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Sachverständige
Auch ein im "Schneckentempo" erstelltes Gutachten ist verwertbar!
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.12.2025
1. Ein Honoraranspruch für das Sachverständigengutachten ist ausnahmsweise nur dann zu verneinen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und es deshalb vom Gericht nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden kann.2. Ein...
IBR-Beitrag (Online seit 26. Juni)Zugehörige Dokumente:



