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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 57/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 2433; IMRRS 2008, 1444
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV

BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 57/07

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 3031; IMRRS 2010, 2202
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 176/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 2433; IMRRS 2008, 1444
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV

BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 57/07

Eine Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV erfordert, dass der Anteil jeder Nutzergruppe am Gesamtverbrauch durch einen gesonderten Zähler erfasst wird. Das gilt auch dann, wenn nur zwei Nutzergruppen vorhanden sind. In diesem Fall genügt es nicht, dass nur der Anteil einer Nutzergruppe am Gesamtverbrauch gemessen wird und der Anteil der anderen Nutzergruppe am Gesamtverbrauch in der Weise errechnet wird, dass vom Gesamtverbrauch der gemessene Anteil der einen Nutzergruppe abgezogen wird.*)

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