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Mit Beitrag
Beauftragung eines Anwalts für 150 bis 300 Euro?
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.07.2025
1. Es ist anerkannt, dass eine von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG abweichende Kostenverteilung in den Einzelabrechnungen auf Grundlage von § 28 Abs. 2 WEG gerechtfertigt ist (sofern ein Ersatzanspruch gegen einen Wohnungseigentümer in Rede steht), wenn der Anspruch tituliert...

Ratenzahlung wegen Mietrückständen vereinbart: Keine Kündigung wegen Zahlungsverzugs!
AG Hamburg, Urteil vom 22.01.2025
1. In die Betriebskostenabrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten ist als Mindestinhalt für eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und die Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel,...

Wer darf abstimmen?
AG München, Urteil vom 28.11.2024
Ist in der Teilungserklärung vorgesehen, dass die TG-Stellplatzbesitzer allein über Angelegenheiten abstimmen, die die Tiefgarage betreffen, und die Wohnungseigentümer allein über Angelegenheiten abstimmen, die nur das Gebäude betreffen, und, dass in Fällen, in...

Sind "Wohnungseigentümer" nur die Wohnungseigentümer oder auch die Teileigentümer?
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 08.08.2025
1. Regelungen in einer Teilungserklärung sind - wie alle im Grundbuch eingetragenen Vereinbarungen - objektiv-normativ auszulegen. Maßgebend sind ihr Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt, weil...

Durch Negativbeschluss keine Gestattung der baulichen Veränderung
AG Dortmund, Urteil vom 03.07.2025
1. Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit der Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Beschlussantrags (sog. Negativbeschluss), hat er hiermit nur dann Erfolg, wenn lediglich die beantragte positive Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte,...
Zugehörige Dokumente:

Beschlussersetzungsantrag und Ausübung des Ermessens durch die Wohnungseigentümer
AG Dortmund, Urteil vom 03.07.2025
Dem Beschlussersetzungsantrag für eine konkrete Maßnahme kann nur stattgegeben werden, wenn nur diese konkrete Maßnahme in Betracht kommt. Kommen mehrere rechtmäßige Maßnahmen in Betracht, haben die Wohnungseigentümer ihr Ermessen vorher auszuüben.
Zugehörige Dokumente:

Wer nicht hören will, muss fühlen ...!
AG Hamburg, Urteil vom 04.07.2025
1. Es handelt sich bei einer Nichtbeachtung einer gerichtlich titulierten Verpflichtung um eine schwer wiegende, die Kündigung rechtfertigende Vertragspflichtverletzung.2. Es steht dem Mieter insbesondere nicht frei, die Vorgaben seiner gerichtlich rechtskräftig...

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Unwirksame Ruheklauseln in der Hausordnung
AG Hamburg, Urteil vom 02.08.2024
1. Die Regelung in einer Hausordnung, wonach eine unbedingte Ruhe im Interesse aller Mieter und Nachbarn von 13 bis 15 Uhr und von 21 bis 7 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr einzuhalten ist und Fernseh- und Radiogeräte stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken...
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