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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Prognoserisiko trifft den Auftragnehmer!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2024
1. Verlangt der Auftraggeber Ersatz der Mängelbeseitigungskosten, kann er die gesamten Kosten in Rechnung stellen, die er ohne Verschulden für zur Mängelbeseitigung Ex-ante als notwendig ansehen durfte. Das Prognoserisiko trifft den Auftragnehmer.2. Sowieso-Kosten...

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Kran stürzt um: Wer haftet?
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2025
1. Die Eigentümerin und Vermieterin eines auf einem fremden Grundstück errichteten Turmdrehkrans haftet den beim Umsturz des Krans verletzten Personen aus §§ 836, 837 BGB, wenn der Kran fehlerhaft errichtet wurde und sie sich wegen der Lieferung fehlerhafter Teile...
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Reicht ein "Kündigungsvorbehalt"?
KG, Urteil vom 15.05.2025
Die Erklärung des Auftraggebers, er behalte sich für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die Kündigung des Bauvertrags vor, genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kündigungsandrohung.
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Überkompensation ausgeschlossen: Fiktive Mängelbeseitigungskosten!
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.03.2023
1. Sofern die Kosten einer vor Abnahme durchgeführten Ersatzvornahme geltend gemacht werden, müssen im Zeitpunkt der Ersatzvornahme alle formellen Anspruchsvoraussetzungen (Fristsetzung, Androhung und Kündigung) vorgelegen haben.2. Eine Kündigungserklärung setzt...


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Kein Abzug für Baustrom & Co. bei der Bauhandwerkersicherheit!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2025
1. Soweit der Unternehmer eine zu hohe Bauhandwerkersicherheit verlangt hat, hindert dies die Wirksamkeit der Fristsetzung nicht. Ist nämlich die Höhe der zutreffenden Sicherheit etwa aufgrund vorliegender Rechnungen feststellbar, hat der Besteller Sicherheit in...

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Sicherheitshöhe unklar: Fristsetzung unwirksam!
OLG Köln, Urteil vom 17.09.2025
Die für die Kündigung wegen nicht gestellter Sicherheit nach § 648a Abs. 5 BGB a.F. (§ 650f Abs. 5 BGB n.F.) erforderliche Fristsetzung ist unwirksam, wenn die Höhe der Sicherheit für den Besteller nicht nachvollziehbar ist, auch auf seine Nachfrage vom Unternehmer...

Besser! Einfach! Bauen! durch Stärkung der Vertragsfreiheit
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
