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Versicherungsrecht
Wasseranstauung auf Terrasse ist keine Überflutung!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2025
1. Voraussetzung einer „Überflutung von Grund und Boden“ im Rahmen einer Elementarschadenversicherung ist, dass eine normalerweise trocken liegende Bodenfläche des versicherten Grundstücks durch starke Niederschläge von erheblichen Wassermengen bedeckt wird, welche...
Volltext (Online seit heute)


