ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo


Keine „gerichtliche Anhängigkeit" durch selbständiges Beweisverfahren!
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.2025
Ein selbständiges Beweisverfahren begründet keine gerichtliche Anhängigkeit i. S. v. Nr. 1900 KV GKG.*)

Mit Beitrag
Wenn die Steilvorlage des Beklagten ungenutzt bleibt ...
OLG Celle, Urteil vom 29.04.2025
Der Kläger kann sich nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit des Parteivorbringens zwar die von seinem Sachvortrag abweichenden - und für ihn günstigen - Behauptungen des Beklagten zu eigen machen und seine Klage darauf stützen. Das Vorbringen des Beklagten darf...

Nach Schriftsatzversand ist Eingangsbestätigung zu kontrollieren!
VGH Bayern, Beschluss vom 20.08.2025
1. Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrende Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht, hat er in seiner Kanzlei das zuständige Personal dahingehend zu belehren, dass stets der Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung...

Vorausetzungen für die Verwertung von SV-Gutachten aus anderem Verfahren?
BGH, Beschluss vom 30.07.2025
1. Maßgeblich für die Verwertbarkeit eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens nach § 411a ZPO ist, dass dieses auf gerichtliche Anordnung erstellt worden ist.*)2. Die Verwertung eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens...


Streitverkündeter tritt nach Beendigung des sBV bei: Ergänzungsfragen unzulässig!
OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.08.2025
Erklären die Beteiligten des selbständigen Beweisverfahrens am Schluss des Sachverständigen-Anhörungstermins verbindlich, dass sie keine weiteren Fragen mehr haben, tritt sogleich Beendigung dieses Verfahrens ein. Daran ändert sich nichts dadurch, dass ein anderer,...

Nach Kostenentscheidung im Klageverfahren: sBV-Kostenbeschluss wirkungslos!
BGH, Beschluss vom 23.07.2025
Eine Kostenentscheidung in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO verliert ihre Wirksamkeit, wenn eine abweichende Kostenentscheidung in einem nachfolgenden Klageverfahren ergeht.*)
Zugehörige Dokumente: