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Derzeit 134.917 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen 53 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 185 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen

Zeige Urteile 51 bis 53 von insgesamt 53 - (185 in Alle Sachgebiete)




Online seit 1. August

IBRRS 2025, 1886
ProzessualesProzessuales
Kein Gebührensprung, keine Streitwertbeschwerde!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2025 - 7 W 24/24

Wie bei jedem Rechtsmittel ist auch für eine Beschwerde gegen die endgültige Festsetzung des Kostenstreitwerts eine Beschwer erforderlich. Die für eine Streitwertbeschwerde erforderliche Beschwer ergibt sich noch nicht daraus, dass die Streitwertfestsetzung von den Vorstellungen des Beschwerdeführers abweicht. Soweit die beantragte Veränderung des Streitwerts zu keinem Gebührensprung führt, fehlt es an einer Beschwer, weil die entstehenden Kosten bzw. Gebühren sich dann nicht verändern können.*)

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Online seit 31. Juli

IBRRS 2025, 1963
RechtsanwälteRechtsanwälte
In welcher Höhe sind die Kosten der Terminsvertretung erstattungsfähig?

OLG München, Beschluss vom 09.07.2025 - 11 W 839/25

1. Die Kosten für einen Terminsvertreter sind dann erstattungsfähig, wenn sie die (fiktiven) Reisekosten des Hauptbevollmächtigten um nicht mehr als ca. 10% übersteigen (sog. "110 %-Grenze").

2. Maßgeblich hierfür ist eine Prognose, ob - im Zeitpunkt der Beauftragung des Unterbevollmächtigten - dessen Kosten die "110 %-Grenze" nicht übersteigen werden.

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IBRRS 2025, 1966
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auslagenvorschuss trotz Erinnerung nicht eingezahlt: sBV beendet!

KG, Beschluss vom 11.07.2025 - 7 W 11/25

1. Im selbständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO keine Entscheidung über die Kostentragungspflicht zu treffen; diese Entscheidung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.*)

2. Ein selbständiges Beweisverfahren ist sachlich erledigt und damit beendet, wenn trotz Erinnerung ein angeforderter Vorschuss für ein Ergänzungsgutachten nicht eingezahlt wird.*)

3. Die Einholung eines Ergänzungsgutachtens darf nicht von der Einzahlung offener Vorschüsse für bereits eingeholte Sachverständigengutachten abhängig gemacht werden. Hierfür besteht keine Rechtsgrundlage.*)

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