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Sachverständige
Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!
OLG Dresden, Beschluss vom 05.02.2024
1. Die auf die berufliche Zusammenarbeit des Sachverständigen mit einer Partei gestützte Besorgnis der Befangenheit ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe von dessen Ernennung geltend zu machen. Dass erst dessen Gutachten für die Partei Anlass... IBR-Beitrag (Online seit 23. Mai)
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