwendbar.
2. Im Einzelfall können unbillige Ergebnisse für den Mieter nach § 242 BGB korrigiert werden.

IBRRS 2025, 1658

OLG München, Urteil vom 26.03.2024 - 28 U 7458/22 Bau
1. Ein außergerichtlich geschlossener Vergleich entfaltet nur dann prozessbeendigende Wirkung, wenn er dem Gericht unter wörtlicher Wiedergabe zumindest der Vereinbarungen zur Prozessbeendigung von beiden Parteien übereinstimmend in der für Prozesshandlungen vorgeschriebenen Form (bestimmender Schriftsatz oder mündlich in der Verhandlung) mitgeteilt wird.
2. Die unzutreffende Protokollierung eines Vergleichs (hier: vertauschte Parteien infolge Vertippens) kann ausnahmsweise einer Berichtigung nach § 164 ZPO zugänglich sein.
3. Die Berichtigung kann ausnahmsweise durch das übergeordnete Rechtsmittelgericht erfolgen.
4. Wird die Anfechtung eines (Prozess-)Vergleichs in einem Schriftsatz erklärt, kommt es für die Wahrung der Anfechtungsfrist, die höchstens zwei Wochen ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund beträgt, auf den Zugang des Schriftsatzes nicht beim Gericht, sondern beim Anfechtungsgegner an.

IBRRS 2025, 1660

LG Bamberg, Beschluss vom 07.05.2025 - 31 T 19/25
1. Kommt es aufgrund einer übereinstimmenden Erledigterklärung nicht mehr zu einer Beweisaufnahme und ist aus diesem oder aus sonstigem Grund offen, wie das Verfahren ohne die Erledigung geendet hätte, sind die Kosten in der Regel aufzuheben.
2. Diese Grundsätze sind analog auf die Beendigung des Verfahrens durch Vergleichsschluss und dem Gericht insoweit vorbehaltener Kostenentscheidung zu übertragen.
3. Lediglich in engen Grenzen ist eine Antizipation des Ergebnisses einer noch durchzuführenden Beweiserhebung zulässig, wenn aufgrund konkreter Umstände mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der beweisbelasteten Partei der Beweis gelungen oder misslungen wäre.
