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Wann ist eine Bauleistung steuerlich "erbracht"?
FG Nürnberg, Urteil vom 18.03.2025
Eine Leistung ist vor dem 15.02.2014 erbracht i.S.v. § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG, soweit die Steuer dafür entstanden ist. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder Teilleistung ausgeführt worden ist, entsteht insoweit die Steuer...

Kriechen von Betonbauteilen - eine unterschätzte Verformung
Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin


Beitrag in Kürze
Teilleistungen nicht erbracht: Keine automatische Honorarminderung!
OLG München, Beschluss vom 10.06.2024
1. Bei einer Vollbeauftragung führt die Nichterbringung von Teilleistungen nicht automatisch zu einer Honorarminderung, sondern nur dann, wenn der Auftraggeber einen entsprechenden Mangelanspruch darlegen und beweisen kann (BGH, IBR 2004, 513).2. Der Auftraggeber...
