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Online seit heute

IBRRS 2024, 1910
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sind Geldbeträge im Baubereich Brutto- oder Nettosummen?

LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2024 - 6 O 114/22

Es existiert kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass im Baubereich regelmäßig ausschließlich über Brutto- oder über Nettosummen gesprochen wird. Ein Kläger, der sich auf einen zwischen zwei Personen geschlossenen Vergleich über eine Bruttosumme beruft, muss seinen Vortrag an § 286 Abs. 1 ZPO messen.

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IBRRS 2025, 1794
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dachziegel fällt auf Auto: Verwalter haftet!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2025 - 2-01 S 68/24

1. Löst sich ein Gebäudeteil infolge von Witterungseinwirkungen spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die Anlage entweder fehlerhaft errichtet oder mangelhaft unterhalten ist.

2. Der Anscheinsbeweis gilt nicht, wenn ein außergewöhnliches Naturereignis vorliegt, dem auch ein fehlerfrei errichtetes oder mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Werk nicht standzuhalten vermag.

3. Einem stürmischen Wind müssen sorgfältig errichtete und unterhaltene Gebäude standhalten können.

4. Der Verwalter ist verpflichtet, die Sicherheit des Daches zu kontrollieren und zu überwachen.

5. An die Überwachungspflicht eines Gebäudes sind hohe Anforderungen zu stellen.

6. Das Dach ist in regelmäßigen Intervallen durch eine zuverlässige, fachkundige Person überprüfen zu lassen.

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Online seit gestern

IBRRS 2025, 1818
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entfernung von Videoüberwachungskameras? Wenn ja, von wem?

AG Kassel, Urteil vom 28.03.2024 - 800 C 2582/23

1. Ein Beschluss, wonach Überwachungskameras installiert werden sollen, ist nicht nichtig.

2. Hat ein Eigentümer der Installation der Kameras zugestimmt, kann er sich nicht darauf berufen, seine Rechte seien übergangen worden.

3. Sofern die Installation nicht den Vorgaben des Beschlusses entsprechen, muss ein Eigentümer gegen die Gemeinschaft vorgehen und nicht gegen den Installateur, der nur im Auftrag der Gemeinschaft handelt.

4. Auch wenn der Installateur die Überwachungsanlagen als Beauftragter der Gemeinschaft betreiben soll, richten sich mögliche Ansprüche gegen die Gemeinschaft.

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IBRRS 2025, 1788
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ablehnung ist keine Genehmigung!

AG Dortmund, Urteil vom 03.07.2025 - 514 C 4/25

1. Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit der Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Beschlussantrags (sog. Negativbeschluss), hat er hiermit nur dann Erfolg, wenn lediglich die beantragte positive Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte, also insoweit das Ermessen auf null reduziert war.

2. Dies ist nicht der Fall, wenn es zulässige Alternativen zu dem beantragten Vorgehen gibt.

3. Die Ablehnung der Beschlussfassung stellt keine Genehmigung der ohne Erlaubnis errichteten baulichen Veränderung dar.

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Online seit 28. Juli

IBRRS 2025, 1902
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Erhebliche Mängel rechtfertigen Rücktritt vom (ganzen) Vertrag!

OLG München, Beschluss vom 11.11.2024 - 9 U 2378/24 Bau

1. Ist eine Leistung zum Fertigstellungstermin noch nicht fertig gestellt, jedoch der erbrachte Teil mangelfrei, so ist das Recht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag danach zu beurteilen, ob der Auftraggeber Interesse an der erbrachten Teilleistung hat.

2. Ist eine Leistung zum Fertigstellungstermin zwar vollständig, jedoch mangelhaft, ist das Recht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag danach zu beurteilen, ob die Pflichtverletzung erheblich ist, also in der Regel danach, ob die Mängel ohne Schwierigkeiten behoben werden können.

3. Ist die Leistung zum Fertigstellungstermin sowohl unvollständig als auch mangelhaft erbracht, können beide Kriterien herangezogen werden.

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IBRRS 2025, 1927
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Konzeptbewertung bedarf eingehender Dokumentation!

VK Bund, Beschluss vom 07.07.2025 - VK 2-45/25

1. Die Konzeptbewertung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist.

2. Der Auftraggeber ist gehalten, den relevanten Sachverhalt bei der Bewertung zugrunde zu legen und das von ihm für die Bewertung vorgegebene Verfahren unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Grundsätze einzuhalten, insbesondere die zu vergleichenden Angebote diskriminierungsfrei zu prüfen und zu bewerten.

3. Um die Nachprüfbarkeit zu gewährleisten, bedarf es einer hinreichenden Dokumentation des Wertungsvorgangs, aus dem sich die Vorgehensweise und tragenden Gründe der Entscheidungen des Auftraggebers transparent nachvollziehen lassen.

4. Es gibt keine vergaberechtliche Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Veröffentlichung des konkreten Bewertungsgremiums in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen.

5. In Bezug auf die zu rügenden Vergaberechtsverstöße, welche sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, ist für eine Präklusion erforderlich, dass der Inhalt der Unterlagen bei laienhafter rechtlicher Bewertung, also ohne Bemühung besonderen Rechtsrats, auf einen Vergaberechtsverstoß hindeutet.

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IBRRS 2025, 1939
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unangemessen hohe (Zeit-)Honorare sind herabzusetzen!

BGH, Urteil vom 08.05.2025 - IX ZR 90/23

1. Die Vergütungsvereinbarung bestimmt, auf welche Tätigkeiten und welche Angelegenheiten die Prüfung der unangemessenen Höhe der Vergütung zu beziehen ist. Danach richtet sich, ob von einer einheitlichen Vergütungsvereinbarung erfasste anwaltliche Tätigkeiten, die jeweils den Gegenstand eines selbständigen Anwaltsdienstvertrags bilden können, für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung getrennt von anderen nach der Vergütungsvereinbarung erfassten Aufträgen zu betrachten sind. Wurde der Rechtsanwalt mit anwaltlichen Tätigkeiten betraut, die üblicherweise den Gegenstand eines selbständigen Anwaltsdienstvertrags bilden, ist grundsätzlich auf die hierfür ausgeübten Tätigkeiten, den darauf entfallenden Teil der Vergütung nach der Vergütungsvereinbarung sowie die hierfür fiktiv anfallenden gesetzlichen Gebühren abzustellen.*)

2. Die tatsächliche Vermutung, dass ein vereinbartes Honorar unangemessen hoch ist, welches die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Fünffache übersteigt, gilt auch bei Vereinbarung eines Zeithonorars für zivilrechtliche Streitigkeiten.*)

3. Bei der Herabsetzung einer unangemessen hohen Vergütung auf den angemessenen Betrag ist dem von den Parteien gewählten Vergütungsmodell Rechnung zu tragen. Ein von den Parteien vereinbartes Zeithonorar kann nicht durch Kappung des Honoraranspruchs auf einen Pauschalbetrag der Sache nach in ein Pauschalhonorar umgestaltet werden.*)

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Online seit 25. Juli

IBRRS 2025, 1865
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kein Schlüsselfertigbau, kein Verbraucherbauvertrag!

LG Ulm, Urteil vom 11.07.2025 - 5 O 87/25

1. Eine Bauhandwerkersicherheit kann nicht verlangt werden, wenn der Besteller Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag handelt.

2. Ein Verbraucherbauvertrag kann nur dann angenommen werden, wenn der Unternehmer mit dem Bau eines vollständiges Gebäudes beauftragt wurde. Daran fehlt es, wenn wesentliche Gewerke nicht beauftragt sind.

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IBRRS 2025, 1918
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts nicht prüfen!

VK Bund, Beschluss vom 16.06.2025 - VK 2-39/25

1. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, sind auszuschließen, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

2. Ein bestandskräftiger Dauerverwaltungsakt (hier: eine Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern über die Steuerbefreiung) entfaltet Tatbestandswirkung mit der Folge, dass öffentliche Auftraggeber die darin getroffene Regelung grundsätzlich "unbesehen", d.h. ohne die Rechtmäßigkeit nochmals überprüfen zu müssen, zu Grunde zu legen haben.

3. Die Vorlage eines zum Ende der Angebotsfrist "abgelaufenen" Eignungsnachweises (hier: Zertifikat nach DIN ISO 9001) ist unschädlich, wenn die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen eine Nachforderung von Unterlagen ausdrücklich zugelassen haben und der Bieter innerhalb der gesetzten Frist ein gültiges Zertifikat nachgereicht hat.

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Online seit 24. Juli

IBRRS 2025, 1925
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Ende des Mietverhältnisses: Wann wird die Wohnung vorenthalten?

BGH, Urteil vom 18.06.2025 - VIII ZR 291/23

1. Die Mietsache wird dem Vermieter dann i.S.d. § 546a Abs. 1 BGB nach Beendigung des Mietverhältnisses vorenthalten, wenn - kumulativ - der Mieter die Mietsache nicht zurückgibt und das Unterlassen der Herausgabe dem Willen des Vermieters widerspricht (Bestätigung von Senatsurteil vom 12.07.2017 - VIII ZR 214/16, Rz. 19, 25, IMR 2017, 351 = NJW 2017, 2997; siehe auch BGH, Urteil vom 13.03.2013 - XII ZR 34/12, Rz. 23, IMRRS 2013, 0935 = BGHZ 196, 318; jeweils m.w.N.).*)

2. An einem Rückerlangungswillen des Vermieters fehlt es etwa, wenn er - trotz Kündigung des Mieters - vom Fortbestehen des Mietverhältnisses ausgeht (Bestätigung von Senatsurteil vom 12.07.2017 - VIII ZR 214/16, Rz. 20 f., a.a.O.; siehe auch BGH, Urteil vom 13.03.2013 - XII ZR 34/12, a.a.O.; jeweils m.w.N.).*)

3. Für einen bereicherungsrechtlichen Nutzungsersatzanspruch des Vermieters, der dann gegeben sein kann, wenn der (ehemalige) Mieter die Sache über die vereinbarte Laufzeit hinaus nutzt, kommt es maßgeblich auf die tatsächlich gezogenen Nutzungen an; der bloße (unmittelbare oder mittelbare) Besitz an der Wohnung reicht hierfür nicht aus (Bestätigung von Senatsurteil vom 12.07.2017 - VIII ZR 214/16, Rz. 30 ff., a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteile vom 07.03.2013 - III ZR 231/12, Rz. 26, IMRRS 2013, 2489 = BGHZ 196, 285, vom 15.12.1999 - XII ZR 154/97, IMRRS 1999, 0013 = NJW-RR 2000, 382 unter 4 [zu § 557 BGB a.F.]; jeweils m.w.N.).*)

4. Zur Bemessung des Werts der nach dieser Maßgabe herauszugebenden Nutzungen, wenn der (ehemalige) Mieter die Wohnung nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht mehr als solche - also zum Wohnen -, sondern nur noch in der Form nutzt, dass er einige Möbelstücke dort belässt.*)

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IBRRS 2025, 1921
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer darf Mitglied des Verwaltungsbeirats sein?

BGH, Urteil vom 04.07.2025 - V ZR 225/24

1. Zum Mitglied des Verwaltungsbeirats einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer können auch juristische Personen (hier: Gemeinde) bestellt werden, nicht aber - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung - deren gesetzliche Vertreter oder bevollmächtigte Mitarbeiter, die selbst nicht Wohnungseigentümer sind.*)

2. Beschlüsse über die Bestellung zum Verwaltungsbeirat, in denen solche Vertreter oder Mitarbeiter namentlich benannt werden, sind im Zweifel so auszulegen, dass die durch sie vertretene juristische Person zum Verwaltungsbeirat bestellt werden soll.*)

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IBRRS 2025, 1850
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Nicht jeder Planungsfehler begründet ein Mitverschulden des Auftraggebers!

OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2023 - 12 U 25/22

1. Ein unverhältnismäßiger Mängelbeseitigungsaufwand kann anzunehmen sein, wenn es sich um "Schönheitsfehler" oder optische Mängel handelt, welche die Gebrauchsfähigkeit so gut wie nicht beeinträchtigen und nur mit erheblichen Kosten beseitigt werden können (hier verneint).

2. Der Auftragnehmer kann nicht einwenden, der Auftraggeber schulde zunächst eine mangelfreie Planung für die Mängelbeseitigung, wenn der Bauwerksmangel ausschließlich durch Ausführungsfehler verursacht ist. Gleiches gilt für den Mitverschuldenseinwand.

3. Bei einem Abzug "neu für alt" sind die erlangen Vorteile mit den erlittenen Nachteilen, die der Auftraggeber bis zur Beseitigung des Mangels in Kauf nehmen muss, zu verrechnen.

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IBRRS 2025, 1913
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Nachschieben von Gründen oder neue Wertungsentscheidung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023 - Verg 2/23

1. Wird eine Wertung nicht lediglich überprüft und nach erfolgter Prüfung als richtig bestätigt, sondern wird sie inhaltlich korrigiert, liegt eine neue Wertung vor, auch wenn die Anzahl der erzielten Punkte im Ergebnis gleich bleibt.

2. Hat der öffentliche Auftraggeber für die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt, auf ein Bewertungssystem mittels Noten abgestellt, so steht ihm ein Beurteilungsspielraum zu. Seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen sind allerdings daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.

3. Eine Ergänzung und Präzisierung der Bewertungsbegründung ist zulässig, wenn sie keinerlei Anhaltspunkte für eine Manipulation erkennen lässt und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten.

4. Eine Präklusion wegen erkennbaren Vergabeverstoßes ist bei einem gerügten Verstoß gegen das Transparenz- und Wirtschaftlichkeitsgebot nicht schon dann anzunehmen, wenn dieser in der Leistungsbeschreibung angelegt war. Das gilt insbesondere, wenn nur vertiefte Rechtskenntnisse eine Beurteilung der Vergaberechtskonformität eines Bewertungssystems erlauben.

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IBRRS 2025, 1916
Beitrag in Kürze
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mangelhafte Bauleistung ist insolvenzrechtlich teilbar!

BGH, Urteil vom 17.07.2025 - IX ZR 70/24

1. Der Insolvenzverwalter kann einen Anspruch auf Vergütung für die vom Schuldner vorinsolvenzlich erbrachten Leistungen auf einen zur Zeit der Verfahrenseröffnung beiderseitig nicht oder nicht vollständig erfüllten gegenseitigen Vertrag unabhängig von einer Erfüllungswahl zur Masse ziehen, wenn die beiderseitig geschuldeten Leistungen teilbar sind.*)

2. Sind die beiderseitig geschuldeten Leistungen teilbar, bewirkt bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, und nicht erst die spätere Erfüllungswahl oder -ablehnung eine Aufspaltung des einheitlichen Vertragsverhältnisses in den vom Schuldner erfüllten und den nicht erfüllten Teil.*)

3. Eine mangelhafte Leistung ist nur teilweise - im Umfang der Mängelfreiheit - erbracht. Sie ist teilbar, wenn sich ein mangelfreier Leistungsteil abgrenzen lässt. Es kommt darauf an, ob sich der Wert der mangelfrei erbrachten Teilleistung und ein auf sie entfallender Anteil der Gegenleistung im Verhältnis zur Gesamtleistung und Gesamtvergütung objektiv bestimmen lassen.*)

4. Ist eine Werkleistung teilbar, setzt die Durchsetzung des Vergütungsanspruchs für den vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner erbrachten Teil der Leistung aufgrund der insolvenzrechtlichen Modifikationen keine Abnahme dieser Teilleistung voraus.*)

5. Weist die vorinsolvenzlich erbrachte Teilleistung Mängel auf, ist der auf diese Teilleistung entfallende Vergütungsanspruch von vornherein um die Mängelbeseitigungskosten gemindert.*)

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Online seit 23. Juli

IBRRS 2025, 1441
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahme des Gemeinschaftseigentums unwirksam: Verjährung der Mängelansprüche?

OLG Stuttgart, Urteil vom 13.05.2025 - 10 U 4/25

1. Eine Klausel in einem Bauträgervertrag, die den Fristbeginn für einen Widerspruch des Erwerbers gegen die beabsichtigte Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen Vertreter an das Absenden eines Informationsschreibens des Vertreters anknüpft, hält einer Inhaltskontrolle nicht Stand.*)

2. Verhandlungen einer WEG oder die Klage einer WEG im Hinblick auf Mängel des Gemeinschaftseigentums hemmen die Verjährung der Mängelrechte, wenn und sobald die WEG berechtigt ist, diese Ansprüche für die Erwerber geltend zu machen.*)

3. Die Rechtsanwendung unterliegt nicht der Dispositionsfreiheit der Parteien. Ob ein Erfüllungsanspruch oder ein Nacherfüllungsanspruch vorliegt und deren Verjährung sind Fragen der Rechtsanwendung auf den der Entscheidung zu Grunde zu legenden, also festgestellten bzw. unstreitigen Lebenssachverhalt und sind damit Aufgabe des Gerichts. Insoweit können weder die Parteien das Gericht noch das Gericht sich selbst auf die Prüfung einzelner Anspruchsnormen unter Außerachtlassung anderer, auf den Sachverhalt anwendbarer Normen beschränken.*)

4. Liegt beim Bauträgervertrag eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums vor, die wegen Verstoßes gegen Rechtsnormen unwirksam ist, verjähren die Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln spätestens mit Ablauf von 15 Jahren nach Fertigstellung bzw. letztem Erwerb (noch offengelassen im Urteil des Senats vom 02.04.2024 - 10 U 13/23 = IBR 2024, 301; a.A. OLG Stuttgart, IBR 2024, 460).*)




IBRRS 2025, 1880
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss nicht über die Fachkunde eines Fachplaners verfügen!

LG Koblenz, Urteil vom 11.07.2025 - 8 O 119/23

1. Einen Architekten trifft die Integrations- und Koordinationsverantwortung für die Einbindung von Fachplanungsleistungen in die Gesamtplanung, einschließlich der Erstellung und Fortschreibung von Bauzeitenplänen.

2. Von einem Architekten kann bei der Terminplanung nicht erwartet werden, aus eigener Anschauung oder Erfahrung heraus einen realistischen Zeitansatz für eine noch nicht konkretisierte Fachplanung mit hinreichender Verlässlichkeit festzulegen. Vielmehr ist der Architekt in einem solchen Fall nur verpflichtet, im Rahmen seines allgemeinen Erfahrungswissens eine vorläufige, grob realistische Zeitannahme auf Basis vergleichbarer Projekte oder branchentypischer Erfahrungswerte zu treffen.

3. Die Kündigungsvergütung für nicht erbrachte Leistungen stellt eine Entgeltforderung dar.

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IBRRS 2025, 1707
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nur teurere Tür erfüllt Schalldämmmaß: Dennoch kann Wahl der günstigeren Tür beschlossen werden

AG München, Urteil vom 27.03.2025 - 1293 C 13987/24 WEG

1. Eine Anfechtungsklage kann nicht mit einer Beschlussersetzungsklage verbunden werden. Sollte ein Beschluss für ungültig erklärt werden, muss zunächst wieder eine Eigentümerversammlung mit der Thematik befasst werden.

2. Der Bestimmtheitsgrundsatz verbietet es nicht, dass ein Beschluss nur durch ein Dokument, auf das er Bezug nimmt, ausgelegt werden kann. In diesem Fall muss das Dokument, auf das Bezug genommen wird, mit hinreichender Sicherheit bestimmbar sein. Dass das in einem Beschluss in Bezug genommene Dokument dem Versammlungsprotokoll als Anlage beigefügt wird, ist zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich (ebenso BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 104/15, IMR 2106, 334).

3. Das Ermessen der Wohnungseigentümer bei der Auswahl von zu treffenden Maßnahmen bezüglich einer Wohnungstür ist nicht auf "null" reduziert, wenn nur die kostenintensivere Maßnahme das derzeitige Schalldämmmaß der Wohnungstür gewährleistet. Damit kann auch die Wahl des kostengünstigeren Alternativangebots, das das derzeitige Schalldämmmaß nicht ausdrücklich garantiert, der ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.

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IBRRS 2025, 1748
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Haftung des Betreibers einer Fotodatenbank für Urheberrechtsverletzungen?

OLG Köln, Urteil vom 23.05.2025 - 6 U 61/24

1. Bei Schutzrechtsverletzungen erfolgt die Schadensberechnung, indem ein Lizenzvertrag zu angemessenen Bedingungen als Lizenzanalogie fingiert wird.

2. Der Betreiber einer Bilddatenbank haftet für die bei ihm eingestellten Fotos, wenn er sich Verwertungsrechte einräumen lässt und diese dann lizensiert.

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Online seit 22. Juli

IBRRS 2025, 1835
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Energieberater schuldet keine Fristüberwachung!

OLG München, Beschluss vom 04.07.2025 - 19 U 3738/24

1. Die Tätigkeit eines Energieeffizienz-Experten im Rahmen der KfW-Förderung ("Energieberater") stellt regelmäßig eine entgeltliche Geschäftsbesorgung dar, auf die das Dienstvertragsrecht anwendbar ist.

2. Eine Leistungspflicht zur Überwachung der Fristen des Fördermittelverfahrens ergibt sich aus einem Energieberatungsvertrag grundsätzlich nicht.

3. Hinweispflichten hinsichtlich eines Fristablaufs bestehen jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber das Fördermittelverfahren selbst abwickelt und die Förderzusagen mit den darin enthaltenen Fristen dem Energieberater nicht übermittelt wurden.

4. Im Zweifel hat der Energieberater mit seinen Leistungen alsbald zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen. Dabei ist die für deren Herstellung notwendige Zeit in Rechnung zu stellen. Mit Ablauf der angemessenen Fertigstellungsfrist tritt Fälligkeit ein.

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IBRRS 2025, 1797
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abwasserleitungen sind Gemeinschaftseigentum!

AG Charlottenburg, Beschluss vom 17.04.2025 - 73 C 6/24

1. Leitungen für Abwasser sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befinden, bis zur ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit von der Abzweigung der Hauptleitung an.

2. Gibt es diese Absperrmöglichkeit bei der Abwasserleitung nicht, ist regelmäßig die gesamte Abwasserleitung, unabhängig von abweichenden Regelungen in der Gemeinschaftsordnung, Gemeinschaftseigentum.

3. Außerdem liegt Gemeinschaftseigentum auch dann vor, wenn die Leitung nicht ohne Eingriff in das Gemeinschaftseigentum verlegt werden kann.

4. Befinden sich die in Stand zu setzenden Abwasserleitungen im Bereich des Gemeinschaftseigentums, trifft die Instandsetzungslast, einschließlich Kostenlast hierfür den Verband.

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IBRRS 2025, 1875
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
CE-Kennzeichen fehlt: Kaufsache mangelhaft?

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2025 - 9 U 52/23

1. Der Exporteur von persönlicher Schutzausrüstung in die EU muss sich ein arglistiges Verhalten des von ihm mit der Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) 2016/425 und der Anbringung eines CE-Kennzeichens betrauten Prüfinstituts gem. § 278 BGB zurechnen lassen.*)

2. Die Beauftragung und Ausstellung von "Voluntary Certificates", die keinen anderen Zweck haben können, als die Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) 2016/425 und der Anbringung eines CE-Kennzeichens im Rechtsverkehr vorzutäuschen, erfüllt den Tatbestand eines arglistigen Verhaltens i.S.d. § 377 Abs. 5 HGB.*)

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Online seit 21. Juli

IBRRS 2025, 1778
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Wie ist der Nutzungsausfall bei einer Bauzeitverzögerung zu berechnen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2025 - 19 U 144/24

1. Wird ein von dem Besteller gegenüber der Werklohnforderung des Unternehmers für die Errichtung eines Wohnhauses zur Aufrechnung gestellter Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung (nur) wegen Verzögerung einer Leistung geltend gemacht, setzt er nach § 280 Absatz 2 BGB einen Verzug des Unternehmers mit einer Leistungspflicht nach § 286 BGB voraus.*)

2. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung im Verzugszeitraum kann nach § 287 ZPO unter Berücksichtigung des mit Hilfe des Mietenspiegels bestimmten fiktiven Mietpreises für das Wohnhaus mit einem Abzug von 30% geschätzt werden, weil der fiktive Mietpreis um alle auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstigen, eine erwerbswirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren zu bereinigen ist.*)

3. Ein zur Aufrechnung gestellter Anspruch des Bestellers auf Erstattung von Bereitstellungszinsen wegen verzögerter Leistung des Unternehmers nach § 280 Absatz 2 BGB setzt den Anfall von Bereitstellungszinsen im Verzugszeitraum voraus.*)

4. Eine Zahlung des Bestellers zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil, die der Unternehmer annimmt, lässt insoweit den Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen entfallen.*)

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IBRRS 2025, 1781
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versprochen ist versprochen

AG Heilbronn, Urteil vom 28.01.2025 - 18 C 2632/24 WEG

Erlaubt die Teilungserklärung den Anbau eines Balkons, kann die Gemeinschaft einen solchen Anbau nicht ablehnen, weil der Anbau eine bauliche Veränderung darstellen oder eine Änderung von Lichteinfall und Schattenwurf bewirken würde.

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IBRRS 2025, 1876
Mit Beitrag
AGBAGB
Verweis auf online abrufbare AGB ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 10.07.2025 - III ZR 59/24

1. Eine Klausel, wonach für den Vertrag die unter einer Internetadresse abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sollen, kann wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam sein.

2. Das ist der Fall, wenn sie bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung eine dynamische Verweisung darstellt, mit der nicht nur die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter der Internetadresse hinterlegten Vertragsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, sondern auch alle etwaig geänderten Fassungen, die zukünftig vom Verwender unter der Adresse in das Internet eingestellt werden.

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IBRRS 2025, 1860
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Der Richtersohn in der Kanzlei des Klägeranwalts ...

BVerwG, Beschluss vom 31.01.2025 - 7 B 19.24

1. Ein Befangenheitsgrund kann in einer nahen verwandtschaftlichen Beziehung des Richters zu einem Mitglied der als Prozessbevollmächtigte auftretenden Rechtsanwaltskanzlei liegen.

2. Erforderlich ist, dass die nahe Verwandtschaft den Richter dazu bewegen könnte, allein wegen des Arbeitsverhältnisses des nahen Verwandten der den Prozessbeteiligten vertretenden Rechtsanwaltskanzlei entweder (unbewusst) solidarisch oder - umgekehrt - besonders kritisch zu begegnen (hier verneint).

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IBRRS 2025, 1843
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellung der Pflicht zur Leistung der Vorschüsse: Streitwert?

OLG München, Beschluss vom 02.06.2025 - 32 W 702/25 WEG

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht auf künftige Leistung von Vorschüssen, sondern auf Feststellung der Pflicht zur Leistung der Vorschüsse klagt, ist bei der Bemessung des Streitwertes ein Abschlag von 20% von dem Gesamtbetrag der Vorschüsse zu machen.*)

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Online seit 18. Juli

IBRRS 2025, 1784
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verlängerte Bauüberwachung mit Pauschalhonorar abgegolten?

OLG Köln, Urteil vom 11.05.2023 - 7 U 96/22

1. Der Auftragnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm erbrachten und abgerechneten Leistungen eine zusätzliche Vergütung rechtfertigen (hier: Mehraufwände wegen verlängerter Bauüberwachung).

2. Die schlüssige Darlegung setzt insbesondere eine hinreichende Abgrenzung zwischen der mit dem ursprünglichen Honorar abgegoltenen Hauptvertragsleistung und den Nachtragsleistungen, für die eine zusätzliche Vergütung beansprucht wird, voraus.

3. Ein wegen Überschreitung der 3-Monats-Verkündungsfrist verfahrensfehlerhaft ergangenes Urteil ist nur dann aufzuheben, wenn es auf diesem Fehler beruhen kann (hier verneint).

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IBRRS 2025, 1567
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftsanlagen im Sondereigentum: Eigentümer muss Zutritt gewähren!

AG Paderborn, Urteil vom 12.12.2024 - 52 C 11/24

Befindet sich die im Gemeinschaftseigentum stehende Anlage in zum Sondereigentum gehörenden Räumen, hat der Sondereigentümer es gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 zu dulden, wenn Personen die Heizungsanlage im Auftrag der Eigentümergemeinschaft bei einem Anlass aufsuchen.

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Online seit 17. Juli

IBRRS 2025, 1827
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BausicherheitenBausicherheiten
Befristung einer Vertragserfüllungsbürgschaft im VOB/B-Vertrag ist unwirksam!

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2025 - 21 U 19/24

1. Bei der Befristung einer Vertragserfüllungsbürgschaft kann es sich auch dann um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handeln, wenn ein bestimmtes Datum angegeben wird (hier bejaht).

2. Der Bürge, von dem das Bürgschaftsformular stammt, ist im Verhältnis zum Besteller auch dann Verwender, wenn die konkret in Rede stehende Formulierung der Befristung auf Initiative des Unternehmers als Hauptschuldner zurückzuführen ist.

3. Bereits der Umstand, dass eine Klausel nicht abgeändert wird, schließt ein "Aushandeln" und damit die Annahme einer Individualvereinbarung aus.

4. Die Befristung einer Bürgschaft im Rahmen eines VOB/B-Vertrags ist überraschend und benachteiligt den Auftraggeber (hier) zudem unangemessen.

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IBRRS 2025, 1566
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer darf Verwalter werden?

AG Essen, Urteil vom 19.06.2024 - 196 C 10/24

1. Bei der Bestellung des Verwalters, bei der die Eigentümer eine Prognose darüber anstellen müssen, ob der Bestellte das ihm anvertraute Amt ordnungsgemäß ausüben wird, haben die Eigentümer einen Beurteilungsspielraum. Dieser ist erst überschritten, wenn es objektiv nicht mehr vertretbar erscheint, dass sie den Verwalter ungeachtet der gegen ihn sprechenden Umstände bestellen.

2. Ein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung liegt vor, wenn ein wichtiger Grund in der Person des Kandidaten gegen seine Bestellung zum Verwalter spricht.

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IBRRS 2025, 1872
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SachverständigeSachverständige
Wie sind Fotos im Gutachtenanhang abzurechnen?

OLG München, Beschluss vom 08.07.2025 - 31 Wx 239/21

1. Fotos, die im Anhang eines schriftlichen Gutachtens enthalten sind, gelten als Teil des schriftlichen Gutachtens und unterliegen der Vergütung nach § 7 Abs. 2 JVEG.

2. Im Festsetzungsverfahren erfolgt eine Prüfung der gesamten Ansprüche, einschließlich des geltend gemachten Zeitaufwands.

3. Solange die Festsetzung des Gerichts unterhalb des geforderten Gesamtbetrags verbleibt, können einzelne festzusetzende Positionen ausgetauscht und verändert werden. An die Höhe der Einzelsätze, den Stundensatz oder die Höhe der Vergütung im Antrag ist das Gericht nicht gebunden.

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Online seit 16. Juli

IBRRS 2025, 1831
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BauvertragBauvertrag
Vergütungshöhe nach "Verzugskündigung" durch den Unternehmer?

KG, Urteil vom 04.07.2025 - 21 U 129/23

1. Trägt ein Bauunternehmer im Rahmen seiner Sicherungsklage aus § 650f BGB selbst schlüssig vor, den Bauvertrag gem. § 643 BGB bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B beendet zu haben, ist die Bemessungsgrundlage seines Sicherungsanspruchs die Kündigungsvergütung aus § 645 Abs. 1 BGB.*)

2. Hat ein Unternehmer einen Werkvertrag wirksam gem. § 643 BGB beendet und ist er aus diesem Grund gezwungen, einem Nachunternehmer ohne wichtigen Grund zu kündigen und gem. § 648 BGB auch für nicht erbrachte Leistungen zu vergüten, handelt es sich hierbei um eine Auslage des Unternehmers, die der Besteller gemäß § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB zu erstatten hat.*)

3. Beansprucht ein Unternehmer die Kündigungsvergütung gem. § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB und hat die daneben erstattungsfähigen Auslagen dem Besteller schon vorprozessual zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, ist dies angesichts des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 28.11.2024 (IBR 2025, 60) in einem zivilrechtlichen Rechtsstreit nicht zu beanstanden.*)

4. Ein gekündigter Bauunternehmer hat eine Leistung nur dann erbracht, wenn sie sich physisch auf dem Baugrundstück verkörpert.*)

5. Der von der großen Kündigungsvergütung gem. § 648 BGB abzuziehende anderweitige Erwerb, den der Unternehmer mit seinen Arbeitskräften erzielt (AWE), kann nach der Formel AWE = T x A berechnet werden.*)

6. Der Faktor T ist die Summe der Arbeitsstunden, in denen der Unternehmer seine Arbeitskräfte anstelle für den gekündigten Vertrag für einen anderen Auftrag einsetzen konnte. Trägt der Unternehmer nichts Abweichendes vor, ist T mit der Gesamtdauer in Stunden der kündigungsbedingt entfallenen Arbeitslast gleichzusetzen.*)




IBRRS 2025, 1836
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VergabeVergabe
Zuschlagsinformation erfordert keine Vergleichsanalyse!

EuGH, Urteil vom 03.07.2025 - Rs. C-534/23

1. Ein Bieter darf in sein Angebot keine Hyperlinks zu Unterlagen aufnehmen, die auf einer auch nach Ablauf der Angebotsfrist unter seiner Kontrolle stehenden Website zugänglich sind und die daher nach Ablauf der Angebotsfrist technisch geändert werden könnten.

2. Die Methode des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfordert einen objektiven Vergleich des relativen Werts der Angebote.

3. Vom öffentlichen Auftraggeber kann nicht verlangt werden, dass er einem Bieter, dessen Angebot nicht ausgewählt wurde, zum einen neben den Gründen für die Ablehnung des Angebots eine detaillierte Zusammenfassung, in der jedes Detail seines Angebots im Hinblick auf dessen Bewertung berücksichtigt wurde, und zum anderen im Rahmen der Mitteilung der Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots eine detaillierte vergleichende Analyse des ausgewählten Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters übermittelt.

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IBRRS 2025, 1097
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WohnraummieteWohnraummiete
Schonfristzahlung heilt keine ordentliche Kündigung

BGH, Urteil vom 09.04.2025 - VIII ZR 145/24

1. Eine rechtzeitige Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB heilt nur die fristlose Kündigung, nicht jedoch eine ordentliche Kündigung, die auf denselben Zahlungsrückstand gestützt ist.

2. Die Regelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB ist weder unmittelbar noch analog auf eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB anwendbar.

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Online seit 15. Juli

IBRRS 2025, 1782
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
"Kostenschätzung" = die vom Architekten zu erstellende Kostenschätzung!

OLG Köln, Urteil vom 09.07.2025 - 11 U 59/24

1. Die Angabe einer Honorarsumme in einem Zuschlagsschreiben genügt für sich genommen nicht zur Begründung einer Pauschalhonorarvereinbarung.

2. Sieht der geschlossene Vertrag eine Honorarermittlung nach der HOAI vor und darüber hinaus, dass die vereinbarten Leistungen nach der "Kostenschätzung" abzurechnen sind, ergibt die Auslegung (hier), dass damit nicht die im Vergabeverfahren vom Auftraggeber vorgelegte "Kostenschätzung", sondern die von Architekten im Zuge der Leistungsphase 2 zu erstellende Kostenschätzung gemeint ist.

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IBRRS 2025, 1541
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann können die Vorauszahlungen erhöht werden?

AG Brandenburg, Urteil vom 05.06.2025 - 30 C 17/24

1. Nach Zugang einer Erklärung über die Erhöhung der Vorauszahlungen kann auch ein gewerblicher Mieter Klage auf Feststellung erheben, dass er den erhöhten Betrag nicht schuldet.

2. Ein gesetzliches Recht zur einseitigen Änderung von Vorauszahlungen der Betriebskosten besteht bei einen Gewerberaummietverhältnis zwar nicht; ein solches kann aber vereinbart werden - und zwar auch in Vermieter-AGB.

3. Betriebskostenvorauszahlungen dürfen auch bei Geschäftsraummietverträgen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

4. Eine Klausel in gewerblichen Mietverträgen hinsichtlich der Erhöhung der Betriebskosten ist grundsätzlich nur insoweit wirksam, als dass der Vermieter auf der Grundlage einer Betriebskostenabrechnung über den letzten Abrechnungszeitraum eine Erhöhung der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung auch tatsächlich verlangen kann.

5. Eine Vereinbarung über eine Erhöhung der Betriebskosten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Vorauszahlungen geltend gemacht werden.

6. Ein Vermieter hat grundsätzlich die Möglichkeit der Aufrechnung von Betriebskostenguthaben des Mieters mit rückständigen Mieten.

7. Vorprozessuale Rechtsanwaltskosten sind als Verzögerungsschaden nur ersatzfähig, wenn der Schuldner vor der anwaltlichen Tätigkeit gemahnt und damit erfolgreich in Verzug gesetzt wurde.

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IBRRS 2025, 1815
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anwesenheit Dritter in der Wohnungseigentümerversammlung?

AG Bielefeld, Urteil vom 25.01.2024 - 5 C 24/23

Die Anwesenheit Dritter in der Wohnungseigentümerversammlung ist ausnahmsweise im Individualinteresse zulässig, dann nämlich, wenn der einzelne Wohnungseigentümer im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an der Hinzuziehung eines Beraters oder eines Beistands hat, das gewichtiger ist als das Interesse der anderen Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümerversammlung auf den Kreis der Wohnungseigentümer zu beschränken. Ein überwiegendes Interesse eines Eigentümers an Begleitung kann sich etwa aus einem in seiner Person liegenden beachtlichen Grund (z.B. hohes Lebensalter oder Krankheit) ergeben.

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IBRRS 2025, 1663
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SachverständigeSachverständige
"Gute Zusammenarbeit" mit dem Hersteller als Befangenheitsgrund?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.06.2025 - 12 W 68/25

1. Für eine Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit kommt es darauf an, ob bei einer Gesamtbetrachtung des Einzelfalles vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die vernünftigerweise geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erwecken.

2. Teilt gerichtlich beauftragte Sachverständige mit, es sei "unumgänglich", dass er den am Verfahren nicht beteiligten Hersteller der streitgegenständlichen technischen Anlage, mit dem er gute Zusammenarbeit unterhalte, zur Beurteilung einschalte, ob diese "einen Mangel hat oder falsch eingebaut wurde", sowie um auszuloten, ob es Möglichkeiten gebe, diese Anlage nach technischer Veränderung zu belassen, kann dies aus der Perspektive des Bestellers berechtigte Zweifel an der unparteiischen Begutachtung auslösen.

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Online seit 14. Juli

IBRRS 2025, 1764
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BauvertragBauvertrag
Kein Fertigstellungstermin vereinbart: "Angemessene Herstellungsfrist" gilt!

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.06.2025 - 12 U 110/24

1. Knüpft bei einem Vertrag über die Lieferung und Montage von Bausatzteilen die vereinbarte Vertragsstrafe an einen "Liefertermin" an, ist dies dahingehend auszulegen, dass nicht allein die Lieferung, sondern auch die Montage der einzelnen Bausatzteile zum "Liefertermin" geschuldet wird.

2. Bei einer vereinbarten Frist von "ca. drei bis vier Monaten ab der ersten Anzahlung" handelt es sich nicht um eine nach dem Kalender bestimmte oder bestimmbare Frist, deren Überschreitung verzugsbegründend ist.

3. Enthält ein Verbrauchervertrag entgegen § 650k Abs. 3 BGB keine verbindlichen Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt, muss der Unternehmer so schnell leisten, wie ihm das nach objektiven Maßstäben und unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungsarbeiten und Ausführungszeiten möglich ist. Er muss also alsbald nach Vertragsschluss mit den geschuldeten Leistungen beginnen und diese in angemessener Zeit ohne schuldhaftes Zögern beenden.

4. Der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er den Fertigstellungsverzug nicht zu vertreten hat.

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IBRRS 2025, 1787
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VergabeVergabe
10,9 Mio. Euro sind keine 10.900.000 Euro!

VK Bund, Beschluss vom 16.05.2025 - VK 1-32/25

1. Die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots in einem Verhandlungsverfahren ist unter Berücksichtigung der Bewerbungsbedingungen sowie unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der VgV auszulegen.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleichbehandelt werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz schließt auch eine Verpflichtung zur Transparenz ein.

3. Der Grundsatz der Transparenz bedeutet, dass alle für das richtige Verständnis der Ausschreibung oder der Vergabeunterlagen maßgeblichen Informationen allen an der Ausschreibung beteiligten Bieter zur Verfügung gestellt werden, so dass zum einen alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung dieser Informationen verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können.

4. Die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots mit einem Zielpreis "von 10,9 Mio. EUR" ist intransparent, weil aus Sicht eines objektiven Bieters die Angabe 10,9 Mio. EUR nicht mit exakt 10.900.000,00 EUR gleichzusetzen ist.

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IBRRS 2025, 1716
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Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar muss Verschattung seiner PV-Anlage hinnehmen!

VG Schleswig, Beschluss vom 15.05.2025 - 8 B 7/25

1. Das Gebot der Rücksichtnahme ist auch nicht hinsichtlich des Baukörpers und seiner Wirkung auf das Grundstück des Antragstellers rücksichtslos. Soweit ein Bauvorhaben die landesrechtlichen Abstandvorschriften einhält, scheidet die Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme hinsichtlich der Wirkungen des Baukörpers im Regelfall aus.*)

2. Auch soweit tatsächlich eine Photovoltaikanlage auf der westlichen Dachseite geplant war oder ist und diese nun nicht mehr so rentabel sein sollte, liegen keine Umstände vor, welche die Regelvermutung der ausreichenden Besonnung bei Einhaltung der Abstandsflächen rechtfertigen. Insbesondere besteht regelmäßig kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein bestehender Lagevorteil für Photovoltaikanlage fortbestehen wird. Selbst wenn man von einer gewissen finanziellen Einbuße bei der Stromerzeugung ausgeht, führt dies nicht zur Rücksichtslosigkeit des Vorhabens. Solche mit der Situationsänderung verbundenen Einbußen können eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nicht begründen, da ein Anspruch des Einzelnen darauf, vor jeglicher Wertminderung bewahrt zu bleiben, nicht besteht. Der Nachbar, der sich seine Bauwünsche erfüllt hat, hat es nicht in der Hand, durch die Art und Weise seiner Bauausführung unmittelbaren Einfluss auf die Bebaubarkeit anderer Grundstücke zu nehmen. Die Baugenehmigung schafft keine Grundlage dafür, weitere Vorhaben mit dem Argument abzuwehren, für das behördlich gebilligte eigene Baukonzept sei von ausschlaggebender Bedeutung gewesen, dass der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks die Nutzungsmöglichkeiten, die das Baurecht an sich eröffnet, nicht voll ausschöpft. Eine optimale Ausnutzung einer Photovoltaikanlage ist mit Blick auf die Bebauung der Nachbargrundstücke lediglich eine Chance und steht von vorneherein unter dem Vorbehalt einer rechtmäßigen Bebauung des Nachbargrundstücks.*)

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IBRRS 2025, 1564
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Futter oder nicht - das ist hier die (Kündigungs-)Frage!

OLG München, Beschluss vom 13.01.2025 - 32 U 3042/24

1. Übernimmt der Vermieter von Büroflächen auch noch die Betriebspflicht für eine Kantine, so hat diese Pflicht einen überwiegend dienstvertraglichen Charakter. Es liegt somit aufgrund der zusätzlich übernommenen Betriebspflicht zum Betreiben einer Kantine ein gemischt-typischer Vertrag vor.

2. Bei einem gemischt-typischen Vertrag, der Elemente verschiedener Vertragstypen vereint, richtet sich das Kündigungsrecht nach dem Recht des Vertragstyps, der den Schwerpunkt des Vertrags bildet. Dies bedeutet, dass der Vertrag als einheitliches Ganzes betrachtet wird und nicht in seine Bestandteile zerlegt wird, um unterschiedliche Rechtsnormen anzuwenden.

3. Wird vereinbart, dass der Vermieter für die Dauer des Mietverhältnisses den Kantinenbetrieb im Gebäude aufrechterhält, und sichert er dem Mieter eine Nutzungsmöglichkeit der Kantine zur täglichen und abwechslungsreichen gastronomischen Versorgung zu, so übernimmt der Vermieter eine Betriebspflicht für die Kantine.

4. Wird weiter darauf abgestellt, dass die Betreiberpflicht des Vermieters eingeschränkt oder vorübergehend ausgesetzt werden kann, wenn der Kantinenbetrieb aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht möglich, nicht zumutbar bzw. nicht zulässig ist, sind die dort gefundenen Regelungen ersichtlich darauf zugeschnitten, (nur) Einschränkungen des Kantinenbetriebs aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere behördlicher Schließungen oder sonstiger behördlich angeordneter Einschränkungen des Gastronomiebetriebs abzufedern.

5. Ein Food-Truck stellt keine angemessene und gleichwertige Ersatzversorgung gegenüber dem Betrieb einer Kantine dar.

6. Auch die Verletzung von Nebenpflichten kann unter bestimmten Umständen einen wichtigen Grund für die Kündigung darstellen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Kündigenden im konkreten Fall unzumutbar ist.

7. Dies ist zu bejahen, wenn der Vermieter die Betriebspflicht für eine Kantine übernimmt und diese nicht einhält und die Kantine für den Mieter erkennbar von besonderer Wichtigkeit war.

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IBRRS 2025, 1775
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde muss (voll) bewiesen werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2025 - 9 U 73/24

1. Die Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde nach den §§ 418, 415 ZPO den vollen Beweis für die darin beurkundeten Tatsachen der ordnungsgemäßen Ersatzzustellung.*)

2. Beginnt durch die Zustellung die Frist gemäß §§ 700 Abs. 1, 339 Abs. 1 ZPO, ist zur Führung des Gegenbeweises nach § 418 Abs. 2 ZPO der volle Beweis der Urkundenunrichtigkeit erforderlich. Eine Glaubhaftmachung genügt nicht.*)

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Online seit 11. Juli

IBRRS 2025, 0008
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Vertragsstrafe will präzise formuliert sein!

OLG München, Beschluss vom 20.11.2023 - 28 U 2254/23 Bau

1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Auftraggeber auf die "mögliche Inanspruchnahme der Vertragsstrafe" verzichtet, wenn festgestellte Mängel "vollständig beseitigt sind, und auch der Mieter die Übernahme des Objekts nicht wegen Mängeln verweigert", handelt es sich um einen bedingten Erlassvertrag.

2. Die Auslegung dieser Vereinbarung ergibt, dass der Erlass (nur) durch die Abnahme der Leistungen und die Mieterübernahme bedingt ist. Auf die Abnahmereife im Sinne einer vollständigen Mängelbeseitigung kommt es indessen nicht an.

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IBRRS 2025, 1772
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preisaufklärung ist elektronisch durchzuführen!

VK Bund, Beschluss vom 22.04.2025 - VK 1-24/25

1. Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag auf ein Angebot ablehnen, wenn er nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären kann.

2. Die Feststellung, dass ein Preis ungewöhnlich niedrig ist, kann sich aus dem Preis- und Kostenabstand zu den Konkurrenzangeboten ergeben, aus Erfahrungswerten des Auftraggebers oder aus dem Abstand zur Auftragswertschätzung.

3. Bei einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot ist der Auftraggeber in der Regel dazu verpflichtet, in eine nähere Prüfung der Preisbildung des fraglichen Angebots einzutreten. Im Bereich zwischen 10% und 20% kann eine Nachforschung im Ermessen des Auftraggebers liegen.

4. Die Aufklärung der Angemessenheit der Preise ist im Wege elektronischer Kommunikation durchzuführen. Eine mündliche Kommunikation ist nicht zulässig, soweit sie die Preisaufklärung betrifft.

5. Dem Bieter kann zur Aufklärung der Angemessenheit seiner Preise eine zumutbare Frist zur Beantwortung gesetzt werden. Die Zumutbarkeit der Frist richtet sich im Einzelfall einerseits nach dem Beschleunigungsgebot für das Vergabeverfahren, andererseits nach der Zeit, die der Bieter zur ordnungsgemäßen Beantwortung der Fragen benötigt.

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IBRRS 2025, 1711
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauschuttablagerung ist bauliche Anlage!

VGH Bayern, Beschluss vom 18.06.2025 - 9 CS 25.763

1. Die Bauaufsichtsbehörde kann die teilweise oder vollständige Beseitigung von Anlagen anordnen, wenn diese im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert werden und wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.

2. Ablagerungen in Gestalt von Abfällen, insbesondere Bauschutt, Altholz, Dachpappen, asbesthaltigen Bauabfällen, Altmetall und Bodenaushub stellen unabhängig von einer Befestigung eine bauliche Anlage im Sinne des Bauordnungsrechts dar.

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IBRRS 2025, 1779
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Auch unfertige Gutachten sind zu vergüten!

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.05.2025 - L 10 KO 679/25

1. Ein Anspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn der Sachverständige das Gutachten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht fertigstellen konnte. Vergütungsfähig sind alle erforderlichen Vorbereitungsarbeiten und erbrachten Teilleistungen.*)

2. Beim Zeitaufwand für die Aktendurchsicht sind im Rahmen der Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal doppelt eingestellte Akten nicht zweimal zu berücksichtigen. Erforderlich und ausreichend ist insoweit die Berücksichtigung des Zeitaufwands zum Bemerken und zur Kontrolle des Vorliegens einer tatsächlichen Doppelung.*)

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IBRRS 2025, 1785
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unleserliche Unterschrift (ohne Namenszusatz) reicht nicht!

BGH, Beschluss vom 24.06.2025 - VI ZB 91/23

Bei einfacher Signatur gem. § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO muss die Namenswiedergabe so entzifferbar sein, dass sie von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person als Verantwortlicher zugeordnet werden kann (Anschluss an BGH, IBR 2023, 106).*)

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Online seit 10. Juli

IBRRS 2025, 1780
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Heilung einer mangelhaften Streitverkündung durch rügelose Einlassung?

BGH, Urteil vom 12.06.2025 - VII ZR 14/24

Die Heilung inhaltlicher Mängel einer Streitverkündungsschrift nach § 73 Satz 1 ZPO durch "rügelose Einlassung" des auf Seiten des Streitverkünders beigetretenen Streitverkündungsempfängers gem. § 295 Abs. 1 ZPO mit Wirkung für die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB in der auf diesen Beitritt folgenden mündlichen Verhandlung scheidet aus.*)

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IBRRS 2025, 1763
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Widerrufsbelehrung muss Telefonnummer enthalten!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2025 - 12 U 130/24

1. Der Auftraggeber eines Verbraucherbauvertrags wird nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, wenn die Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer, sondern nur eine Faxnummer des Auftragnehmers enthält. Gleiches gilt, wenn die Widerrufsbelehrung den Eindruck erweckt, dass eine Widerrufserklärung lediglich in Textform zulässig ist.

2. Mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Fall 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wobei für den Vertragsschluss (hier) auf den Zeitpunkt des Zugangs des beidseitig unterzeichneten Vertrags beim Auftraggeber abzustellen ist.

3. Die Verwirkung eines Widerrufsrechts kommt nur in Betracht, wenn sich der Auftragnehmer wegen der Untätigkeit des Auftraggebers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (hier verneint).

4. Der Auftragnehmer kann im Fall eines wirksamen Widerrufs Wertersatz verlangen, wenn die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen ihrer Natur nach ausgeschlossen ist (hier bejaht für verwertete Planungsleistungen).

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