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Architekten und Ingenieure
Das zwingende Preisrecht der HOAI 2013 ist bei Aufstockungsklagen auch gegenüber öffentlichen Auftraggebern weiterhin anwendbar. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 14.02.2024 klargestellt.
Architekten und Ingenieure
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2. Der Umstand, dass ein Verbraucher (hier: Rechtsanwalt) grundsätzlich Kenntnis von einem Widerrufsrecht sowie bei unterlassener Belehrung von einer...
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2. Eine pauschal vorgetragene Rüge...
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2. Die Erklärung...
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Preisrecht der HOAI 2013 gilt auch für öffentliche Auftraggeber!
Zugehörige Dokumente:
"Trial-and-error"-Sanierung für den Geschädigten unzumutbar!
OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2022; BGH, Beschluss vom 13.09.2023
1. Der Bauherr hat gegen den Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, einen Schadensersatzanspruch auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrages (BGH,
... IBR-Beitrag (Online seit gestern)
Zugehörige Dokumente:
Geschuldeter Leistungsumfang bei gestufter Beauftragung des Architekten?
OLG Celle, Urteil vom 07.02.2024
1. Zur Bestimmung des vom Architekten oder Ingenieur geschuldeten Leistungsumfangs sind nicht die in der HOAI genannten Leistungsbilder, sondern die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Was er vertraglich schuldet, ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag,... IBR-Beitrag (Online seit 26. März)
Zugehörige Dokumente:
Verbraucherwiderruf nur höchstausnahmsweise treuwidrig!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2024
1. Bei einem per E-Mail geschlossen Architektenvertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB. 2. Der Umstand, dass ein Verbraucher (hier: Rechtsanwalt) grundsätzlich Kenntnis von einem Widerrufsrecht sowie bei unterlassener Belehrung von einer...
IBR-Beitrag (Online seit 25. März)
Zugehörige Dokumente:
Beitrag in Kürze
Tatsächlich erforderliche Kosten = vertraglich vereinbarte Stundensätze?
LG Krefeld, Urteil vom 28.06.2023
1. Die Prüfbarkeit der Rechnung gem. § 650g Abs. 4 Satz 2 BGB ist kein Selbstzweck, vielmehr ist auf das Informationsinteresse des Bestellers abzustellen, wie es sich aus seiner substantiiert vorgetragenen Einwendung ergibt. 2. Eine pauschal vorgetragene Rüge...
Volltext (Online seit 22. März)
Vertrag über Dokumentation von Baumängeln ist Werkvertrag!
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.11.2022; BGH, Beschluss vom 08.11.2023
1. Ein Vertrag über die Dokumentation von Baumängeln und deren monetärer Bewertung ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Das gilt auch dann, wenn es im Angebot heißt, dass auf den Vertrag die Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung finden.2. Die Erklärung...
IBR-Beitrag (Online seit 21. März)
Zugehörige Dokumente:
Beitrag in Kürze
Preisrecht der HOAI 2013 gilt auch für öffentliche Auftraggeber!