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Immobilien
Sondernutzungsrecht kann gutgläubig erworben werden
LG Dresden, Urteil vom 03.11.2023
Das auf die unwirksame Willenserklärung zurückgehende, aber gleichwohl ins Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht wird vom Gutglaubensschutz des § 892 BGB erfasst und kann grundsätzlich gutgläubig erworben werden. Volltext (Online seit 23. Mai)