Nachrichten zum Immobilienrecht
Letzte 30 Tage: 53 Nachrichten
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(87 in Alle Sachgebiete)
Online seit 27. Mai
Wohnungsbaugenossenschaften warnen vor Überforderung beim Klimaschutz
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Die Wohnungsbaugenossenschaften Schleswig-Holsteins haben davor gewarnt, die Menschen mit Anforderungen für den Klimaschutz zu überfordern.
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Kein Lichtblick im Wohnungsbau
Wie erwartet war das Auftragsplus im Februar kein Zeichen eines Turnarounds in dem seit fast zwei Jahren arg gebeutelten Wohnungsbau. Im Gegenteil: Im März meldeten die Bauunternehmen1 für diese Sparte - im Vergleich zum Vorjahr - wieder einen Orderrückgang, und zwar um real 2,3 Prozent. Für das erste Quartal ergibt sich damit ein reales Minus von 6,1 Prozent.
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Wie Digitalisierung den CO2-Fußabdruck von Immobilien senken kann
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Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten von CO2 in Deutschland, liegt bei den notwendigen Einsparungen bis zum Klimaziel 2030 aber zurück. Digitale Technologien können sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden einen deutlichen Beitrag dazu leisten, um kurz- und mittelfristig Emissionen zu reduzieren. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Building Information Modelling, kurz BIM.
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Online seit 24. Mai
Nur rechtlich vorteilhaft: Übertragung von Miteigentum an unvermietetem Grundstück
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Eltern müssen keinen Ergänzungspfleger einbeziehen, um das Miteigentum an einem unvermieteten oder nicht verpachteten Grundstück an ein minderjähriges Kind zu übertragen. Ohne zusätzliche vertragliche Verpflichtungen hält der BGH daran fest, dass der Erwerb lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
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Online seit 23. Mai
Wohnungsbau: "Die Durststrecke kommt erst noch"
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Die am 23.05.2024 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu den Baufertigstellungen von Wohnungen für das Jahr 2023 kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
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Baufertigstellungen 2023: Weiter deutlich unter Bedarf
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Aber Stabilisierung auf dem Niveau der Vorjahre - Grund: Baubeginn vorrangig aus 2022 und davor
Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen lag 2023 mit rund 294.400 auf dem Niveau von 2022 und damit über allen Prognosen, die zwischen 215.000 und 270.000 lagen. "Es ist zunächst einmal ein Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit der Bauwirtschaft auch in konjunkturell schwierigen Zeiten und unter problematischen Rahmenbedingungen beweist. Es zeigt außerdem den enormen zeitlichen Verzug bauwirtschaftlicher und baupolitischer Entscheidungen", kommentiert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie die Fertigstellungszahlen, die das Statistische Bundesamt am 23.05.2024 bekannt gegeben hat.
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Achtung, Eigenbedarf!
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Gerichtsurteile zu einem heiklen Themengebiet
Angesichts einer angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt fürchten viele Mieter, dass ihnen eines Tages der Eigentümer der Immobilie die Kündigung ausspricht. Die Begründung: Eigenbedarf. Das hat der Gesetzgeber eigens als Grund für eine ordentliche Kündigung vorgesehen. Doch nicht jede Variante, die Eigentümer vorbringen, hält auch vor Gericht stand. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat sich mit diesem heiklen Themengebiet befasst und stellt entsprechende Urteile vor.
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Online seit 22. Mai
Bauabnahme (Teil 2): Welche Formen und Fristen zu beachten sind
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Mit der Bauabnahme geht, rechtlich gesehen, die gesamte Verantwortung für das Bauwerk vom Bauunternehmen auf die Bauherren über. Dieser Schritt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Entsprechend § 640 Abs.1 BGB sind Bauherren verpflichtet, das von ihnen bestellte Bauwerk abzunehmen, sobald das mit der Errichtung beauftragte Unternehmen seine vertraglich vereinbarte Leistung erfüllt hat und das Haus fertig ist. Was das Gesetz indes nicht näher vorschreibt, ist die Form der Bauabnahme, also die Art und Weise, in der Bauherren in die rechtlich verbindliche Verantwortung für das Bauwerk treten.
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BVMB tritt auf die Euphoriebremse in Sachen Wohnungsbau
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Verband sieht die Branche "weit entfernt" von einer Trendwende
Die Zahl der bei Bauunternehmen eingegangenen Aufträge im Wohnungsbau ist im Februar 2024 laut Statistischem Bundesamt gegenüber dem Vormonat real und saisonbereinigt um 1,8 Prozent angestiegen. Zum ersten Mal seit 22 Monaten stand kein Minus vor der Zahl. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat sich entsprechend zu Wort gemeldet und mitteilen lassen, dass sie "erste Anzeichen einer Erholung in der krisengeplagten Bau- und Immobilienbranche" wahrnehme und sprach von einem "Auftragsberg", der aktuell noch bestehe und abgearbeitet werden müsse. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) tritt hier, wie bereits auch einige andere Spitzenverbände der Bauwirtschaft auf die Euphoriebremse: "Es ist richtig, dass einige Bereiche der Bauwirtschaft durchaus noch einen guten Auftragsbestand haben, aber im Wohnungsbau sind wir noch ganz weit weg von einer Trendwende", rückt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka die Einschätzung gerade. Er verweist darauf, dass die Zahl der Baugenehmigung nach wie vor im Sinkflug ist, "und ohne Baugenehmigung wird bekanntlich nicht gebaut", quittiert Gilka.
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Was die Deutschen übers Bauen denken
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Bürgerinnen und Bürger benennen Aufgaben der Politik: Straßen und Brücken sanieren, mehr Wohnungen bauen, kein Sparzwang bei der Infrastruktur
Politik darf nicht im luftleeren Raum passieren, sie muss sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Das Institut für Demoskopie Allensbach hat deshalb im Auftrag des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe eine repräsentative Bevölkerungsumfrage durchgeführt. Die Beteiligten wurden sowohl zur Bedeutung der Bauwirtschaft als Branche für unsere Volkswirtschaft als auch zu einer Investitionsagenda befragt, die aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger durch die Politik umgesetzt werden sollte.
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Europaverband der Selbständigen fordert Erleichterungen für von Hochwasser betroffene Unternehmen
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Angesichts der Schäden durch das jüngste Hochwasser fordert der Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. steuerliche Hilfsmaßnahmen für die von der Flut betroffenen Unternehmen. Der Verband fordert die Einführung von Billigkeitsregeln und Erlassen, gemäß dem Vorbild der Vorgehensweise während der Ahrtalkatastrophe. ESD-Präsident Timo Lehberger, der auch dem Gewerbe- & Unternehmerverband des Saarlandes - GVS e.V. vorsitzt, erläutert die Forderung wie folgt:
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Online seit 21. Mai
Verstoß gegen öffentliches Baurecht bei Ausbau: Nur bei drittschützender Norm Beseitigungsanspruch
© Dan Race - Fotolia.com
Ist in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage vereinbart, dass die Wohnungseigentümer weitgehend so gestellt werden sollen, als handelte es sich um real geteilte Grundstücke bzw. als wären sie Alleineigentümer, und ist den Wohnungseigentümern eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums gestattet, begründet im Zweifel nicht jeder Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Norm einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB; vielmehr muss der Norm Drittschutz zukommen. Die Festsetzung in einem Bebauungsplan über die Grundfläche der Wochenendhäuser in einem Wochenendhausgebiet ist Teil der Gebietsfestsetzung und hat drittschützenden Charakter. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.03.2024.
Baugenehmigungen: Abwärtsspirale setzt sich fort
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"Die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau lassen immer noch keine Bodenbildung erkennen, der Rückgang setzte sich auch im März ungebremst fort. Seit dem Höhepunkt im März 2022 hat sich die Zahl der genehmigten Wohnungen halbiert. Insgesamt wurden bei Neu- und Umbauten nur noch 18.500 Wohnungen genehmigt, gegenüber dem Vorjahresmonat war dies ein weiterer drastischer Rückgang um 24,6 Prozent. Noch deutlicher ist der Einbruch im Eigenheimbau. Bei den Ein- und Zweifamilienhäusern ist im März sogar ein Genehmigungsrückgang von 32,1 Prozent zu verzeichnen, das Niveau vom März 2022 wird mittlerweile um 60 Prozent unterschritten." Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Tim-Oliver Müller die Genehmigungszahlen, die das Statistische Bundesamt heute bekannt gegeben hat.
( 1 Leseranmerkung)
Immobilienwirtschaft: "Vorgaben zum Lärmschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln"
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"Zahlen der Baugenehmigungen belegen Ernst der Lage"
Exzessiver Lärmschutz kann zu einer echten Hürde für den Wohnungsbau werden. Deshalb unterstützt die Immobilienwirtschaft den Bundesrats-Vorstoß des Landes Baden-Württemberg zur Reform des Bauplanungs- und des Immissionsschutzrechts. "Unflexible Vorgaben beim Lärm- und Geruchsschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln", sagt ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. "Der Vorschlag, Freiräume für passgenaue Lösungen zu schaffen und von starren Vorgaben abzuweichen, zielt genau auf den richtigen Punkt." Gerade in Innenstädten, wo in Gewerbe- oder Industriegebieten über die TA Lärm ("Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm") starre Regeln greifen, sei es wichtig, mit individuellen Lösungen von immissionsrechtlichen Standards abweichen zu können. "Es geht darum, weiter gesunde Lebensverhältnisse sicherzustellen und zugleich bei den Vorgaben maßvolle individuelle Spielräume zu ermöglichen", so Özkan. "Den Ernst der Lage auf dem Wohnungsmarkt können wir nicht nur beklagen, sondern wir müssen darauf auch konkrete Antworten finden."
Baugenehmigungen für Wohnungen im März 2024: -24,6 % zum Vorjahresmonat
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Im März 2024 wurde in Deutschland der Bau von 18 500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 24,6 % oder 6 000 Baugenehmigungen weniger als im März 2023. Im Vergleich zum März 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen sogar um 46,9 % oder 16 300 Wohnungen. Im gesamten 1. Quartal 2024 wurden 53 500 Wohnungen genehmigt. Das waren 22,2 % oder 15 200 Wohnungen weniger als im Vorjahresquartal. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.
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Online seit 17. Mai
Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?
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Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden.
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Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!
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Soweit ersichtlich erstmalig hat ein Amtsgericht entschieden, dass bei einem Kaufpreisabschlag von über 20% eines vermieteten gegenüber einem unvermieteten Objekt ein erheblicher Nachteil vorliegt, der eine Verwertungskündigung rechtfertigt.
Online seit 16. Mai
Checkliste Hausbau: Was Bauherren unbedingt beachten sollten
© Maksym Yemelyanov - Fotolia.com
Wer ein Haus bauen will, hat viel zu bedenken. Oft wissen Bauherren gar nicht mehr, wo ihnen der Kopf steht. Hier einige Hinweise zu wichtigen Punkten, die man beim Hausbau "auf dem Zettel" haben sollte.
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Bauabnahme: Gute Vorbereitung zahlt sich aus
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Wahrscheinlich fiebern private Bauherren kaum einem Moment so sehr entgegen wie dem der Inbesitznahme ihrer Immobilie. Nach all den Monaten, in denen das künftige Zuhause Gestalt annahm, steht vor dem Einzug jedoch ein wichtiger Rechtsakt: die Bauabnahme. Aus gutem Grund spricht Dipl. Ing. Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, von der "Stunde des Bauherrn": "Die Abnahme ist für Bauherren oder Käufer der erste Zeitpunkt, an dem sie ihre Mängelrechte geltend machen können." Bauherren sollten sich deshalb im Bewusstsein der vertragsrechtlichen Konsequenzen der Bauabnahme gut auf diesen Termin vorbereiten.
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Steigende Holzbauquoten trotz Baukonjunkturflaute
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Im vergangenen Jahr ist die bundesweite Holzbauquote - die Anzahl der genehmigten Gebäude, bei denen überwiegend Holz verbaut wurde - sowohl beim Neubau von Wohngebäuden als auch bei Nichtwohngebäuden weiter gestiegen. Beim Neubau lag sie 2023 bei 22 Prozent und bei den Nichtwohngebäuden - darunter Büro- und Verwaltungs- und Geschäftsgebäude, Hotels, landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Fabrikgebäude, Schulen, Kitas, Sportstätten - stieg sie auf 23,4 Prozent. Wie sich die Holzbauquoten in den einzelnen Bundesländern entwickelt haben, darüber informiert der von Holzbau Deutschland herausgegebene Lagebericht Zimmerer/Holzbau 2024.
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