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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Übernahme der Verantwortung durch qualifizierte elektronische Signatur
BGH, Beschluss vom 11.03.2025
1. Zu den Anforderungen des § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO an die Übermittlung eines elektronischen Dokuments.*)2. Eine Berufungsbegründung, die mit dem Wort "Rechtsanwalt" ohne Namenszusatz endet, ist weder mit einer einfachen Signatur eines Rechtsanwalts versehen,...

Zugehörige Dokumente:

Wer urteilt, muss auch der Verhandlung beigewohnt haben!
BGH, Beschluss vom 16.04.2025
In Fällen, in denen das mit der Berufung angefochtene Urteil durch einen Richter gefällt worden ist, der entgegen § 309 ZPO der dem Urteil zu Grunde liegenden Verhandlung nicht beigewohnt hat, ist eine mündliche Verhandlung i.S.v. § 522 Abs. 2 Nr. 4 ZPO geboten.*)

Mit Beitrag
Ablehnung der Videoverhandlung als Befangenheitsgrund?
OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.03.2025
Die Besorgnis der Befangenheit ist nicht gerechtfertigt, wenn der abgelehnte Richter die Zurückweisung des Antrags auf Durchführung einer Videoverhandlung gem. § 128a ZPO mit der Komplexität des Falls und der Höhe des Streitwerts begründet, weil es sich hierbei...

Streithelfer kann sich keine günstige Kostenentscheidung erschleichen!
KG, Beschluss vom 12.05.2025
1. In der Rechtsmittelinstanz setzt eine Kostengrundentscheidung zugunsten des Nebenintervenienten voraus, dass dieser sich zu einem Zeitpunkt am Verfahren beteiligt, in dem eine Unterstützung der Hauptpartei sachlich noch in Betracht kommt.*)2. Beteiligt sich...


Kein Antrag - keine Wiedereinsetzung!
BGH, Beschluss vom 08.05.2025
Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen kommt nicht in Betracht, wenn die Partei ausdrücklich und unmissverständlich erklärt, die Wiedereinsetzung werde nicht beantragt, und daran nach einem Hinweis des Gerichts festhält.*)

Kostenregelung im Vergleich verdrängt das Baumbach'sche Ungetüm!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2025
1. Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich eine Kostenregelung, in der die Baumbach'sche Kostenformel keine Berücksichtigung findet, so sind die außergerichtlichen Kosten eines Beklagten nur anhand der getroffenen Regelung im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig.*)2....


Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Beschlussaussetzung: mindestens 50%!
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.03.2025
Der Streitwert einer einstweiligen Verfügung, mit der ein Beschluss ausgesetzt wird, der eine Auftragserteilung zum Gegenstand hat, ist mit mindestens 50% des Werts der Hauptsache festzusetzen, da im Regelfall mit der Aussetzung das Angebot hinfällig wird.*)
Zugehörige Dokumente:

Vergleichsmehrwert bei Verzicht auf Räumungsschutz in Höhe einer Monatsmiete
LG Konstanz, Beschluss vom 13.03.2025
1. Die Regelung eines Räumungsvergleichs hinsichtlich des Verzichts auf Räumungsschutz ist ein selbstständig zu bewertender Streitgegenstand. Ein Vollstreckungsschutzbegehren nach § 794a Abs. 1 ZPO wird in der Regel mit der Miete für die Dauer der angestrebten...