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Versicherungen
Leitungswasserschaden: Hausratversicherer muss für Erneuerung der Fliesen zahlen!
OLG Schleswig, Beschluss vom 01.10.2025
1. Fliesen sind zwar kein Hausrat i.S.d. § 6 VHB, können aber gleichwohl als "Bodenbeläge" i.S.d. § 8 Nr. 1 h VHB zu qualifizieren sein.*)2. Ein Versicherungsfall "Leitungswasserschaden" liegt nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auch...
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