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Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
Ergebnis der von den interessierten Kreisen im Rahmen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) durchgeführten Vereinheitlichungsbemühungen mit den Zielen Rationalisierung, Qualitätsverbesserung, Erhöhung der Sicherheit. Normen werden auf der Basis des Standes der Wissenschaft und Technik erarbeitet, beschreiben zum Zeitpunkt ihres Erscheinens den Stand der Technik und sollen sich zwanglos als "allgemein anerkannte Regel der Technik" einführen. Eine Anwendungspflicht kann sich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder aus anderen Rechtsgrundlagen ergeben. Bei Veränderungen des Standes der Technik werden Normen ggf. überarbeitet und als Neuausgaben herausgegeben oder zurückgezogen. Der Teil der im Bauwesen wichtigen (insbesondere Bemessungs- und Ausführungs-) Normen, der Fragen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (§ 3 BauO NW) berührt, wird von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer als "Technische Baubestimmungen" eingeführt. Hieraus ergibt sich für diesen Teil Anwendungspflicht. Eingeführte Normen werden zusammen mit dem zugehörigen Einführungserlass amtlich veröffentlicht, und zwar in der Liste der Technischen Baubestimmungen.
Normung ist planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit (DIN 820-1).
der waagerechte und senkrechte Verbau darf ohne rechnerischen Nachweis ausgeführt werden, wenn die Bedingungen z. B. hinsichtlich Geländeneigung und Oberflächenbelastung für den Einsatz eines Normverbaus nach DIN 4124 erfüllt sind.
nach DIN 5035-5 - erforderlich für Rettungswege, Ausgänge sowie für besonders gefährdete Arbeitsplätze. Die Ersatzbeleuchtung übernimmt für eine bestimmte Zeit die gesamte Beleuchtung, wenn die allgemeine Stromversorgung ausfällt. Die Sicherheitsbeleuchtung übernimmt die Beleuchtung von Rettungswegen zur Orientierung und als Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung z. B. beim Umgang mit Maschinen (unmittelbare Unfallgefahr).
schaltet im Gefahrenfall die gesamte elektrische Anlage (Brennstoffförderung, Brenner, Pumpen und Regelung) ab. Der Notschalter ist an leicht zugänglicher, nicht gefährdeter Stelle außerhalb des Heizraumes vorzusehen.
Batterieanlagen als aufladbare Akku-Anlagen, die Gleichstrom liefern, der ggf. über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgeformt und mittels eines Trafos auf 230 VoltSpannung transformiert wird. Notstrom ist zum Betrieb der Sicherheitsbeleuchtung und für Telefon-Nebenstellenanlagen notwendig. Notstrom-Dieselaggregate sind in der Lage, bei Ausfall des öffentlichen Netzes nicht nur Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung zu übernehmen, sondern auch Wechsel- und Drehstrom für Aufzugstriebwerke, Lüftungsventilatoren und dgl. zu erzeugen. Bei Netzausfall geht das Aggregat selbsttätig in Betrieb (Anlaufzeit 6 bis 15 s), in Sonderfällen sogar als unterbrecherfreie Stromversorgung (USV-Anlagen). Notstrom-Netzersatzanlagen für größere Industriebetriebe, Kliniken usw. können bei Netzstromausfall für längere Zeit die gesamte Stromversorgung übernehmen.
(nicht: Notstandswasserversorgung), Wasserversorgung in Notfällen, bei denen eine normale Wasserversorgung gefährdet, eingeschränkt oder unmöglich ist [DIN 4046 Wasserversorgung].
die gesamte Luftaufbereitung erfolgt in der Klimazentrale, während in den klimatisierten Räumen - abgesehen von einer evtl. stationären Heizung - keinerlei Nachbehandlung der Zuluft stattfindet. Nach dem Luftkanalsystem werden unterschieden: Einkanal- bzw. Zweikanalanlagen, beide sowohl als Niederdruck- als auch Hochdruckanlagen.
auch Durchschnitts-, Dauer- oder Kalkulationsleistung einer Baumaschine (in m3/h, m²/h usw.). Sie wird ermittelt aus der Grundleistung unter Berücksichtigung aller leistungsbeeinflussenden betriebs- und baustellenbedingten Sachverhalte.
gelangen neuerdings wieder in größerem Umfang auf Baustellen zum Einsatz. Vor allem der Rammbär, der Gerüstbock, die Bohrschnecke, die Laufkatze und die Planierraupe feiern dort fröhliche Urständ. Recht selten geworden ist der Speisvogel (avis iocus vulgaris), der nur noch gelegentlich, mit dem neuen Baulexikon vom Bauwerk Verlag unterm linken Flügel, fröhlich einen zwitschernd, unsere Baustellen finsteren Blickes umrundet.
nach BGB Zeitspanne, ausgedrückt in Jahren oder Monaten, in der ein Gerät erfahrungsgemäß wirtschaftlich eingesetzt werden kann. Das ist die Zeitspanne zwischen Herstellung bzw. Erwerb und Außerdienststellung des Geräts.