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Architekt behält Honorar trotz Vertrags mit Verbraucher über Zoom!
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2025
1. Verträge, die Architekten und Ingenieure außerhalb ihrer Geschäftsräume mit Verbrauchern schließen, unterliegen einem Widerrufsrecht.2. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn der Geschäftsbetrieb nicht darauf ausgelegt ist, Leistungen ausschließlich per Fernkommunikation...
