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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 136/05


Beste Treffer:
IBRRS 2008, 3583; IMRRS 2008, 1934
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rubrumsberichtigung

BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZR 136/05

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IBRRS 2008, 3584; IMRRS 2008, 1935
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anspruch auf Ersatz von Mietausfallschaden gegen ausziehenden Mieter

BGH, Urteil vom 23.04.2008 - XII ZR 136/05

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IBRRS 2007, 2817; IMRRS 2007, 1074
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der einen von zwei gegenläufigen Revisionen

BGH, Beschluss vom 21.03.2007 - XII ZR 136/05

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IBRRS 2007, 2902; IMRRS 2007, 1127
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Grundsätzliche Bedeutung einer Sache

BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZR 136/05

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IBRRS 2006, 5063
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZR 136/05

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9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 4085; IMRRS 2019, 1497; IVRRS 2019, 0588
ProzessualesProzessuales
Berufungszurückweisung durch Beschluss trotz mündicher Verhandlung!

LG Berlin, Beschluss vom 24.09.2019 - 67 S 328/17

Das Berufungsgericht ist in unmittelbarer oder jedenfalls entsprechender Anwendung des § 522 Abs. 2 ZPO als gesamter Spruchkörper befugt, auch nach Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung in das Beschlussverfahren überzuleiten und die Berufung bei Vorliegen auch der sonstigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, wenn die Berufung offensichtlich keinen Erfolg mehr hat.*)

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IBRRS 2011, 5309; IMRRS 2011, 3876
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Einmann-GbR: Einpersonengesellschafter ist richtige Partei!

OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2011 - 28 U 196/10

1. Klagt eine (nicht existente) Einmann-GbR, ist die falsche Parteibezeichnung regelmäßig dahingehend zu berichtigen, dass der betreffende "Einpersonengesellschafter" richtige Partei des Rechtsstreits ist.*)

2. Vereinbaren zwei Rechtsanwälte in einem Untermietvertrag über Kanzleiräume, dass für den Fall unüberbrückbarer Differenzen zunächst eine Schlichtung durch die zuständige Anwaltskammer versucht werden soll, kann die auf Zahlung rückständiger Untermiete gerichtete Klage trotz unterbliebener Schlichtung durch die Anwaltskammer zulässig sein, wenn in zweiter Instanz ein richterlicher Mediationsversuch unternommen worden ist.*)

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IBRRS 2010, 2174; IMRRS 2010, 1581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZB 93/09

An die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners sind weniger strenge Anforderungen als an die Bezeichnung des Rechtsmittelklägers zu stellen. Jedenfalls in denjenigen Fallgestaltungen, in denen der in der Vorinstanz obsiegende Gegner aus mehreren Streitgenossen besteht, richtet sich das Rechtsmittel im Zweifel gegen die gesamte angefochtene Entscheidung und somit gegen alle gegnerischen Streitgenossen, es sei denn, die Rechtsmittelschrift lässt eine Beschränkung der Anfechtung erkennen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. Mai 2006 - II ZB 5/05, NJW-RR 2006, 1569; Urteil vom 14. Februar 2008 - III ZR 73/07, [...]; Beschluss vom 9. September 2008 - VI ZB 53/07, NJW-RR 2009, 208).*)

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IBRRS 2009, 0001; IMRRS 2009, 0001
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
GbR ist grundbuchfähig

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - V ZB 74/08

a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben.*)

b) Sieht der Gesellschaftsvertrag keine Bezeichnung der GbR vor, wird die GbR als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus...“ und den Namen ihrer Gesellschafter eingetragen.*)

c) Leitet die GbR ihr Recht aus einer Gerichtsentscheidung ab, genügt deren Rubrum als Nachweis ihrer Identität und der Vertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters. Zusätzliche Nachweise können nur verlangt werden, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich nach Erlass der Gerichtsentscheidung Veränderungen bei Namen, Gesellschafterbestand oder Vertretungsbefugnissen ergeben haben; der bloße Zeitablauf genügt als Anhaltspunkt nicht.*)

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IBRRS 2008, 3583; IMRRS 2008, 1934
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rubrumsberichtigung

BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZR 136/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3584; IMRRS 2008, 1935
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anspruch auf Ersatz von Mietausfallschaden gegen ausziehenden Mieter

BGH, Urteil vom 23.04.2008 - XII ZR 136/05

1. Räumt der bisherige Mieter das Objekt nicht rechtszeitig und kündigt daraufhin der neue Mieter den Vertrag, so hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens.

2. Bei diesem Schadensersatzanspruch fällt keine Mehrwertsteuer an.

3. Zu der Frage, wann dem Vermieter nach einer Zwangsversteigerung über diesen Zeitpunkt hinaus Ersatz des Mietausfallschadens zusteht.

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IBRRS 2007, 2817; IMRRS 2007, 1074
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der einen von zwei gegenläufigen Revisionen

BGH, Beschluss vom 21.03.2007 - XII ZR 136/05

Wird eine Revision unbeschränkt zugelassen und legen beide Parteien Revision ein, kann eine der Revisionen auch durch getrennten Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückgewiesen werden.*)

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IBRRS 2007, 2902; IMRRS 2007, 1127
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Grundsätzliche Bedeutung einer Sache

BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZR 136/05

1. Bei beiderseitigen Rechtsmitteln ist die Zurückweisung nur eines der beiden Rechtsmittel durch Beschluss nicht ausgeschlossen.

2. Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nur gegeben, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist.

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IBRRS 2006, 5063
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZR 136/05

ohne amtlichen Leitsatz

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