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Beitrag in Kürze
Hinweis auf Vorschussüberschreitung muss rechtzeitig erfolgen!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2023
1. Der Sachverständige hat rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn voraussichtlich Kosten erwachsen, die einen angeforderten Kostenvorschuss erheblich übersteigen.2. Ein erhebliches Überschreiten des Kostenvorschusses ist regelmäßig ab 20 % Überschreitung anzunehmen.
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Prüfsachverständige müssen im Hauptberuf tätig und Herr ihrer Zeit sein
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.11.2009
1. Staatlich anerkannte Sachverständige müssen ihre berufliche Tätigkeit selbstständig, auf eigene Rechnung und Verantwortung ausüben.2. Die Sachverständigen müssen als "Herr ihrer Zeit" auf die oft unter hohem Zeitdruck stattfindenden Arbeitsprozesse reagieren können.
