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Sachverständige
Auch ein im "Schneckentempo" erstelltes Gutachten ist verwertbar!
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.12.2025
1. Die Vergütung eines medizinischen Sachverständigengutachtens setzt dessen Verwertbarkeit voraus.2. Ein Sachverständigengutachten ist wegen Mangelhaftigkeit unverwertbar, wenn ihm jede Wissenschaftlichkeit fehlt oder die Mindestanforderungen an eine wissenschaftliche...
IBR-Beitrag (Online seit 26. Juni)Zugehörige Dokumente:



