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Bauträger
Notar haftet für Fälligkeitsbestätigung: Freistellungserklärung weicht vom Bauträgervertrag ab
LG Duisburg, Urteil vom 21.05.2026
1. Bestätigt der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises, obwohl die vorgelegte Freistellungserklärung von den Vorgaben des Bauträgervertrags abweicht, verletzt er den ihm übertragenen Betreuungsauftrag (§ 24 BNotO).2. Die bloße Bezugnahme des Bauträgervertrags auf...
IBR-Beitrag (Online seit gestern)


