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Bautechnik
Sachverständige
DIN-Normen = a.R.d.T. = Mindestanforderung? Nein. Beispiel Ebenheiten von Böden und Flachdachgefälle
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR-Beitrag (Online seit gestern)
Beweisbeschluss ungenau: Vergütung für unverwertbares Gutachten!?
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.11.2022
Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen ist nur ausnahmsweise zu versagen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und daher im Prozess unberücksichtigt bleibt. IBR-Beitrag (Online seit 4. Juni)
Zugehörige Dokumente: