Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 135.776 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 330 Urteile neu eingestellt, davon 199 aktuelle.

Über 43.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten

Zeige Urteile 1 bis 50 von insgesamt 199

Online seit heute

IBRRS 2025, 3006
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Kein Hinweis auf hohen Schaden: Kein Anspruch auf Schadensersatz!

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.11.2025 - 4 U 48/25

Der Besteller kann einen ihm entstandenen Verzugsschaden vom Unternehmer nicht ersetzt verlangen, wenn er den Unternehmer zuvor nicht auf einen bevorstehenden ungewöhnlich hohen Schaden hingewiesen hat (hier: Hinweis auf Notwendigkeit der Einhaltung einer bestimmten Fertigstellungsfrist zur Sicherung von Fördermitteln).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3043
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Millionär muss weiter zur Miete wohnen!

OLG München, Beschluss vom 24.11.2025 - 9 W 1431/25 Bau

1. Der "dringende familiäre Wohnbedarf" eines Familienmitglieds des Erwerbers stellt keinen Verfügungsgrund dar, wenn das Familienmitglied nicht in die erworbenen Wohnräume einziehen soll. Gleiches gilt für die Beteiligung des Erwerbers an den Mietkosten des Familienmitglieds, wenn diese "so oder so" erfolgt.

2. Es begründet keinen Verfügungsgrund aufgrund einer "Verwahrlosung" der Wohnräume, wenn der Bauträger oder Dritte (z. B. Handwerker oder "Kaufinteressenten") die - noch im Eigentum und Besitz des Bauträgers stehende - Wohnung des Erwerbers betreten. Das gilt auch dann, wenn der Erwerber Eigenleistungen (hier: Einbau einer hochwertigen Küche) erbracht hat. Allerdings trifft den Bauträger die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Erwerbers pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren.

3. Aus der Notwendigkeit einer Mietfortzahlung folgt jedenfalls dann kein Verfügungsgrund, wenn nicht ersichtlich ist, dass der Erwerber ohne die Übergabe der erworbenen Wohnräume bei Berücksichtigung seiner persönlichen Lebensverhältnisse eine Einschränkung von Gewicht erfährt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3050
VergabeVergabe
"Direktvergabe" setzt vorherige EU-weite Marktanalyse voraus!

VK Thüringen, Beschluss vom 11.07.2024 - 5090-250-4003/430

1. Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung kommen angesichts der negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht.

2. Ein solcher Ausnahmefall setzt voraus, dass eine Veröffentlichung nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde, nicht zuletzt, weil objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

3. Der öffentliche Auftraggeber hat hierfür eine europaweite Marktanalyse vorzunehmen.

4. Führt die Entscheidung des öffentlichen Auftraggeber dazu, dass grundsätzlich bestehender Wettbewerb nicht nur durch eine produktspezifische Ausschreibung eingeschränkt, sondern gänzlich ausgeschlossen wird, sind die diese Entscheidung rechtfertigenden technischen und wirtschaftlichen Gründe eingehend zu dokumentieren.

5. Eine Exklusivitätsvereinbarung rechtfertigt kein Absehen von Wettbewerb.

6. Im Falle einer De-facto-Vergabe ist die Antragsbefugnis bereits dann anzunehmen, wenn das Unternehmen der für den Auftrag in Betracht kommenden gewerblichen Branche angehört und darum als generell darauf eingerichtet anzusehen ist, den Auftrag auszuführen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3051
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Erweiterung eines Wohngebäudes" nur bei Erhalt des Bestandsgebäudes!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.11.2025 - 1 LA 107/25

§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB setzt voraus, dass das aufgrund zulässiger Errichtung bestandsgeschützte Wohngebäude trotz der Erweiterung in seinen identitätsprägenden Bestandteilen fortbesteht. Das schließt eine weitgehende oder gar vollständige Beseitigung der Bausubstanz des Bestandsgebäudes aus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3047
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter weist Nichtbestehen von Ansprüchen des Vermieters nach: Rückzahlung der Mietsicherheit

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 07.03.2025 - 531 C 84/24

Der Mieter kann, wenn nach seiner eigenen Prüfung keine Ansprüche des Vermieters gegeben sind, für die die Mietsicherheit haftet, auch direkt auf Rückzahlung klagen, muss dann jedoch zur schlüssigen Begründung der Klage das Nichtbestehen von Ansprüchen des Vermieters darlegen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2995
WohnungseigentumWohnungseigentum
Späti in einem Laden?

LG München I, Urteil vom 30.10.2025 - 43 O 1906/25

In einem Laden kann auch ein Späti betrieben werden, wenn die Gemeinschaftsordnung anderweitige Zwecknutzungen erlaubt, sofern die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung dieser Nutzung nicht entgegenstehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3054
ImmobilienImmobilien
Grundstückskaufvertrag nichtig: Verkäufer kann Rückübertragung verlangen!

BGH, Urteil vom 07.11.2025 - V ZR 155/24

1. Der Kondiktionsanspruch des Verkäufers ist bei einer Nichtigkeit allein des Kaufvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB auf Rückübertragung des Eigentums gerichtet, während bei einer Nichtigkeit auch des Erfüllungsgeschäfts nach § 138 Abs. 2 BGB Grundbuchberichtigung verlangt werden kann.*)

2. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Verkehrswert eines Miteigentumsanteils dessen rechnerischem Anteil an dem Verkehrswert des gesamten Grundstücks entspricht; das gilt auch bei einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages. Derjenige, der sich auf die Nichtigkeit eines Kaufvertrages über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB beruft, kann sich daher darauf beschränken, Angaben zum Verkehrswert des Grundstücks zu machen; einer gesonderten Darlegung des Werts des Miteigentumsanteils bedarf es nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3055
SchiedswesenSchiedswesen
Feststellung der (Un-)Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens trotz anhängigen Hauptsacheverfahrens?

BGH, Beschluss vom 06.11.2025 - I ZB 33/25

1. Ein Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO ist nicht mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Oberlandesgericht bereits ein Hauptsacheverfahren vor dem staatlichen Gericht anhängig ist. Das gilt auch dann, wenn im staatlichen Verfahren bereits die Einrede des Schiedsverfahrens erhoben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 53/17, Rz. 9, IBRRS 2018, 2355 = WM 2019, 79 - Skatgericht; Beschluss vom 19. September 2019 - I ZB 4/19, Rz. 13, IBRRS 2019, 3422 = SchiedsVZ 2020, 50.*)

2. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt in einem solchen Fall auch nicht allein deshalb, weil der Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO erst längere Zeit - hier: rund zwei Jahre - nach Klageerhebung und Erhebung der Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO gestellt worden ist, soweit es im konkreten Einzelfall keine weiteren Umstände gibt, die für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen sprechen können.*)

3. Gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO kann die Feststellung beantragt werden, dass ein bestimmter Rechtsstreit von der Schiedsvereinbarung (nicht) erfasst wird. Im Rahmen dieser Feststellung wird nicht abstrakt über die Reichweite der Schiedsvereinbarung, sondern darüber entschieden, ob der konkrete Streitgegenstand des (beabsichtigten) Rechtsstreits von der Schiedsvereinbarung erfasst wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3040
ProzessualesProzessuales
Kombinierter Klageantrag: Schlichtungspflichtig oder nicht?

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.11.2025 - 9 U 40/24

1. Kombiniert die Klagepartei einen schlichtungspflichtigen Antrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Schlichtungsgesetzes mit einem nicht schlichtungspflichtigen Antrag, so ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung keine Zulässigkeitsvoraussetzung, wenn die Kombination nicht mutwillig und nicht zur bloßen Umgehung erfolgt.*)

2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet eine vollständige Kenntnisnahme des jeweiligen Parteivorbringens durch das Gericht. Eine nur lückenhafte bzw. pauschale Bewertung substantiierten Parteivorbringens führt zu einer Verletzung dieses Anspruchs und kann nach § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz führen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit gestern

IBRRS 2025, 2977
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Abnahme erfolgt: Wann beginnt die Gewährleistungsfrist?

OLG Hamburg, Urteil vom 09.11.2023 - 4 U 18/23

Die Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt auch ohne Abnahme des Werkes zu laufen, wenn das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2984
VergabeVergabe
Bauauftrag oder unselbständiger Teil eines Gesamtauftrags?

VK Westfalen, Beschluss vom 26.01.2024 - VK 1-40/23

Bauleistungen gehören dann zu einem Gesamtauftrag, wenn sie nach funktionaler Betrachtungsweise als einheitliches Bauwerk anzusehen sind. Das ist dann der Fall, wenn die verschiedenen Lose des Bauwerks dieselbe wirtschaftliche und technische Funktion erfüllen, also eine innere Kohärenz zueinander aufweisen (hier verneint für den Neubau einer Rettungswache, die im Zusammenhang mit anderen, im Stadtgebiet verteilten Rettungswachen errichtet wird).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2763
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mieterrechte berühren Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung nicht!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2025 - 10 S 8/25

1. Welchen Inhalt die von einer Behörde abgegebene Erklärung hat, bestimmt sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Maßstäben (hier zur Frage, ob eine Ordnungsverfügung durch einen Widerspruchsbescheid aufgehoben oder nur abgeändert wurde).

2. Eine der verfügten Maßnahme entgegenstehende zivilrechtliche Rechtsposition Dritter (hier: Mieter) berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung, sondern stellt lediglich ein Vollzugshindernis dar, welches nachträglich - d.h. vor Festsetzung bzw. Anwendung des jeweiligen Zwangsmittels - durch eine gegen diesen Dritten gerichtete Duldungsverfügung ausgeräumt werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2825
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar hat nur eingeschränkten Rechtsschutz!

VG München, Beschluss vom 25.08.2025 - 9 E 25.4331

1. Ein Anspruch des Antragstellers als Nachbar auf bauaufsichtliches Einschreiten folgt aber nicht aus jedem erdenklichen Rechtsverstoß, vielmehr muss die verletzte Norm nachbarschützenden Charakter haben.

2. Eine inzidente Überprüfung des Bebauungsplans im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (hier: gerichtet auf Verpflichtung zum bauaufsichtlichen Einschreiten) kann regelmäßig nur eingeschränkt erfolgen. Es müssen offensichtliche Fehler vorliegen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3013
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Auch eine eGbR kann wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen!

LG Bochum, Urteil vom 12.09.2025 - 10 S 41/25

1. Lässt sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieterin im Gesellschaftsregister eintragen, wird also aus einer GbR eine eGbR, ändert sich an der Identität der Vermieterin nichts.

2. Auch eine vermietende eGbR kann wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter kündigen.

3. Auch ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund, das vermietete Objekt selbst nutzen zu wollen, berechtigt nur dann zur Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Nutzungswunsch ernsthaft verfolgt wird, was der Vermieter, wenn der Eigenbedarf vom Mieter bestritten wird, zu beweisen hat.

4. Ein berechtigtes Interesse ist zu bejahen, wenn sich Eheleute trennen und ein Ehepartner ausziehen und in die vermietete Wohnung einziehen will.

5. Ein Fall der Räumungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Mieter auf Grund seines körperlichen oder geistigen Zustands nicht in der Lage ist, eine Ersatzwohnung zu finden und dorthin umzuziehen oder wenn der Gesundheitszustand oder die allgemeine Lebenssituation des Mieters durch den Umzug erheblich verschlechtert würden. Gleiches gilt, für Familienangehörige des Mieters.

6. Voraussetzung für die Gewährung einer Räumungsfrist ist, dass das Interesse des Schuldners am vorübergehenden Verbleib in seiner Wohnung (Bestandsinteresse) größer ist, als das Interesse des Gläubigers an der sofortigen Durchsetzung seines Räumungstitels (Erlangungsinteresse).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2847
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rücklagen in Anleihen angelegt: Verwalter haftet auf Schadensersatz

AG Böblingen, Urteil vom 08.04.2025 - 23 C 72/25

1. Nur für eine Geldverwaltung, die sich im Rahmen üblicher, ordnungsmäßiger Verwaltung hält, besteht eine Befugnis des Verwalters. Die Befugnis besteht jedoch nicht für die Anlage von Geldern mit einer festen Laufzeit, die nur unter wirtschaftlichen Einbußen zurückgezahlt werden können.

2. Anlageformen ordnungsgemäßer Verwaltung sind Festgeldkonten, Sparbücher oder festverzinsliche Wertpapiere. Spekulative Anlagen, etwa in Aktien, offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

3. Der Verwalter ist verpflichtet, die von ihm verwalteten Gelder mündelsicher anzulegen.

4. Mündelsicher sind alle Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind.

5. Für unübliche Geldanlagen, insbesondere für solche, die weniger sicher sind, bedarf es eines vorhergehenden Beschlusses.

6. Da die Gemeinschaft über eigenes Vermögen verfügt, tritt bei Vermögensabflüssen in ihrem Vermögen ein Schaden ein.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3042
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Wann hat eine Sache „grundsätzliche Bedeutung“?

BVerfG, Beschluss vom 08.09.2025 - 2 BvR 1760/22

1. § 522 Abs. 2 ZPO eröffnet die Möglichkeit, "substanzlose" Berufungen im Interesse einer einfachen Erledigung sowie des Berufungsbeklagten an einer schnellen rechtskräftigen Entscheidung in einem schriftlichen Verfahren zurückzuweisen. Das Berufungsgericht darf die Berufung durch Beschluss zurückweisen, wenn offensichtlich keine Erfolgsaussichten bestehen, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung keine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

2. Grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO kommt einer Sache zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Die Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage setzt die Revisibilität des anzuwendenden Rechts nach § 545 Abs. 1 ZPO voraus.

3. Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3038
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Mieter umzugsfähig? Sachverständigengutachten erforderlich!

BGH, Beschluss vom 28.10.2025 - VIII ZR 17/25

Zur Verletzung des Anspruchs eines Mieters auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) im Falle der Geltendmachung einer unzumutbaren Härte i.S.v. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26.05.2020 - VIII ZR 64/19, Rz. 13 ff., NJW-RR 2020, 1019 = IBRRS 2020, 1732 = IMRRS 2020, 0765; vom 13.12.2022 - VIII ZR 96/22, Rz. 13 ff., NZM 2023, 210 = IBRRS 2023, 0327 = IMRRS 2023, 0582; vom 26.08.2025 - VIII ZR 262/24, Rn. 17 ff., IBRRS 2025, 2601 = IMRRS 2025, 1296).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3012
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung inkl. Beschlussanfechtungsklage: Anfechtungsfrist gewahrt?

AG Wiesbaden, Urteil vom 22.07.2025 - 915 C 3064/24

1. Die Zustellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der mit einer Beschlussanfechtungsklage in einem Schriftsatz verbunden ist, wahrt nicht die Anfechtungsfrist, wenn die Übersendung des Schriftsatzes nicht von einem Zustellungswillen bezüglich der Anfechtungsklage getragen wird.*)

2. Die Zustellung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann nicht die Heilung der versäumten Klagefrist gemäß § 189 ZPO bewirken.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 24. November

IBRRS 2025, 2867
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Mängeleinbehalt steht Vorschussanspruch entgegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.2025 - 21 U 7/24

1. Legt der Auftragnehmer die von ihm beanspruchte Vergütung hinreichend substantiiert darf, indem er die maßgeblichen Schlussrechnungen vorlegt und in seiner Anspruchsbegründung in strukturierter Weise darauf Bezug nimmt, dann es dem Auftraggeber, dies detailliert zu bestreiten. Ein bloß pauschales Bestreiten, es seien andere als die abgerechneten Preise vereinbart worden, genügt dem nicht.

2. Um eine konkludente Abnahme durch rügelose Ingebrauchnahme der Werkleistung zu verhindern, hat der Auftraggeber etwaige Mängel rechtzeitig vor Ablauf der Prüffrist zu rügen.

3. Die Einbeziehung der VOB/B begründet für sich genommen noch keine Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts.

4. Begleicht der Auftraggeber eine Rechnung des Auftragnehmers in voller Höhe, ohne von seinem Recht auf Abzug des Sicherheitseinbehalts Gebrauch zu machen, löst dies keine Rückforderungsansprüche des Auftraggebers aus.

5. Mängel sind nicht hinreichend substantiiert vorgetragen, wenn sie nicht der Werkleistung des Auftragnehmers zugeordnet werden können.

6. Ein Vorschussanspruch scheidet regelmäßig aus, sofern der Auftraggeber sich hinsichtlich des Mängelbeseitigungsaufwands durch Einbehalt des noch geschuldeten Restwerklohns schadlos halten kann.

7. Ein prozessuales Anerkenntnis ist eine reine Prozesshandlung und beinhaltet grundsätzlich kein materiell-rechtliches Anerkenntnis.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2983
VergabeVergabe
Erkannte Vergabeverstöße sind binnen zehn Tagen zu rügen!

VK Thüringen, Beschluss vom 21.02.2024 - 5090-250-4003/442

1. Der Bieter verletzt seine Rügeobliegenheit, wenn er den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.

2. Voraussetzung für das Erkennen eines Vergabeverstoßes ist die positive Kenntnis des Bieters von den tatsächlichen Umständen und zugleich die zumindest aufgrund laienhafter vernünftiger Wertung gewonnene positive Vorstellung von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften. Dabei muss sich der Bieter das Wissen des von ihm verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalts zurechnen lassen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2760
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen Abstandsflächen unterschreiten!

VGH Bayern, Beschluss vom 14.10.2025 - 15 CS 25.963

Die abstandsflächenrechtliche Privilegierung für Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten gilt unabhängig von deren Zweckbestimmung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3032
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnungsverkauf von Personengesellschaft an andere Personengesellschaft: Auch bei Personenidentität hat Mieter Vorkaufsrecht!

BGH, Urteil vom 08.10.2025 - VIII ZR 18/24

Auch die Veräußerung von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an eine Personenhandelsgesellschaft, deren Gesellschafter mit denen der veräußernden Gesellschaft personenidentisch sind, stellt einen Verkauf an einen Dritten i.S.v. § 570b Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. (§ 577 Abs. 1 Satz 1 BGB) dar. Dies gilt auch bei einer nach der Überlassung vollzogenen oder beabsichtigten Realteilung des mit den vermieteten Räumen bebauten Grundstücks.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2999
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Schlüsseleinwurf = Rückerhalt der Mietsache

LG Essen, Urteil vom 11.09.2025 - 10 S 22/25

Durch den Einwurf der Schlüssel in den Hausbriefkasten des Vermieters ist der Rückerhalt der Mietsache gegeben, ab diesem Zeitpunkt ist nur noch der Vermieter, nicht aber der Mieter in der Lage, auf die Mietsache tatsächlich zuzugreifen. Durch den Schlüsseleinwurf ist der Besitzaufgabewille des Mieters nach außen manifestiert.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3028
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Nach 19 Jahren ist selbst ein Widerrufsrecht verwirkt!

LG Lübeck, Urteil vom 09.09.2025 - 5 O 246/24

Ein Verstoß gegen Treu und Glauben im Sinne von § 242 BGB kann aufgrund der illoyalen Verspätung der Rechtsausübung bei einem Widerruf nach 19 Jahren anzunehmen sein. Dies setzt voraus, dass der Berechtige es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingestellt hat und auch annehmen durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde. Die Verwirkung resultiert aus einer unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens und stellt eine zeitliche Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechts dar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3010
ProzessualesProzessuales
Einzelne Rechnungspositionen sind „teilbarer Streitgegenstand“!

OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2025 - 5 U 137/25

1. Die Berufungsbegründung muss aus sich heraus verständliche Angabe enthalten, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungsführer bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

2. Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen. Vor allem muss das Rechtsmittel die tragenden Erwägungen des angefochtenen Urteils angreifen und darlegen, warum diese aus Sicht des Berufungsführers nicht zutreffen.

3. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen. Anderenfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

4. Die Rechtsmittelbegründung muss zudem geeignet sein, das gesamte angefochtene Urteil in Frage zu stellen. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt ist. Andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig.

5. Einzelne Positionen einer Rechnung stellen einen "teilbaren Streitgegenstand" in diesem Sinne dar.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 21. November

IBRRS 2025, 2895
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Vermutungen reichen für Mängelrüge nicht!

OLG Naumburg, Urteil vom 02.11.2023 - 2 U 44/20

Erhebt der Besteller nicht innerhalb einer angemessenen Prüffrist Mängelrügen, kann in der Nutzung der Werkleistung und in der vorbehaltlosen Bezahlung auch nur eines Teils der Rechnung die konkludente Abnahme der Werkleistung zu sehen sein.

2. Die Werklohnforderung wird ohne Abnahme fällig, wenn die (Nach-)Erfüllung objektiv unmöglich geworden ist.

3. Die bloße Vermutung des Bestellers, dass irgendwelche, nicht näher bezeichneten Mängel an den Leistungen des Unternehmers vorhanden seien, reicht zur Darlegung von Mängeln nicht aus.

4. Ein Zurückbehaltungsrecht setzt eine Konnexität der beiderseitigen Ansprüche voraus. Diese ist bei Ansprüchen aus einer ständigen Geschäftsbeziehung zu verneinen, wenn weder ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der Verträge noch ein gewachsenes Vertrauensverhältnis erkennbar sind.

5. Ein Besichtigungs- bzw. Vorlegungsanspruch nach § 809 BGB steht nicht in einem konnexen Verhältnis zu einer Werklohnforderung und vermag deshalb kein Zurückbehaltungsrecht zu begründen.

6. Ein solcher Besichtigungs- und Vorlegungsanspruch setzt einen gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des Anspruchs, über dessen Bestehen sich der Auftraggeber Gewissheit verschaffen wird, voraus. Dessen Voraussetzungen müssen so weit feststehen, dass nur noch die Besichtigung erforderlich ist, um seine Existenz abschließend beurteilen zu können.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2982
VergabeVergabe
Grenzen nachträglicher Änderungen der Leistungsbeschreibung?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.05.2024 - 3 VK 5/24

1. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, während des laufenden Vergabeverfahrens die Leistungsbeschreibung zu ändern.

2. Die Grenze der zulässigen Änderungen ist jedoch überschritten, wenn die Leistungsbeschreibung danach einen anderen Bewerberkreis anspricht (hier bejaht).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2985
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
FNP-Teilgenehmigung durch Herausnahme von Sondergebieten?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.10.2025 - 12 KN 4/25

1. Eine Feststellung nach § 5 Abs. 2 WindBG steht der Zulässigkeit eines Antrags nach § 47 VwGO gegen die - noch vor dem Februar 2024 beschlossene - Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bezogen auf Windenergieanlagen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtmäßigkeit der Feststellung ihrerseits von der Rechtmäßigkeit der im Normenkontrollverfahren streitigen Planänderung abhängen kann.*)

2. Eine Teilgenehmigung nach § 6 Abs. 3 BauGB einer Konzentrationsflächenplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB durch Herausnahme einzelner Sondergebiete für die Windenergienutzung ist rechtswidrig, wenn aus ihr nicht deutlich wird, welche Reichweite die Ausschlusswirkung fortan haben soll, und zudem nicht feststeht, dass der Planungsträger die Ausschlusswirkung auch mit einer geringeren Zahl von Sondergebieten gebilligt hätte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3011
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Spannend: Kündigungszugang während U-Haft und Voraussetzungen einer wirksamen Schriftsatzkündigung

AG Bremen, Urteil vom 21.07.2025 - 16 C 181/24

1. Mit der Kenntnisnahme einer Kündigungserklärung, die in den der Wohnung zugeordneten Briefkasten eingelegt wird, darf unter normalen Umständen spätestens am Folgemorgen gerechnet werden, so dass eine vorübergehende Abwesenheit des Empfängers - wie hier wegen der Untersuchungshaft - grundsätzlich den Zugang nicht verhindert.

2. Etwas anderes gilt, wenn der Vermieter weiß, dass sich der Mieter in U-Haft befindet, dann besteht die Obliegenheit, die Kündigung am Haftort zuzuleiten.

3. Weiß der neue Vermieter nichts von der U-Haft, der alte Vermieter allerdings schon, muss sich der neue Vermieter diese Kenntnis zurechnen lassen.

....

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3015
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nicht Mieter, sondern Untermieter angetroffen: Kündigung zugegangen?

OLG Hamburg, Urteil vom 07.10.2025 - 4 U 48/25

1. Allein die Personenidentität des Geschäftsführers des Mieters mit dem Geschäftsführer des Untermieters führt nicht dazu, dass die in den Geschäftsräumen des Untermieters tätige Mitarbeiterin zugleich auch für andere Gesellschaften, die dort faktisch kein Geschäftslokal unterhalten (wie hier eben der (Haupt-)Mieter), als Empfangsbotin fungiert.

2. Es gibt keine Verkehrssitte, wonach ein Mieter in angemieteten Räumen stets seinen Geschäftssitz nimmt und dort Zustellungen ermöglichen muss.

3. Eine Zugangsfiktion aufgrund einer Zugangsvereitelung bzw. einer vergleichbaren schwer wiegenden Treuepflichtverletzung des Mieters greift nicht zu Gunsten des Vermieters, wenn der (Haupt-)Mieter seinen Anschriftenwechsel nicht mitgeteilt hat. Eine solche Pflichtverletzung erreicht keinen Schweregrad, der eine Fiktion des Zugangs rechtfertigen würde. Dies gilt umso mehr, wenn die neue Anschrift sich dem Handelsregister entnehmen lässt.

4. § 174 BGB findet auf Prozessvollmachten keine Anwendung.

5. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat die Berufungsbegründung sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3005
SchiedswesenSchiedswesen
Bis wann kann die Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens gerügt werden?

BayObLG, Beschluss vom 19.11.2025 - 102 SchH 121/25

1. Ein Anerkenntnis in einem Schiedsgerichtsverfahren setzt grundsätzlich voraus, dass die von Amts wegen zu prüfenden Prozessvoraussetzungen gegeben sind. Die Ausnahme, wonach bestimmte Sachurteilsvoraussetzungen bei einem Anerkenntnis nicht zu prüfen sind, gilt nur, wenn der Beklagte bzw. Antragsgegner nicht dadurch eine Prüfung verlangt, dass er sein Anerkenntnis von der Erfüllung dieser Voraussetzungen abhängig macht.

2. Ein Antrag auf Feststellung der (Un-)Zulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens kann nur bis zur Bildung des Schiedsgerichts gestellt werden. Der Antrag ist nach Bildung des Schiedsgerichts auch dann unzulässig ist, wenn das Schiedsgericht keinen Zwischenentscheid erlässt und dadurch eine frühzeitige Überprüfung seiner Zuständigkeit durch die staatlichen Gerichte vereitelt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 3021
ProzessualesProzessuales
Wie ist der Streitwert bei einem UKlaG-Verfahren zu ermitteln?

BGH, Beschluss vom 08.10.2025 - XII ZR 28/25

Zur Festsetzung von Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer gegen die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerichteten Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG durch einen qualifizierten Verbraucherverband.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2976
ProzessualesProzessuales
Kosten eines privaten Rechtsgutachtens sind nicht erstattungsfähig!

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2025 - 4 W 87/25

1. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind nur ausnahmsweise erstattungsfähig, nämlich dann, wenn die Kosten unmittelbar prozessbezogen und notwendig sind.

2. Die Kosten für die Einholung eines privaten Rechtsgutachtens zur Brüssel Ia-VO sind nicht nach § 91 ZPO erstattungsfähig, weil es Sache des Rechtsanwalts ist, die Rechtslage zu beurteilen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 20. November

IBRRS 2025, 2973
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Plant keine Luftschlösser!

OLG Bamberg, Urteil vom 02.10.2025 - 12 U 123/24

Zur Auswirkung eines Zielkonflikts zwischen vorgegebenem Kostenrahmen und anderen Beschaffenheiten des Bauvorhabens auf das Architektenhonorar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2981
VergabeVergabe
Vergabevermerk kann nachträglich erstellt werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.08.2024 - 2 VK 1/24

1. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers ist nicht grenzenlos. Die Anforderungen müssen vielmehr objektiv auftrags- und sachbezogen sein, die Begründung nachvollziehbar. Ob diese Anforderungen erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang und unterliegt nicht der Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen.

2. Der Vergabevermerk kann auch erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens erstellt werden.

3. Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes kann die Antragsbefugnis nur demjenigen Bieter fehlen, bei dem eine Rechtsbeeinträchtigung offensichtlich nicht gegeben ist (hier u.a. verneint für die Rüge, dass der Zuschlagsprätendent nach durchgeführter Internetrecherche mangels gleichwertiger Referenzen nicht geeignet sei).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2986
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung bei Errichtung einer WEA?

BVerwG, Urteil vom 11.09.2025 - 7 C 10.24

1. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung stellt eine endgültige Entscheidung im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 3 WindBG dar. Auf die Bestandskraft dieser Genehmigung kommt es nicht an.*)

2. Die Prüfung, ob der Erteilung einer Genehmigung ein artenschutzrechtliches Verbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG entgegensteht, ist auf die naturräumlichen Gegebenheiten einschließlich der faunistischen Ausstattung im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung beschränkt.*)

3. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung ist - über eine durchgeführte Vorprüfung hinaus - erforderlich, wenn und soweit Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, also zumindest vernünftige Zweifel am Ausbleiben von erheblichen Beeinträchtigungen bestehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2826
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Doppelhauscharakter muss gewahrt bleiben!

VG München, Urteil vom 11.08.2025 - 8 K 23.3977

Ist ein unbeplanter Innenbereich in offener Bauweise bebaut, weil dort nur Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen den maßgeblichen Rahmen bilden, fügt sich ein grenzständiges Vorhaben grundsätzlich nicht nach der Bauweise ein, wenn es unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäudeteil ein Doppelhaus zu bilden (sog. Doppelhausrechtsprechung).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2991
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Miete von Wohnung und Garage: Einheitlicher Mietvertrag?

AG Hamburg, Urteil vom 07.11.2025 - 49 C 174/25

1. Wird ein Mietvertrag, der im Kopf der Vertragsurkunde zwei Mieter ausweist, nur von einem Mieter unterschrieben, kann daraus nicht auf ein Vertreterhandeln des unterschreibenden Mieters geschlossen werden, wenn es nach den konkreten Umständen ebenso plausibel ist, dass die Einholung der zweiten Unterschrift schlicht vergessen worden ist.

2. Werden getrennte Verträge mit unterschiedlichen Kündigungsregelungen für Wohnung und Garage geschlossen und wird zudem im Garagenmietvertrag klargestellt, dass eine Einheit mit dem Wohnraummietvertrag nicht gewollt ist, handelt es sich nicht um einen einheitlichen Vertrag von Garage und Wohnung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2996
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Mietzahlung aufs falsche Konto kann treuwidrig sein

LG München I, Urteil vom 06.08.2025 - 14 S 13520/24

1. Mehrere Vermieter sind Mitgläubiger i.S.v. § 432 BGB bzgl. des Anspruchs auf Mietzahlung nach § 535 Abs. 2 BGB. Dies hat insbesondere zur Folge, dass die Miete nur an alle Vermieter gemeinschaftlich geleistet werden kann bzw. einer der Mitgläubiger nur Leistung an alle verlangen kann.*)

2. Einer Mietzahlung kann daher grundsätzlich nur dann schuldbefreiende Wirkung beigemessen werden, wenn sie auf das - dem Mieter bekanntgegebene - Gemeinschaftskonto aller Vermieter fließt. Eine versehentlich fortgeführte Zahlung der Miete auf das Konto des bisherigen alleinigen Vermieters einer Wohnung wirkt dagegen in der Regel nicht schuldbefreiend.

3. Die unterlassene Weiterleitung derartiger Mietzahlungen seitens des bisherigen Alleinvermieters auf das Gemeinschaftskonto bei gleichzeitigem rechtsgrundlosem Einbehalt der Mietzahlungen kann jedoch im Einzelfall einer wirksamen Zahlungsverzugskündigung bzw. der Geltendmachung eines darauf gestützten Räumungs- und Herausgabeanspruchs der Vermietermehrheit nach Treu und Glauben entgegenstehen, § 242 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2971
ProzessualesProzessuales
Ausnutzen der Berufungsbegründungsfrist ist (hier) dringlichkeitsschädlich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2025 - 3 U 97/25

Die Notwendigkeit (Dringlichkeit) für eine Regelungsverfügung entfällt in Folge Selbstwiderlegung, d.h. durch längeres "dringlichkeitsschädliches Zuwarten" in Kenntnis der sie rechtfertigenden Umstände. In besonders gelagerten Fällen kann auch schon das bloße Ausnutzen der zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist dringlichkeitsschädlich sein.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 19. November

IBRRS 2025, 2815
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pflasterfläche ohne Gefälle: Mängelbeseitigung durch Entwässerungsrinne?

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.09.2025 - 10 U 9/25

1. Die Aufforderung des Bestellers, der Unternehmer möge die Mängel beseitigen und innerhalb einer Frist erklären, ob und in welchem Umfang er zur Mängelbeseitigung bereit sei, reicht regelmäßig für eine Fristsetzung nicht aus.

2. Pflasterarbeiten eignen sich jedenfalls nicht für die gewöhnliche Verwendung und sind deshalb mangelhaft, wenn die Gestaltung der Pflasterfläche zu Wassereinbrüchen in der anliegenden Garage führen kann.

3. Der Besteller darf solche Nacherfüllungsmaßnahmen durchführen, die den geschuldeten Erfolg nachhaltig erreichen (hier: Einbau einer Entwässerungsrinne anstatt Neuherstellung der Pflasterfläche).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2975
Beitrag in Kürze
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Kranführer ohne eigenen Kran krant abhängig beschäftigt!

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.10.2025 - L 3 BA 5/23

1. Grundsätzlich besteht für Arbeiter und Angestellte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, bei einer Beschäftigung, die die Geringfügigkeitsgrenzen überschreitet, Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

2. Eine Beschäftigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb muss der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert sein und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegen, das vor allem bei Diensten höherer Art zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein kann.

3. Demgegenüber ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit regelmäßig durch das eigene Unternehmerrisiko des Erwerbstätigen, dadurch, dass dieser eine eigene Betriebsstätte unterhält, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet.

4. Das unternehmerische Risiko ist erheblich begrenzt, wenn alle kostenintensiven Materialien und Werkzeuge bereitgestellt werden. Bei dem Führen sehr teurer Maschinen Dritter, wie z. B. Baummaschinen und Krane, ist deshalb allgemein von der Eingliederung in einen fremden Betrieb auszugehen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05 -, IBRRS 2005, 5065).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2970
VergabeVergabe
Gleiche Kapazitäten für verschiedene Vergabeverfahren?

VK Thüringen, Beschluss vom 07.02.2023 - 5090-250-4003/398

1. Ein Bieter muss grundsätzlich erst zum Zeitpunkt der Auftragsausführung und nicht bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder der Zuschlagserteilung über die erforderlichen Mittel und Kapazitäten für die Auftragsausführung verfügen.

2. Für die Eignung des Bieters ist grundsätzlich nur erforderlich, dass belastbare Umstände vorliegen, die mit Blick auf den zukünftigen Zeitpunkt der Leistungserbringung die Annahme rechtfertigen, der Bieter sei in der Lage, die zur Auftragsausführung erforderlichen Mittel und Kapazitäten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3. Dem steht nicht entgegen, dass der Bieter dieselben Mittel und Kapazitäten in einem parallelen Vergabeverfahren angeboten hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2924
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beteiligungsrecht missachtet: BImSchG-Vorbescheid ist aufzuheben!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2025 - 22 D 268/24

1. Ein unter Missachtung des absoluten Beteiligungsrechts der Gemeinde nach § 36 BauGB erteilter Vorbescheid nach § 9 BImSchG ist ohne Überprüfung seiner materiellen Rechtmĭßigkeit aufzuheben - und zwar auch dann, wenn die Kommune bei zutreffender Beurteilung des Vorhabens verpflichtet gewesen wäre, ihr Einvernehmen zu erteilen.*)

2. Nicht jede Veränderung eines Vorhabens, zu dem die Beteiligung erfolgt ist, löst eine erneute Beteiligungspflicht aus. Voraussetzung hierfür ist vielmehr, dass durch die Veränderung bauplanungsrechtliche Belange, die bei der Frage der Einvernehmenserteilung zu berücksichtigen waren, neuerlich berührt oder erstmals so erheblich betroffen werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt.*)

3. Allein die Umstellung des Verfahrens von einem Antrag nach § 9 Abs. 1 BImSchG auf einen solchen nach § 9 Abs. 1a BImSchG löst eine erneute Beteiligungspflicht regelmäßig nicht aus. Bei den Vorbescheidsverfahren nach § 9 Abs. 1 und Abs. 1a BImSchG handelt es sich nicht um zwei unterschiedliche Verfahrensarten; der Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG ist gegenüber demjenigen nach § 9 Abs. 1 BImSchG kein "Aliud", sondern ein "Minus", ein Verfahrenswechsel findet nicht statt.*)

4. Im Verfahren nach § 36 BauGB trifft die Gemeinde eine Mitwirkungsobliegenheit. Kommt sie dieser Mitwirkungslast nicht nach und fordert die aus ihrer Sicht zur vollständigen Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlichen Unterlagen nicht nach, kann sie sich später nicht auf deren Fehlen berufen. Dies gilt namentlich dann, wenn sich die Gemeinde auf der Basis der nunmehr als unzureichend angesehenen Unterlagen in der Lage gesehen hat, ihr Einvernehmen zu versagen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2746
WohnraummieteWohnraummiete
Was ist ein aufwändig gestaltetes Wohnumfeld?

AG Pankow, Urteil vom 20.10.2025 - 4 C 5143/24

1. Ohne Spritzwasserschutz verfügt die Wohnung über keine Duschmöglichkeit, was sich wohnwertmindernd auswirkt.

2. Der Instandhaltungszustand eines Gebäudes einschließlich seines Treppenhauses und Eingangsbereichs ist im Vergleich zu Gebäuden der gleichen Altersklasse zu sehen.

3. Aufwändig gestaltet ist ein Wohnumfeld, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Gestaltung vorhanden ist. Hierfür ist ein besonderer gärtnerischer und/oder architektonischer Aufwand erforderlich, der in unterschiedlichsten konkreten Ausprägungen erscheinen kann, der aber über grundlegende Strukturen, wie das Vorhandensein befestigter Wege oder bepflanzter Bereiche, signifikant hinausgehen muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2944
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versammlung eigenmächtig einberufen: Beschlüsse (nur) anfechtbar!

LG Gera, Urteil vom 23.09.2024 - 5 S 199/23

1. Die eigenmächtige Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen Miteigentümer führt zu anfechtbaren, nicht aber zu nichtigen Beschlüssen.*)

2. Das Gebrauchmachen von einer angefochtenen - nicht bereits rechtskräftig für ungültig erklärten Beschlussfassung - Ermächtigung zur Einberufung und das Verweigern einer Terminsverlegung bei einer Klein-Anlage führt zur Ungültigerklärung auch der Zweitbeschlüsse.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2974
SachverständigeSachverständige
Hinweis auf Vorschussüberschreitung eilt!

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.09.2025 - 4 W 142/25

Die Vergütung des Sachverständigen ist nach § 8a Abs. 4 JVEG auf den Auslagenvorschuss zu kappen, wenn der Sachverständige nicht rechtzeitig auf die Überschreitung des Auslagenvorschusses hingewiesen hat. Der eindeutige Wortlaut des § 8a Abs. 4 JVEG lässt keinen Spielraum für eine einschränkende Auslegung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2953
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann ist ein Rechtsanwalt „pleite"?

BGH, Beschluss vom 03.11.2025 - AnwZ (Brfg) 31/25

1. Ein Vermögensverfall eines Rechtsanwalts ist gegeben, wenn dieser in ungeordnete finanzielle Verhältnisse geraten ist, aus denen er sich in absehbarer Zeit nicht befreien kann und seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

2. Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Vollstreckungshandlungen können den Vermögensverfall eines Rechtsanwalts belegen, wobei Fehler in Titeln und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im jeweils vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden müssen.

3. Für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein der Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens maßgeblich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2950
ProzessualesProzessuales
Hauptsacheverfahren anhängig: Beweisverfahren unzulässig!

OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2025 - 4 W 152/25

Verteidigt sich der Antragsteller in einem Klageverfahren mit Einwendungen, deren Tatsachengrundlage Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens ist, steht das Klageverfahren als anhängiger Rechtsstreit der Einleitung eines Beweisverfahrens entgegen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 18. November

IBRRS 2025, 2962
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Planungsziele, keine Planungsmängel?

OLG Jena, Urteil vom 30.10.2025 - 8 U 533/24

1. Macht der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer Mängelansprüche wegen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit geltend, hat der Auftraggeber im Ausgangspunkt die vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele, an denen das Planungs- und Überwachungswerk zu messen ist, darzulegen.

2. Ist keine Beschaffenheit vereinbart, kann ein Mangelanspruch nur gegeben sein, wenn sich das Werk nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Entscheidend ist, welche Planung die verkehrsbeteiligten Kreise im konkreten Fall erwarten durften.

3. Die Höhe der geschuldeten Vergütung richtet sich beim Fehlen einer Vereinbarung nach dem Preisrecht der HOAI. Dafür hat der Auftragnehmer zunächst vorzutragen, welche konkreten Leistungen beauftragt und erbracht wurden.

4. Notwendige Voraussetzung der Nichterhebung eines Beweises wegen unterbliebener Zahlung des Vorschusses ist die Anordnung der Vorschusszahlung unter Fristsetzung. Ausnahmsweise kann eine zweimalige Fristsetzung geboten sein (hier bejaht).

Dokument öffnen Volltext