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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Konkludente Abnahme der Architektenleistung durch Bezahlung der Schlussrechnung?
OLG Schleswig, Urteil vom 25.06.2025
1. Gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an Bauwerken gegen den Architekten fünf Jahre. Die Vorschrift ist nicht nur bei der Neuherstellung eines Bauwerks anwendbar. Vielmehr gilt sie auch, wenn Planungs-...
Zugehörige Dokumente:

Unterzeichnen fremder Entwürfe als Berufspflichtenverstoß
VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2025
1. Architekten und Ingenieure haben als Kammermitglied die Pflicht, nur eigene oder unter eigener Leitung gefertigte Entwürfe zu unterzeichnen.2. Ein nachträgliches Prüfen fremder Entwürfe genügt der Berufspflicht nicht.
