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Kein Rechtsschutz nach festgestellter Konzentrationswirkung der Genehmigungsfiktion
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2025
1. Eine fingierte Änderungsgenehmigung nach § 16b BImSchG entfaltet wie eine entschiedene Genehmigung Konzentrationswirkung.2. Hat ein Gericht über die Konzentrationswirkung entschieden, muss der Antragsteller darauf vertrauen, dass Behörden diese Entscheidung beachten.

Zugehörige Dokumente:

Beitrag in Kürze
Abweichung von Brandschutzvorschriften im Altbau?
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.07.2025
1. Eine genehmigungsbedürftige Anlage ist nicht nur formell illegal, wenn sie ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet oder geändert wird, sondern auch dann, wenn bei der Bauausführung in wesentlichen Punkten von den genehmigten Plänen abgewichen wird; denn...

Keine Bebauung auf privater Grünfläche!
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.07.2025
1. Bei der Überplanung eines Grundstücks mit einer privaten Grünfläche sind die Nutzungsmöglichkeiten, die der Eigentümer bisher hatte, wie auch diejenigen, die ihm nach der Planung verbleiben sollen, als wichtige private Belange in die Abwägung einzustellen.*)2....


(Un-)Selbstständiger Lager- und Abstellplatz?
VGH Bayern, Beschluss vom 14.07.2025
Ist ein nachträglich errichteter Lager- und Abstellplatz nach dem Betriebskonzept und der Nutzung des Bauherrn einem vorhandenen Betrieb räumlich und funktional zugeordnet, handelt es sich nicht um einen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b BayBO verfahrensfreien,...

Kein Bestandsschutz nach Nutzungsänderung!
OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 16.06.2025
Bei mehrfachen ungenehmigten Nutzungsänderungen erlischt ein etwaiger Bestandsschutz insgesamt.