ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo


Leerstand = Gefahrerhöhung?
OLG Schleswig, Urteil vom 21.07.2025
1. Die Bestimmung "Das Gebäude ist nicht länger als sechs Monate ununterbrochen unbewohnt." ist als Gefahrerhöhungstatbestand in einer Deklaration im Versicherungsschein bzw. in den Bedingungen einer Wohngebäudeversicherung im Hinblick auf die Steigerung des Brandrisikos...
Zugehörige Dokumente: