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Architekten und Ingenieure
Energieberater garantiert nichts!
OLG Koblenz, Urteil vom 24.03.2026
1. Auf einen gesetzlich nicht normierten Energieberatungsvertrag ist das Dienstvertragsrecht nach §§ 611 ff. BGB anzuwenden (Anschluss an OLG München, IBR 2025, 534; OLG Celle, IBR 2021, 528.*)2. Eine Garantie zur Erlangung der Fördermittel gibt ein Energieeffizienz-Experte...
IBR-Beitrag (Online seit 19. Mai)Zugehörige Dokumente:



