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Beitrag in Kürze
Zulässiger Wohnanteil im faktischen Kerngebiet?
BVerwG, Urteil vom 20.05.2025
Ein faktisches Kerngebiet ist bei einer mehr als unerheblichen, d. h. über Ausnahmen hinausgehenden sonstigen Wohnnutzung ausgeschlossen.*)

Wie weit reicht die teilprivilegierende Wirkung einer Außenbereichssatzung?
VG München, Beschluss vom 24.07.2025
1. Da eine Baugenehmigungsfiktion lediglich verfahrensrechtliche Bedeutung hat und ohne Einfluss auf die materielle Rechtslage ist, ist es bei einer fingierten, aber rechtswidrigen Genehmigung nicht ausgeschlossen, diese Genehmigung nach Maßgabe der landesrechtlichen...

Mit Beitrag
Abweichung von Brandschutzvorschriften im Altbau?
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.07.2025
1. Eine genehmigungsbedürftige Anlage ist nicht nur formell illegal, wenn sie ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet oder geändert wird, sondern auch dann, wenn bei der Bauausführung in wesentlichen Punkten von den genehmigten Plänen abgewichen wird; denn...

Bauantrag unvollständig: Nachforderung oder Ablehnung?
VG Halle, Urteil vom 07.07.2025
Die Pflicht der Bauaufsichtsbehörde, den Bauherrn zur Behebung von Mängeln aufzufordern, besteht nicht, wenn der Bauantrag unabhängig von etwaigen Nachbesserungen bereits aus materiell-rechtlichen Gründen unzweifelhaft entscheidungs-, nämlich ablehnungsreif ist.

Kein Nachbarschutz gegen Solarpark im Außenbereich!
OVG Sachsen, Beschluss vom 24.06.2025
§ 35 Abs. 1 Nr. 8 b BauGB entfaltet keine nachbarschützende Wirkung. Im Baunachbarstreit gegen eine auf dieser Grundlage erteilte Baugenehmigung für ein Vorhaben zur Nutzung solarer Strahlungsenergie (Solarpark) im Außenbereich kann sich eine Rechtsverletzung des...
Zugehörige Dokumente:

Kein Rechtsschutz nach festgestellter Konzentrationswirkung der Genehmigungsfiktion
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2025
1. Eine fingierte Änderungsgenehmigung nach § 16b BImSchG entfaltet wie eine entschiedene Genehmigung Konzentrationswirkung.2. Hat ein Gericht über die Konzentrationswirkung entschieden, muss der Antragsteller darauf vertrauen, dass Behörden diese Entscheidung beachten.

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