ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo


Erforderliche Mitwirkungshandlung unterlassen: Besteller haftet auf Schadensersatz!
Besprochener Beitrag: "Schadensersatz wegen unzureichender Mitwirkung des Bestellers einer Werkleistung" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau
1. Der Besteller eines Werk- oder Bauvertrags ist gem. § 241 Abs. 2 BGB dazu verpflichtet, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Unternehmers Rücksicht zu nehmen. Ein schuldhafter Verstoß des Bestellers gegen seine Rücksichtnahmepflichten führt zur Schadensersatzhaftung...

Initiativstellungnahme des DAV zu Änderung § 642 BGB
Initiativstellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zu einer Änderung des § 642 BGB bei Bauzeitverzögerungen [Stellungnahme Nr. 55/2025]
Materialien (Online seit heute)


Mit Beitrag
Beauftragung eines Anwalts bedarf keiner Alternativangebote
BGH, Urteil vom 18.07.2025
1. Bei der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen keine Alternativangebote anderer Rechtsanwälte vorliegen; dies gilt auch dann, wenn der Abschluss einer Honorarvereinbarung beabsichtigt ist. Entsprechendes gilt bei der Beauftragung von...

Eigentumsverschaffung beim Bauträgervertrag trotz ausstehender Vergütung!
OLG München, Beschluss vom 29.01.2024
1. Ein Vergleich über die Höhe der Restkaufpreiszahlung bedarf nicht der notariellen Beurkundung.2. Die Verjährung von Mängelansprüchen schließt die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war,...

Zugehörige Dokumente:

Beitrag in Kürze
Objekt- und Fachplaner haften für Planungsmängel gesamtschuldnerisch!
OLG Naumburg, Urteil vom 29.04.2025
1. Ein Besteller hat bei Mängeln an einem Bauwerk (hier: unterdimensionierte Durchschreiterinne in einem öffentlichen Schwimmbad), welche er beseitigen lassen möchte, neben einem Anspruch gegen den Bauunternehmer auf einen Vorschuss für die Mangelbeseitigungskosten...

Rechtzeitige Vorlage von Ausführungsplänen ist keine Vertragspflicht des Bestellers!
Besprochener Beitrag: "Begründet § 3 Abs. 1 VOB/B eine Pflicht des Auftraggebers, Ausführungspläne rechtzeitig vorzulegen?" von RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit
Der (planungsverantwortliche) Auftraggeber hat Ausführungspläne rechtzeitig vorzulegen. Dabei handelt es sich nicht um eine Pflicht, sondern um eine Obliegenheit. Das gilt sowohl im VOB/B- als auch im BGB-Bauvertrag.

Beitrag in Kürze
Aufklärungsverlangen muss konkret und positionsbezogen sein!
VK Nordbayern, Beschluss vom 28.07.2025
1. Erscheint aufgrund des Preisabstands zu den Konkurrenzangeboten, der Kostenschätzung oder den Erfahrungswerten des öffentlichen Auftraggebers ein Angebot ungewöhnlich niedrig, muss der Auftraggeber in eine Aufklärung über den Preis eintreten.2. Eine Pflicht...


Mit Beitrag
Wenn die Steilvorlage des Beklagten ungenutzt bleibt ...
OLG Celle, Urteil vom 29.04.2025
Der Kläger kann sich nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit des Parteivorbringens zwar die von seinem Sachvortrag abweichenden - und für ihn günstigen - Behauptungen des Beklagten zu eigen machen und seine Klage darauf stützen. Das Vorbringen des Beklagten darf...

Apodiktisches Erfordernis von mindestens drei Vergleichsangeboten wankt ...
AG Hamburg, Urteil vom 11.06.2025
Das Fehlen von gerade drei Vergleichsangeboten macht einen Beschluss über eine umfangreiche Erhaltungsmaßnahme jedenfalls dann nicht anfechtbar, wenn ein Sanierungsbedarf vorhanden und durch technischen Sachverstand abgesichert ist.
Zugehörige Dokumente: