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Sachverständige
Aufgrund unzureichender gerichtlicher Vorgaben gegebenenfalls nicht verwertbares Gutachten wird vergütet!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.11.2022
Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen ist nur ausnahmsweise zu versagen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und daher im Prozess unberücksichtigt bleibt. IBR-Beitrag (Online seit 4. Juni)
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