Nachrichten zum Immobilienrecht
Letzte 30 Tage: 45 Nachrichten
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(80 in Alle Sachgebiete)
Online seit 30. Oktober
VPB: Nutzen und Grenzen der Symptomtheorie des BGH
© VPB
Fast alle privaten Bauherren sind bautechnische Laien. Damit diese ihre Ansprüche auf ein mangelfreies Bauwerk effektiv geltend machen können, hilft ihnen die sogenannte Symptomrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). "Bauherren müssen ihre Ansprüche nicht auf einen konkreten Mangel stützen, sie können stattdessen auf die sichtbaren Symptome wie Risse oder Feuchtigkeit am Bauwerk verweisen", erläutert Peter Reinwald, Mitglied im Bundesvorstand des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) und Regionalbüroleiter Marburg. Damit gelten alle baulichen Zustände, die für diese Erscheinung ursächlich sind, als vertragswidrig und nach Abnahme als mangelhaft gerügt. "Bis zur Abnahme sollten Bauherren nur die Symptome benennen", rät Reinwald. So lasse sich eine möglicherweise falsche Ursachenzuordnung vermeiden. "Der Unternehmer könnte sich andernfalls darauf berufen, er habe die vorgegebene Ursache beseitigt."
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Halloween-Deko: Auch Denkmäler dürfen gruselig sein
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Ein Anwohner wollte die Stadt Herne zum Einschreiten gegen Gruseldeko in der unter Denkmalschutz stehenden Teutoburgia-Siedlung verpflichten. Das VG Gelsenkirchen lehnte seinen Eilantrag ab - ihm fehle die Antragsbefugnis.
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Online seit 28. Oktober
Slalom zum Stellplatz: Schwierige PKW-Zufahrt kann ein Mangel sein
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In Tiefgaragen geht es meistens etwas eng zu. Das liegt in der Natur der Sache, denn der Platz soll ja möglichst effektiv genutzt werden. Doch alles hat seine Grenzen. Ist die Zufahrt nur mit stark erhöhtem Rangieraufwand möglich, dann kann das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Mangel des Objekts darstellen.
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Online seit 27. Oktober
Herbstlaub als Unfallgefahr: Wer muss wie oft kehren?
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Feuchtes und rutschiges Herbstlaub ist eine erhebliche Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Es führt im Herbst immer wieder zu Unfällen und Stürzen mit Verletzungen. In Gerichtsverfahren werden immer wieder hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Natürlich gibt es Regeln für das Laubkehren. Diese werden oft mit denen für das Schneeräumen verglichen. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede. Die Gerichte stellen nämlich bei den bunten Blättern im Herbst deutlich höhere Anforderungen an die Eigenverantwortung von Passanten. Der einfache Grund ist: Im Herbst fällt nun einmal das Herbstlaub - und zwar immer und fast überall. Passanten müssen daher auch immer und überall damit rechnen.
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Online seit 24. Oktober
Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses
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Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 12.08.2025 - IX R 24/24 entschieden, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands.
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