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Architekten und Ingenieure
Besteller muss Vereinbarung einer Baukostenobergrenze beweisen!
OLG München, Beschluss vom 10.06.2024
Der Besteller muss darlegen und beweisen, dass eine Vereinbarung über eine Baukostenobergrenze in einer bestimmten Höhe als Beschaffenheitsvereinbarung zustande gekommen ist. Andernfalls scheidet eine Haftung des Architekten wegen Baukostenüberschreitung aus.
IBR-Beitrag (Online seit 23. Oktober)Zugehörige Dokumente:



