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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZB 24/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 3100; IMRRS 2008, 1784
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Verjährte Bürgschaftsforderung: Anspruch auf Urkundenherausgabe?

BGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07

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8 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0417; IMRRS 2024, 0167; IVRRS 2024, 0071
ProzessualesProzessuales
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde setzt begründete Anhörungsrüge voraus!

BGH, Beschluss vom 21.09.2023 - IX ZB 52/22

Beschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind und der Rechtsbeschwerde unterliegen, sind in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO unabänderlich und damit grundsätzlich bindend; eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht setzt eine zulässige und begründete Anhörungsrüge voraus (Fortsetzung von BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - IX ZB 31/18, IBRRS 2018, 3524).*)

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IBRRS 2022, 3151; IMRRS 2022, 1367; IVRRS 2022, 0480
ProzessualesProzessuales
Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren: Anhörungsrüge statthaft, zulässig und begründet?

BGH, Beschluss vom 20.09.2022 - XI ZB 4/22

Zur Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren, ob die Anhörungsrüge, die in der Beschwerdeinstanz zur Abänderung der zunächst vom Beschwerdegericht getroffenen Entscheidung über eine sofortige Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO geführt hat, zulässig und begründet war.*)

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IBRRS 2021, 1670; IMRRS 2021, 0599; IVRRS 2021, 0260
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mieter stimmt Baumaßnahme nicht zu: Anlass zur Klageerhebung?

BGH, Beschluss vom 27.04.2021 - VIII ZB 44/20

1. Gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht. Lässt das Beschwerdegericht unter Missachtung dieses Grundsatzes die Rechtsbeschwerde gleichwohl zu, ist das Rechtsbeschwerdegericht daran nach § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO gebunden (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 09.01.2019 - VIII ZB 26/17, Rz. 7 m.w.N., IMRRS 2019, 0143 = NJW-RR 2019, 332).*)

2. Einen Anlass zur Erhebung einer Klage auf Duldung von Baumaßnahmen (§ 555a Abs. 1, § 555d Abs. 1 BGB) gibt der Mieter in der Regel (noch) nicht, wenn er die mit der Ankündigung der geplanten Baumaßnahmen verknüpfte Aufforderung des Vermieters zur Abgabe einer Duldungserklärung unbeachtet lässt. Die Bejahung eines Klageanlasses i.S.v. § 93 ZPO kommt erst in Betracht, wenn der Vermieter den Mieter nach Ablauf einer angemessenen Frist im Anschluss an die Ankündigung (erneut) vergeblich zur Abgabe einer Duldungserklärung aufgefordert hat.*)

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IBRRS 2018, 0888; IMRRS 2018, 0300; IVRRS 2018, 0123
ProzessualesProzessuales
Entscheidung nach § 91a ZPO dient nicht der Klärung schwieriger Rechtsfragen!

BGH, Beschluss vom 07.02.2018 - VII ZB 28/17

1. Es ist nicht Zweck einer Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht.

2. Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären.

3. Ist bei summarischer Prüfung der Verfahrensausgang offen, sind mangels anderer Verteilungskriterien die Kosten gegeneinander aufzuheben.

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IBRRS 2012, 2125; IMRRS 2012, 1565
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolgreiche Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - VIII ZB 91/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1254; IMRRS 2011, 0885
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde zu Kostenbeschluss nach Vergleich

BGH, Beschluss vom 08.03.2011 - VIII ZB 65/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3100; IMRRS 2008, 1784
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Verjährte Bürgschaftsforderung: Anspruch auf Urkundenherausgabe?

BGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07

1. Gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiellrechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 21/02, WM 2005, 394 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, 414 Tz. 22).*)

2. Der Gläubiger einer verjährten Bürgschaftsforderung kann grundsätzlich nicht mehr die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde beanspruchen, wenn sich der Bürge auf die Verjährung berufen hat. Eine auf Herausgabe der wertlosen Bürgschaftsurkunde gerichtete Klage ist mangels schutzwürdigen Eigeninteresses des Gläubigers rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB).*)

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