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Datenbestand

Derzeit 136.339 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen 159 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 87 Urteile neu eingestellt.

Über 43.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Hervorzuhebende Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen

14 Urteile - (87 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit gestern

IBRRS 2026, 0154
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Geschädigter kann auf Feststellung des Deckungsschutzes klagen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2025 - 12 U 47/25

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen - ohne dass ein Direktanspruch bestünde - eine Feststellungsklage zulässig ist, mit welcher der geschädigte Dritte die Verpflichtung des Haftpflichtversicherers zur Gewährung von Deckungsschutz aus einer mit dem Schädiger bestehenden Haftpflichtversicherung geltend macht.*)

2. Ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO ist zu bejahen, wenn der Deckungsanspruch des Schädigers zu verjähren droht.*)

3. Die Verjährung des Deckungsanspruchs des Schädigers gegen seinen Haftpflichtversicherer beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schädiger erstmals auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde.*)

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Online seit 27. Januar

IBRRS 2026, 0146
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Sachverständigengutachten sinnlos: Obsiegende Partei trägt die Kosten!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2025 - 5 U 120/15

1. Kommt es nach einer übereinstimmenden Erledigung nicht mehr zur Durchführung einer Beweisaufnahme, die ohne die Erledigung geboten gewesen wäre, so sind die Kosten bei ungeklärter Rechtslage in der Regel gegeneinander aufzuheben.

2. Ein Richterwechsel nach einer Beweiserhebung erfordert nicht grundsätzlich deren Wiederholung. Allerdings darf nach einem Richterwechsel für die Würdigung einer früheren Zeugenaussage nur das berücksichtigt werden, was auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist und wozu die Parteien sich erklären konnten.

3. Die Annahme einer Beweisvereitelung liegt nahe, wenn die Partei an dem zu begutachtenden Gegenstand vor der Begutachtung Änderungen vornimmt, die eine Feststellung des vorherigen Zustandes erschweren oder ausschließen. Anders mag dies zu beurteilen sein, wenn der Partei im Hinblick auf die verstrichene Zeit und die gravierenden Folgen einer Beibehaltung des bisherigen Zustandes ein weiteres Zuwarten nicht mehr zumutbar ist und geeignete Maßnahmen zur Dokumentation des vorherigen Zustandes getroffen wurden.

4. Bei der Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung findet im Rahmen der Billigkeitsprüfung der Rechtsgedanke von § 96 ZPO Berücksichtigung, wonach eine Partei trotz Obsiegens diejenigen Kosten des Rechtsstreits tragen muss, welche sie durch unsachgemäße Prozessführung veranlasst hat (hier: Einholung eines sinnlosen Sachverständigengutachtens).

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Online seit 26. Januar

IBRRS 2026, 0148
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Einholung eines Privatgutachtens (erst) in zweiter Instanz verspätet?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.10.2025 - 9 U 22/25

1. Beweismittel sind im Berufungsverfahren zurückzuweisen, wenn es sich um neues Vorbringen handelt, welches aufgrund der Nachlässigkeit einer Partei im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht wurde. Ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen ist dann nicht neu, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus erster Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird

2. Eine Partei ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten unter Beifügung eines Privatgutachtens oder gestützt auf Sachverständigenrat vorzubringen.

3. Eine Erledigungserklärung ist frei widerruflich, solange sich die beklagte Partei ihr nicht angeschlossen und das Gericht keine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache getroffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die klagende Partei regelmäßig von der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung Abstand nehmen und ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen zu ihrem ursprünglichen Klageantrag zurückkehren.

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Online seit 21. Januar

IBRRS 2025, 3297
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Betriebskostennachzahlung im Urkundenprozess

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.08.2025 - 33029 C 10/23

1. Das abgerechnete Betriebskostenguthaben ist auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet.

2. Aus der Betriebskostenabrechnung können die Anspruchsvoraussetzungen bewiesen werden, soweit sie nicht unstreitig sind.

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Online seit 20. Januar

IBRRS 2026, 0101
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bestreiten mangelnder Substanziierung ist zu berücksichtigen!

BGH, Beschluss vom 16.12.2025 - VI ZR 226/23

Die offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substanziierung verletzt Art. 103 Abs. 1 GG (hier: Bestreiten des Unterschiebens eines Fehlzitats - Kohl-Protokolle).*)

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Online seit 19. Januar

IBRRS 2026, 0072
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Muss sämtlicher Parteivortrag in den Tatbestand?

LAG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2025 - 2 Sa 18/23

1. Das Tatbestandsberichtigungsverfahren dient allein dem Zweck, zu verhindern, dass unrichtig wiedergegebener Parteivortrag infolge der positiven Beweiskraft des Urteilstatbestandes zur fehlerhaften Entscheidungsgrundlage des Rechtsmittelgerichts wird. Eine Tatbestandsberichtigung ist daher nur zulässig, soweit der Tatbestand die verstärkte Beweiskraft gem. § 314 ZPO besitzt.

2. Eine Unrichtigkeit meint vor diesem Hintergrund, dass das Gericht den ihm unterbreiteten Sach- oder Streitstand unzutreffend wiedergibt und im Tatbestand etwas beurkundet, was die Parteien nicht oder nicht so vorgetragen haben, oder etwas als streitig oder unstreitig behandelt, was es aber nicht ist.

3. Zum Tatbestand gehören neben dem formellen Tatbestand auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen.

4. Eine vollständige Wiedergabe aller Ausführungen der Partei - insbesondere auch aller Rechtsausführungen - im Tatbestand kann nicht verlangt werden. Da dem Tatbestand insoweit keine negative Beweiskraft zukommt, kann die Wiedergabe des Inhalts von Schriftsätzen, die in Bezug genommen sind, nicht unter Berufung auf eine Unvollständigkeit verlangt werden.

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Online seit 15. Januar

IBRRS 2025, 3194
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wer trägt die Kosten für ein (erstinstanzlich) verwertetes unbrauchbares Gutachten?

OLG Celle, Urteil vom 18.09.2025 - 11 U 97/23

Die Kosten eines im ersten Rechtszug eingeholten Sachverständigengutachtens kann - etwa wegen Unbrauchbarkeit des Gutachtens - nur das erstinstanzliche Gericht niederschlagen, nicht das Berufungsgericht.*)

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Online seit 14. Januar

IBRRS 2026, 0063
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Keine Zurückverweisung bei schwer wiegenden Gehörsverstößen!

BGH, Beschluss vom 18.12.2025 - I ZB 42/25

1. Gegen eine Entscheidung, mit der das staatliche Gericht die Sache gem. § 1059 Abs. 4 ZPO unter Aufhebung des Schiedsspruchs an das Schiedsgericht zurückverweist, ist die Rechtsbeschwerde gem. § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 1 ZPO statthaft.*)

2. Nicht jede Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG steht einer Zurückverweisung an das Schiedsgericht nach § 1059 Abs. 4 ZPO entgegen. Als Ergebnis einer typisierten Ermessensausübung im Rahmen der Entscheidung nach § 1059 Abs. 4 ZPO scheidet eine Zurückverweisung aber jedenfalls bei schwer wiegenden Verfahrensfehlern, insbesondere bei einer augenfälligen, gravierenden Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei aus (Fortführung von BGH, Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 70/17, Rz. 26, IBRRS 2018, 3345 = SchiedsVZ 2018, 318; BGH, IBR 2019, 708; BGH, IBR 2022, 216).*)

3. Die Entscheidung nach § 1059 Abs. 4 ZPO ist keine bloße Folgeentscheidung, die den Wert des Aufhebungsverfahrens nicht erhöht. Ihr Wert bemisst sich auf ein Fünftel des Hauptsachewerts.*)

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Online seit 13. Januar

IBRRS 2025, 3305
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klagen auf Notwegerecht richten sich gegen den Verband

OLG Schleswig, Urteil vom 29.10.2025 - 12 U 23/25

1. Klagen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, sind grundsätzlich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten, nicht gegen einzelne Miteigentümer.

2. Auch Nachbarrechte wie das Notwegerecht nach § 917 BGB fallen unter § 9a Abs. 2 WEG.

3. Auch schon vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes hat der BGH entschieden, dass das Notwegerecht nur einheitlich geltend gemacht werden kann.

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Online seit 12. Januar

IBRRS 2026, 0019
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss der Architekt auch (notwendige) Freianlagen planen?

OLG Köln, Urteil vom 05.11.2025 - 11 U 138/23

1. Der Architekt kann kein zusätzliches Honorar für zusätzliche Planungsvarianten verlangen, wenn diese wegen mangelhafter Leistungserbringung notwendig wurden (hier: unterlassenes Erfragen der Kostenvorstellungen des Auftraggebers).

2. Werden im Rahmen der Baugenehmigung für ein Gebäude auch Anforderungen an Außenanlagen gestellt, die bei der Planung des Gebäudes zu berücksichtigen sind (hier: Angaben zu Zufahrts- und Rettungswegen sowie notwendigen Stellplätzen), ist der Architektenvertrag regelmäßig dahin auszulegen, dass die erforderlichen Leistungen der Freianlagenplanung zumindest konkludent vom Architektenvertrag erfasst sind.

3. Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei einer aus mehreren Positionen bestehenden Architekten-Honorarrechnung.*)

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Online seit 8. Januar

IBRRS 2026, 0038
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch eine (sehr) schlechte Berufungsbegründung ist wirksam!

BGH, Beschluss vom 20.11.2025 - V ZR 66/25

1. Für ein Berufungsgericht besteht in aller Regel kein Anlass, den Inhalt einer anwaltlich unterschriebenen Berufungsbegründung darauf zu überprüfen, in welchem Umfang und wie gründlich der Anwalt den Prozessstoff tatsächlich selbst durchgearbeitet hat.

2. Eine Ausnahme hiervon gilt unter anderem dann, wenn nach den Umständen außer Zweifel steht, dass der Rechtsanwalt den Schriftsatz ohne eigene Prüfung, also unbesehen, unterschrieben hat. Hierzu gehören insbesondere Rechtsmittelbegründungsschriftsätze, die weitgehend unverständlich sind und Ausführungen enthalten, die mit dem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in keinem Zusammenhang stehen oder nach deren Inhalt schlechthin auszuschließen ist, dass der Anwalt sie in der gebotenen Weise überprüft haben kann.

3. Dass ein (hier: Berufungsbegründungs-)Schriftsatz üblichen anwaltlichen Gepflogenheiten nicht entspricht und sein juristischer Gehalt deutlich unter dem liegt, was von einer anwaltlichen Rechtsmittelbegründung üblicherweise erwartet werden kann, beeinträchtigt die Wirksamkeit eines vom Prozessbevollmächtigten unterschriebenen Schriftsatzes grundsätzlich nicht. Die juristische Qualität eines Schriftsatzes ist für seine Beurteilung als Rechtsmittelbegründung grundsätzlich unerheblich.

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Online seit 7. Januar

IBRRS 2026, 0021
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatznachlass im sBV abgelehnt: Sofortige Beschwerde statthaft?

OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2025 - 11 W 32/25

Im selbständigen Beweisverfahren ist die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung einer Schriftsatzfrist nach mündlicher Sachverständigenanhörung nicht mittels der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

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Online seit 5. Januar

IBRRS 2025, 3117
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann ist weitere Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung statthaft?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.09.2025 - 5 W 1424/25

1. Die weitere Beschwerde ist nur statthaft, wenn das Landgericht als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat.

2. Die Prozessbevollmächtigten haben ein eigenes Beschwerderecht.

3. Im Rahmen der weiteren Beschwerde wird nur geprüft, ob die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht.

4. Der Festsetzung des Streitwerts eines Antrags auf Zahlung einer laufenden Nutzungsentschädigung auf 10 Monate der Bruttomiete ist ermessensfehlerfrei.

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Online seit 2. Januar

IBRRS 2025, 3116
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert eines Antrags auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung: 10 Bruttomieten!

LG Regensburg, Beschluss vom 30.07.2025 - 24 T 152/25

1. Der Streitwert eines Antrags auf Zahlung laufender Nutzungsentschädigung bis zur Räumung ist nicht nach § 9 ZPO zu bestimmen, sondern nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

2. Bei einfach gelagerten Fällen kann die Dauer bis zur tatsächlichen Räumung und Herausgabe mit 10 Monaten bemessen werden.

3. Der Gesamtstreitwert bei einem Verfahren auf Räumung, Zahlung rückständiger Miete und laufender Nutzungsentschädigung setzt sich aus der Jahresnettomiete für den Räumungsantrag, der Höhe der rückständigen Miete und der 10-fachen Bruttomiete für die laufende Nutzungsentschädigung zusammen.

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