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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Architekten und Ingenieure
Mit Beitrag
Volles (Pauschal-)Honorar trotz unvollständiger Grundleistungen?
OLG Celle, Urteil vom 28.01.2026
1. Die von einem Architekten oder Ingenieur vertraglich geschuldeten Leistungen richten sich nach dem Inhalt des geschlossenen Vertrags; die Honorarberechnungsmodule der HOAI sind hierfür nicht maßgeblich.*)2. Für einen vollständigen Honoraranspruch des Architekten...
Volltext (Online seit 25. März)
Architekten und Ingenieure
Mit Beitrag
Angestellte Ingenieure machen aus einer GmbH kein Ingenieurbüro!
LG Bochum, Urteil vom 18.02.2026
1. Ein Unternehmen, das Architekten und Ingenieure beschäftigt, darf die Bezeichnung nicht allein deswegen auch selbst führen.2. Voraussetzung für die Verwendung der Bezeichnungen durch das Unter-nehmen ist die Besetzung der Gesellschafter und Geschäftsführer.
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Volltext (Online seit 26. März)
Architekten und Ingenieure
Mitgeplant, mitverschuldet!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2025
Beauftragt eine Stadtgemeinde bei einem eigenen Bauvorhaben, für das sie Entwurfsverfasserin des Baugenehmigungsantrags ist, einen Schallschutzgutachter, trifft sie jedenfalls dann ein Mitverschulden an dem durch die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens verursachten...
IBR-Beitrag (Online seit 26. März)
Architekten und Ingenieure
HOAI-Mindestsätze durch die "Hintertür"?
OLG Rostock, Urteil vom 29.10.2024; BGH, Beschluss vom 29.10.2025
1. Die nachträgliche Geltendmachung der Mindestsätze der HOAI ist nur dann treuwidrig, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrags...
IBR-Beitrag (Online seit 24. März)Zugehörige Dokumente:
Architekten und Ingenieure
Baukostenobergrenze deckelt das Honorar!
OLG Hamm, Urteil vom 05.06.2025
1. Die Anforderungen an die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Werks sind gering. Führen Sonderwünsche des Bauherrn zu einer Überschreitung der Baukostenobergrenze, trifft den Architekten die Darlegungs- und Beweislast...
IBR-Beitrag (Online seit 20. März)Zugehörige Dokumente:
Architekten und Ingenieure
Keine Teilnahmebescheinigung, kein Fortbildungsnachweis!
VG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2026
1. Für Architekten und Ingenieure besteht als Mitglied einer Baukammer die Berufspflicht zur regelmäßigen Fortbildung.2. Die Einhaltung dieser Pflicht ist durch eigene Teilnahmebescheinigungen nachzuweisen; fremde Teilnahmebescheinigungen genügen hierzu nicht.
IBR-Beitrag (Online seit 20. März)



