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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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DIN-Normen = a.R.d.T. = Mindestanforderung? Nein. Beispiel Ebenheiten von Böden und Flachdachgefälle
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
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Beweisbeschluss ungenau: Vergütung für unverwertbares Gutachten!?
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.11.2022
Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen ist nur ausnahmsweise zu versagen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und daher im Prozess unberücksichtigt bleibt.![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp8/8la.gif)
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