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Versicherungsrecht
Beitrag in Kürze
Fliesen = „Bodenbeläge"?
OLG Schlewsig, Beschluss vom 01.10.2025
1. Fliesen sind zwar kein Hausrat im Sinne des § 6 VHB, können aber gleichwohl als "Bodenbeläge" im Sinne des § 8 Nr. 1 h) VHB zu qualifizieren sein.*)2. Ein Versicherungsfall "Leitungswasserschaden" liegt nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers...
Volltext (Online seit 13. November)
Versicherungen
Gebäudeversicherung: Bestimmungswidrig heißt nicht gegen den Willen des VN!
OLG Nürnberg, Urteil vom 03.11.2025
1. Setzen die Versicherungsbedingungen eine Leckage und einen bestimmungswidrigen Wasseraustritt voraus, kann jeder durchschnittliche VN aus der Verbindung ableiten, dass der Wasseraustritt aus einer schadhaften bzw. undichten Stelle, also der technischen Bestimmung...
IBR-Beitrag (Online seit 13. November)Zugehörige Dokumente:



