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Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht

Zeige Nachrichten 461 bis 480 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 608 - (2774 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2008

Informationen zum Forderungssicherungsgesetz
Der Bundestag hat am 26.06.2008 mit dem Forderungssicherungsgesetz eine Reihe von baurechtlich wichtigen Gesetzesänderungen beschlossen. Das Forderungssicherungsgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.
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Informationen zum Forderungssicherungsgesetz
Der Bundestag hat am 26.06.2008 mit dem Forderungssicherungsgesetz eine Reihe von baurechtlich wichtigen Gesetzesänderungen beschlossen. Das Forderungssicherungsgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2008
Im Juli treten wichtige Änderungen in Kraft: So bringt die Reform der Pflege spürbare Verbesserungen. Für die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Geld. Mit einer neuen Kindervorsorgeuntersuchung wird eine Lücke im Vorsorgekalender geschlossen. Und Kinder und Jugendliche werden künftig besser vor medialen Gewaltdarstellungen geschützt. Die Regelungen im Einzelnen:
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BFW: Mangelnde Zahlungsmoral gefährdet Existenz vieler Bauträger und Hausbauunternehmen
Forderungssicherungsgesetz geht in die falsche Richtung

Die Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung der Zahlungsmoral mittels eines Forderungssicherungsgesetzes gehen laut Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) in die falsche Richtung. „Die berechtigten Interessen der Bauträger und Hausbauunternehmen werden völlig ausgeblendet", so BFW-Präsident Walter Rasch anlässlich der gestrigen Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes im Bundestag. Der Verband warnt davor, die Absicherung von Hauskäufern gegenüber Bauträgern weiter voranzutreiben. „Schon jetzt haben viele Bauträger massive Liquiditätsprobleme, weil immer mehr Endkunden unberechtigt Zahlungen verweigern", sagte der BFW-Präsident.


Forderungssicherungsgesetz verabschiedet: Handwerksbetriebe sollen Zahlungsansprüche leichter durchsetzen können
Handwerksbetriebe, vor allem im Baubereich, sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Zahlungsansprüche gegenüber ihren Kunden leichter als bisher durchzusetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates (16/511) wurde einstimmig am Mittwochmorgen vom Rechtsausschuss des Parlaments angenommen und gestern im Bundestag verabschiedet. Für die Betriebe sollen die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann.
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Marburg verpflichtet Bauherren zum Einbau von Solaranlagen
Mit den Stimmen von SPD, Grüne/Bündnis 90 und Marburger Linke wurde am 20.6.2008 die Marburger Solar-Satzung vom Stadtparlament beschlossen. Dem voran ging auch an diesem Abend eine intensive parlamentarische Diskussion, in der Befürworter und Gegner der Vorlage nochmals ihre Argumente darlegten. Mit der Satzung werden Bauherren und Hausbesitzer verpflichtet, Neubauten und größere Anbauten mit einer solarthermischen Anlage auszustatten. Am 01.10.2008 soll die Satzung in Kraft treten.
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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung
Der Deutsche Bundestag hat am 20.06.2008 ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.
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Handwerk wartet auf Forderungssicherungsgesetz
Nach der Anhörung im Rechtsausschuss erwartet ZDH-Präsident Otto Kentzler den Startschuss für eine „schnelle parlamentarische Beratung und Verabschiedung“ des Forderungssicherungsgesetzes. Der Gesetzentwurf darf nicht weiter „verschimmeln“, heiß es in einem Statement für die Wochenzeitung DAS PARLAMENT (2. Juni 2008).
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HOAI-Novelle: Was wird überarbeitet?
Wie bereits berichtet, soll die HOAI-Novelle gründlich überarbeitet werden. Die Überarbeitung wird in erster Linie darauf ausgerichtet sein, die strukturellen und handwerklichen Fehler des ersten Entwurfes zu beseitigen.


HOAI-Entwurf: Bundeswirtschaftsministerium geht offenbar auf Bedenken ein
Nach zahlreichen Diskussionen mit dem Wirtschaftsministerium und Politikern wurde am 30.05.2008 (vgl. die entsprechenden Nachrichten auf ibr-online) bekannt, dass der Entwurf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten wird.


HOAI-Novelle: Was wird überarbeitet?
Wie bereits berichtet, soll die HOAI-Novelle gründlich überarbeitet werden. Die Überarbeitung wird in erster Linie darauf ausgerichtet sein, die strukturellen und handwerklichen Fehler des ersten Entwurfes zu beseitigen.


Überarbeitung der HOAI-Novelle: Offizielle Stellungnahme des BMWi
Auf unsere Nachfrage bzgl. der Rücknahme der HOAI-Novelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erhielten wir gestern vom dortigen Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte folgende Stellungnahme:
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Erleichterungen für Bürger und Handwerker bei kleineren Bauvorhaben
Landesbauordnung wird geändert

Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in einem weiteren Punkt vereinfacht werden. Die Liste der Bauvorhaben, deren Pläne auch von Handwerkern oder staatlich geprüften Technikern bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden können, soll erweitert werden. „Durch die Möglichkeit, kleinere Bauvorhaben auch von Handwerkern planen zu lassen, werden diese für den Bürger insgesamt überschaubarer. Diese Vereinfachung ist ein weiterer Baustein im Gesamtkonzept des Bürokratieabbaus der Landesregierung“, sagte Bauminister Oliver Wittke am Mittwoch (28.05.) in Düsseldorf.
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Überarbeitung der HOAI-Novelle: Offizielle Stellungnahme des BMWi
Auf unsere Nachfrage beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erhalten wir vom dortigen Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte soeben folgende Stellungnahme:
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CDU NRW: "Rücknahme des umstrittenen HOAI-Entwurfs ist ein Erfolg der Landesregierung"
"Die Rücknahme des umstrittenen Entwurfs zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist auch das Verdienst von Landesregierung und Kammern in NRW." Mit diesen Worten kommentierte der baupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heinz Sahnen, die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, den vorliegenden Referentenentwurf nach starken Protesten der Interessenverbände und aus NRW zurückzunehmen und gründlich zu überarbeiten.
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HOAI-Entwurf soll komplett überarbeitet werden!
Wie wir gerade von der Pressestelle des Ministeriums für Bau und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erfahren haben, soll die HOAI-Novelle gründlich überarbeitet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium war zu einer offiziellen Stellungnahme bisher nicht bereit. Sobald uns die Pressemitteilung von dort aus vorliegt, werden wir Sie hierüber informieren.

VPB zum Forderungssicherungsgesetz: Baukammern können privaten Bauherren schneller zu ihrem Recht verhelfen
Der Verband Privater Bauherren (VPB) kritisiert den Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG), das diese Woche (26.05.) im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag stand. "Wesentliche Forderungen des VPB sind dabei nicht einmal annähernd erfüllt", beanstandet Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des VPB. Nach Ansicht des VPB reichen die im Gesetzesentwurf vorgesehnen fünf Prozent, die ein Bauherr von der Kaufsumme des Hauses einbehalten kann, um im Insolvenzfall das Objekt mit anderen Partnern fertig zu stellen, bei weitem nicht aus. Der Verbraucherschutzverband plädiert hier seit langem für einen Einbehalt von mindestens zehn Prozent.


"Handwerksbetriebe müssen künftig ihre Forderungen sichern"
Handwerksbetriebe sollen nach Ansicht des Leiter der Rechtsabteilung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Dirk Palige, künftig in die Lage versetzt werden, ihre Forderungen zu sichern. Entsprechende Regelungen, wie im Gesetzentwurf des Bundesrates (16/511) vorgesehen, müssten deshalb bald umgesetzt werden. Frederik Karsten von der Handwerkskammer Chemnitz stimmte dem zu: Ein Bauunternehmer habe oft Schwierigkeiten, seine Lohnforderungen geltend zu machen. Diese bestünden beispielsweise im Werkvertragsrecht, weil ein vorleistungspflichtiger Unternehmer auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Abschlagszahlungen beanspruchen kann. Ein Handwerksbetrieb könne sich außerdem nicht auf das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen berufen, denn die Baugeldhaftung beschränke sich auf überschaubare Konstellationen. Schließlich ermögliche das Zivilprozessrecht laut Karsten einem zahlungsunwilligen Besteller, den Ausgang eines Rechtsstreits so lange zu verzögern, bis der Unternehmer keine Aussichten auf eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung hat.
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BDI zum Entwurf des Umweltgesetzbuchs: Nicht im Hauruck-Verfahren voranbringen
1200 Seiten Gesetzesentwurf soll in zwei Wochen beurteilt werden

„Das Umweltministerium sperrt die Expertise der Betroffenen bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs praktisch aus.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu der am 23. Mai 2008 eingeleiteten Anhörung der Betroffenen für ein Umweltgesetzbuch. „Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wollte bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs (UGB) alle Betroffenen – Wirtschaft und Umweltverbände - umfassend beteiligen. Stattdessen sollen die Betroffenen jetzt in knapp zwei Wochen mehr als 1 200 Seiten Gesetzestext und – begründung prüfen und bewerten. Das ist in der vorgegebenen Zeit nicht mit vernünftigem Ergebnis zu schaffen und wird dem fachlich sehr anspruchsvollen Vorhaben nicht gerecht“, erklärte Schnappauf.
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Entwurf für Umweltgesetzbuch geht in Anhörung
Das Bundesumweltministerium hat am 23.05.2008 das Verfahren zur Anhörung der Länder und Verbände zum Referentenentwurf des geplanten Umweltgesetzbuchs (UGB) eingeleitet. Mit dem UGB soll das zersplitterte nationale Umweltrecht zusammengeführt und vereinfacht werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Großen Koalition vor. Das bisher in einzelne Fachgesetzte zersplitterte Umweltrecht soll stärker integrativ, also unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Luft und Boden ausgerichtet werden.
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