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Versicherungsrecht
Fliesen = „Bodenbeläge"?
OLG Schlewsig, Beschluss vom 01.10.2025
1. Fliesen sind zwar kein Hausrat im Sinne des § 6 VHB, können aber gleichwohl als "Bodenbeläge" im Sinne des § 8 Nr. 1 h) VHB zu qualifizieren sein.*)2. Ein Versicherungsfall "Leitungswasserschaden" liegt nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers...
Volltext (Online seit heute)
Versicherungsrecht
Beitrag in Kürze
Brandschutzanlage bei Reparatur ausgelöst: Wasserschaden versichert?
OLG Nürnberg, Urteil vom 03.11.2025
Zur Auslegung des Versicherungsfalls "Leckage von stationären Brandschutzanlagen" und des Risikoausschlusses "Schäden infolge von Umbauten oder Reparaturarbeiten an Gebäuden" im Bedingungswerk einer Gebäudeversicherung.*)
Volltext (Online seit 5. November)


