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Aktuelle Urteile zum Versicherungsrecht

2 Urteile - (141 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IBRRS 2026, 1316
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wasseranstauung auf Terrasse ist keine Überflutung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2025 - 4 U 18/24

1. Voraussetzung einer „Überflutung von Grund und Boden“ im Rahmen einer Elementarschadenversicherung ist, dass eine normalerweise trocken liegende Bodenfläche des versicherten Grundstücks durch starke Niederschläge von erheblichen Wassermengen bedeckt wird, welche nicht auf normalem Wege abfließen, so dass das Wasser nicht mehr „erdgebunden“ ist.

2. Versicherungsschutz wegen Überflutung umfasst daher nur Schäden, die dadurch hervorgerufen werden, dass das Grundstück außerhalb des Gebäudes überflutet wird, also das Wasser über die Erdoberfläche hinaus austritt oder über es geleitet wird.

3. Die Anstauung von Wassermassen auf Flachdächern, Terrassen oder Balkonen aufgrund mangelnder Entwässerung unterfällt in der Regel nicht dem Versicherungsschutz, wenn dies auf bauliche Gegebenheiten und mangelnde Entwässerung zurückzuführen ist.

4. Der Versicherungsnehmer muss - auch bei bekannten Starkregenereignissen - den Nachweis führen, dass Witterungsniederschläge zu einer Überflutung des Grund und Bodens, auf dem sich das versicherte Gebäude befindet, geführt haben und dass die Überschwemmung des versicherten Grundstücks adäquat kausal für den Schadenseintritt am Gebäude gewesen ist, wobei Mitursächlichkeit ausreichen kann.

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Online seit 11. Mai

IBRRS 2026, 1081
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Was ist ein (versicherter) "Erdrutsch"?

OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2026 - 20 U 116/25

Ist der bedingungsgemäß versicherte Erdrutsch definiert als "Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen", verlangt die Klausel in beiden Varianten einen mit den menschlichen Sinnesorganen erfassbaren Vorgang und schließt daher solche Erdbewegungen aus, die sich für einen Beobachter unmerklich über einen längeren Zeitraum vollziehen.

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